Betreff
Veräußerung der Gesellschaftsanteile der Stadt Bergkamen an der Technopark Kamen GmbH an die Stadt Kamen
Vorlage
11/1875
Aktenzeichen
hae-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) des Rates der Stadt Bergkamen stimmt der Veräußerung der Gesellschaftsanteile an der Technopark Kamen GmbH an die Stadt Kamen gegen Zahlung der Stammeinlage zu.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur finanziellen Abwicklung einzuleiten und umzusetzen. Die Zahlung der Stadt Kamen in Höhe von 6.300,00 € ist auf der Buchungsstelle 01.11.10/0588.684800 zu vereinnahmen.

 

3.    Der HFA beauftragt die Vertreter des Rates in den Gremien der Technopark Kamen GmbH, gleichlautende Beschlüsse zu fassen.

 

 

Diese Entscheidung wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b, ber. S. 304a) gefasst.

 

Sachdarstellung:

 

Die Technopark Kamen GmbH wurde am 04.03.1994 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Gründer- und Technologiezentrums sowie die Errichtung und Betreuung des angeschlossenen Technologieparks.

 

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 105.000,00 €. Auf dieses Stammkapital haben die Gesellschafter folgende Stammeinlagen geleistet:

 

 

Anteil am Stammkapital in

 

%

Stadt Kamen

53.550,00

51

Wirtschaftsförderungsgesellschaft

für den Kreis Unna mbH

25.200,00

24

Sparkasse UnnaKamen

8.400,00

8

GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH

8.400,00

8

Stadt Bergkamen

6.300,00

6

Gemeinde Bönen

3.150,00

3

Summe

105.000,00

100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Stadt Bergkamen ist an der Technopark Kamen GmbH mit 6 % beteiligt. Die Stammeinlage beträgt 6.300,00 €.

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 27.02.2020 den Grundsatzbeschluss gefasst, die Gesellschaftsanteile der anderen Gesellschafter der Technopark Kamen GmbH gegen Zahlung der jeweiligen Stammeinlage zurückzukaufen. Die übrigen Gesellschafter schlossen sich dem Grundsatzbeschluss an.

 

Nach Prüfung bestehen seitens der Stadt Bergkamen keine Bedenken gegen die Veräußerung der o.g. Gesellschaftsanteile.


Mit Schreiben der Stadt Kamen vom 03.04.2020 (Anlage 1) hat die Verwaltung der Stadt Bergkamen eine entsprechende Beschlussvorlage des Rates der Stadt Kamen (Anlage 2) zur Information und weiteren Verwendung erhalten.

 

Zur Begründung wird inhaltlich auf die o.g. Beschlussvorlage verwiesen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 


Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

 

Haeske