hier: Aktueller Sachstand und Kenntnisnahme des Projektsteckbriefs als Grundlage für die Wettbewerbsauslobung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung/Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr nimmt den Steckbrief in der Anlage 1 zur Vorlage als Grundlage für die Auslobung eines Realisierungswettbewerbs für den IGA-2027-Zukunftsgarten Bergkamen/Lünen zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 03.07.2018 hat der Rat der Stadt Bergkamen den Grundsatzbeschluss zur Teilnahme Bergkamens an der Internationalen Gartenschau IGA 2027 als Zukunftsgarten Bergkamen/Lünen gefasst.
Die IGA 2027 findet dezentral in der gesamten Metropole Ruhr statt. Drei Ausstellungsebenen präsentieren das Ruhrgebiet vom Kleinen ins Große und umgekehrt. Die oberste Ebene bilden fünf sog. „Zukunftsgärten“ mit internationaler Relevanz. Dabei werden drei eintrittspflichtige Standorte mit klassischen Schaugärten von zwei Sonderausstellungen flankiert. Der Zukunftsgarten Bergkamen/Lünen ist als solcher eintrittsfrei.
Die IGA 2027 ermöglicht für die Stadt Bergkamen einen nachhaltigen Beitrag im andauernden Strukturwandel und Investitionen privater Dritter, die ohne dieses Ereignis bei weitem nicht in dieser Höhe, mit diesem Engagement und in diesem zeitlichen Rahmen stattfinden könnten. Ziel ist zum einen die Verbesserung der Lebensqualität für die hier lebenden Bürger und Bürgerinnen und zum anderen die Schaffung eines herausragenden Besuchermagnets mit überregionaler Ausstrahlung, die langfristig über das Ausstellungsjahr hinausgeht. Damit kann die örtliche Tourismuswirtschaft gefestigt und erweitert werden. Die IGA ist zudem Impulsgeber für private Investitionen.
Die IGA wird im Ausstellungsjahr eine stark erhöhte Aufmerksamkeit auf Bergkamen lenken, die vielseitige positive Effekte und Synergien für die Wasserstadt Aden, die Marina Rünthe, die Marina Rünthe Nord sowie die Naherholungsqualität für die Bewohner und Bewohnerinnen aller Stadtteile und damit für die Gesamtstadt haben wird.
Überdies ist der zusammenhängende grüne Landschaftsraum im nördlichen Stadtgebiet ein wesentlicher Beitrag zur Schaffung dringend benötigter (hoch)qualifizierter Arbeitsplätze auch und insbesondere auf den unmittelbar angrenzenden gewerblich bzw. industriellen Potenzialflächen sowie zur Attraktivitätssteigerung von Wohngebieten zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften durch ein qualitätsvolles Umfeld.
Mit dem Zukunftsgarten wird ein wesentlicher Baustein der Konzeptstudie „Kanalband Bergkamen“ realisiert, die am 09.02.2016 zur sukzessiven Umsetzung vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung beschlossen wurde.
Der Rat
hat im eingangs genannten Grundsatzbeschluss die Bereitschaft erklärt, die Eigenanteile des Durchführungshaushaltes und
der Investitionskosten mit den Haushaltsplanberatungen im Rahmen der zu
konkretisierenden Projekte und wirtschaftlichen Möglichkeiten bereitzustellen.
Dies gilt gleichfalls für die möglichen Folgekosten. In Umsetzung dieses
Beschlusses hatte die Verwaltung Kostenschätzungen erstellt und in 2019 eine
entsprechende Haushaltsanmeldung vorgenommen. Diese wurde mit Genehmigung des
Doppelhaushalts 2020/2021 und der mittelfristigen Finanzplanung bestätigt. Die
nunmehr geplanten Investitionskosten richten sich nach dieser Haushaltsplanung,
und auch die Eigenanteile für den Durchführungshaushalt werden durch jährliche
Ansparung im Haushalt der Stadt Bergkamen bereitgestellt.
Bei den Investitionskosten ist zu
berücksichtigen, dass die zentrale Fläche des Zukunftsgartens in Bergkamen, die
Haldenlandschaft am Kanal, in den wesentlichen Grundzügen durch die RAG im
Bergrecht hergestellt wird. Lediglich die Aufwertung und Attraktivierung ist
über Eigenanteile und Zuwendungen zu finanzieren. Dieses Modell hat sich in der
Vergangenheit bereits bei der Gestaltung der Halde Großes Holz bewährt.
Die genauen Folgekosten können erst kalkuliert werden, sobald ein konkretes
Planungskonzept vorliegt. Dabei stellt die beabsichtigte Übernahme der
Haldenlandschaft am Kanal durch den RVR eine wesentliche Kostenersparnis für
Bergkamen dar. Die Übernahmeverhandlungen zwischen RAG und RVR sind – nicht
zuletzt aufgrund der IGA - weit fortgeschritten. Damit kann die erfolgreiche
Zusammenarbeit, wie sie bereits bei der Halde Großes Holz und dem
Beverseegebiet praktiziert wird, fortgesetzt werden.
Der o. g. Grundsatzbeschluss erfolgte
vorbehaltlich der entsprechenden verbindlichen Zusicherung des Landes NRW zur
angemessenen Förderung und Unterstützung der IGA 2027. In der Zwischenzeit hat
das Land NRW mehrfach seine Unterstützung der IGA 2027 betont. Dies gilt auch
für die Bezirksregierung Arnsberg, welche die an der IGA beteiligten Kommunen
berät. In der Zwischenzeit hat die Verwaltung erfolgversprechende
Fördergespräche geführt.
Für den Zukunftsgarten Bergkamen/Lünen steht
ein Bündel an Förderzugängen zur Verfügung, wenn auch ohne die klassischen
Gartenschaumittel des NRW-Umweltministeriums, die nur für die drei
eintrittspflichtigen Zukunftsgärten bereitgestellt werden. Es handelt sich
insbesondere um:
- Städtebauförderung
- Tourismusförderung
- Förderung der
Nahmobilität
- Naturförderung
- Regionale
Kulturförderung.
Die unterschiedlichen Ausstattungsbausteine können jeweils den entsprechenden
Fördertatbeständen zugeordnet werden.
Für Bergkamen bedeutet dies beispielsweise,
dass nur ein geringer Anteil der zu beantragenden Fördermittel der
Städtebauförderung zugeordnet wird. Dies betrifft das Willkommensareal
unmittelbar östlich der Jahnstraße. Hier können durch Erweiterung des
Stadtumbaugebietes „Wasserstadt Aden“ die Voraussetzungen für eine Förderung
geschaffen werden. Die Finanzierung und Förderung der IGA 2027 steht damit
ansonsten nicht in Konkurrenz zum „Integrierten Handlungskonzept Bergkamen
mittendrin“. Eine zeitliche Staffelung der jeweiligen kommunalen Eigenmittel
für die beiden Großprojekte wurde bereits im Rahmen des Doppelhaushalts
2020/2021 und der mittelfristigen Finanzplanung vorgenommen.
Ein erster Förderantrag für die IGA 2027
wird derzeit vorbereitet. Aus dem Sonderprogramm des Bundes „Klimaschutz durch
Radverkehr“ soll eine Radwegeverbindung vom Bahnhof Lünen bis zum künftigen
Radschnellweg RS 1 an der Rünther Straße in Bergkamen sowie entsprechende
Anbindungen in die Ortsteile Lünens und Bergkamens finanziert werden. Die eingereichte Projektskizze wurde durch das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit als
förderwürdig eingestuft.
In der Zwischenzeit werden die Planungen
aller Zukunftsgärten – auch Bergkamen/Lünen -durch den RVR vorangetrieben. Dazu
wurde unter Federführung der RVR Ende 2019 die „IGA
2027-Durchführungsgesellschaft mbH“ gegründet. Seitdem ist diese federführend
für die Vorbereitung, Planung und Durchführung der IGA im Jahr 2027
verantwortlich. Voraussichtlich ab Sommer 2020 werden mit den übrigen
Zukunftsgärten auch die Städte Bergkamen und Lünen in den Gremien dieser
Gesellschaft – insb. Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung – vertreten sein.
Entsprechende Entscheidungen werden derzeit vorbereitet, ebenfalls unter
Federführung des RVR.
Um realisierungsfähige, attraktive und
zukunftsfähige Konzepte mit internationaler Ausstrahlung zu erlangen werden für
vier der fünf Zukunftsgärten Realisierungswettbewerbe durchgeführt. Diese
Wettbewerbe richten sich an Landschaftsarchitekt/innen bzw. entsprechende
Fachingenieur/innen. Aktuell läuft bereits der Wettbewerb für den
Zukunftsgarten Dortmund.
Für den Zukunftsgarten Bergkamen/Lünen wurde durch den RVR jüngst das
Wettbewerbsmanagement beauftragt. Den Zuschlag hat das Büro Gasse I Schuhmacher
I Schramm Landschaftsarchitekten aus
Paderborn erhalten. Dieses Büro hat bereits seine Arbeit aufgenommen. Der RVR bzw. die
IGA-Durchführungsgesellschaft investiert insgesamt gut 1 Mio. Euro in den
Zukunftsstandort Bergkamen/Lünen; davon entfallen rd. 50 % auf Bergkamen. Von
diesem Geld wird auch der Wettbewerb finanziert.
Die Verwaltung schlägt vor zur Wettbewerbsauslobung den in der Anlage
beigefügten Steckbrief zugrundezulegen. Die Auslobung ist für Ende Juni/Anfang
Juli 2020 vorgesehen. Das Wettbewerbsergebnis wird im Januar 2021 erwartet.
Derzeit wird u. a. die Besetzung des Preisgerichts vorbereitet. Über die
angemessene Vertretung der Stadt Bergkamen als Fach- und Sachpreisrichter ist
vor der Auslobung gesondert zu entscheiden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Kämmerer |
|
Stellv. Amtsleiterin Reumke |
|
|