Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 zur Kenntnis und verweist ihn an den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW a.F.
Diese Entscheidung wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b, ber. S. 304a) gefasst.
Sachdarstellung:
Gemäß § 116 GO NRW a.F. hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt vermitteln und ist zu erläutern.
Der Gesamtabschluss besteht aus:
der Gesamtbilanz
der Gesamtergebnisrechnung
dem Gesamtanhang.
Dem Gesamtabschluss sind der Gesamtlagebericht und der Beteiligungsbericht des gleichen Geschäftsjahres als Anlage beizufügen.
Die Aufstellung des Entwurfes des Gesamtabschlusses sollte bis zum 30.09. des auf das Ende des Berichtjahres folgenden Jahres erfolgen. Bedingt durch den späten Ratsbeschluss des städtischen Abschlusses 2018 am 12.12.2019 konnte dieser Termin nicht eingehalten werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Fischer |
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