Betreff
Bebauungsplan Nr. BK 123 "Bambergstraße/Am Kiwitt",
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 27.01.2020
Vorlage
11/1848
Aktenzeichen
wi-ev
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 27.01.2020 abzulehnen.

 

 

Diese Entscheidung wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b) gefasst.

 

Sachdarstellung:

 

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat mit Schreiben vom 27.01.2020 beantragt, in den zuständigen Ausschüssen und im Rat der Stadt Bergkamen zu beraten und zu beschließen, dass das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. BK 123 „Am Kiwitt“ eingestellt wird. Begründet wird dies mit der Bedeutsamkeit eines Erhalts innerstädtischer Grünflächen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz, der Regenwasserversickerung sowie der Lebensqualität, Naherholung und Gesundheit im Stadtviertel. Zudem beabsichtige der Vorhabenträger (UKBS) die geplante Bebauung an anderer Stelle zu realisieren. Darüber hinaus wird auf eine potenzielle Kosteneinsparung durch Einstellung des Bebauungsplanverfahrens hingewiesen. Außerdem wird beantragt eine Umgestaltung der Grünfläche als Naherholungsbereich vorzunehmen und neue Spielgeräte zu errichten.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS) beabsichtigt in Bergkamen ein Mehrgenerationenwohnprojekt auf einer Fläche in Bergkamen-Mitte westlich und nördlich der Wohnbebauung in der Straße „Am Kiwitt“ zu realisieren. Von den Planungen sind neben der Stadt Bergkamen als Eigentümer sowohl die UKBS als Vorhabenträger als auch die RAG Montan Immobilien als weiterer Grundstückseigentümer betroffen. Geplant ist ein Wohnungsangebot für Familien, Singles sowie Senioren, letzteres eventuell in Form eines betreuten Wohnens. Der entsprechende Rahmenplan des durch die UKBS beauftragten Planungsbüros postwelters|partner Architekten & Stadtplaner wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung am 09.10.2018 vorgestellt  und durch diesen gebilligt (vgl. Drucksache Nr. 10/1175). Um die Planung zu realisieren wurde durch den Rat der Stadt Bergkamen am 21.02.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. BK 123 „Bambergstraße/Am Kiwitt“ im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch aufzustellen (vgl. Drucksache Nr. 11/1465).

 

Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. BK 123 „Am Kiwitt“ entfaltet bisher noch keine Rechtswirkung nach außen, da der Aufstellungsbeschluss erst durch dessen öffentliche Bekanntmachung wirksam wird. Diese öffentliche Bekanntmachung ist bewusst bisher noch nicht erfolgt.

Darüber hinaus ist im Rahmen der Bürgerversammlung vom 14.11.2018 der Wunsch nach der Ermittlung von Alternativstandorten geäußert worden, welcher noch nicht abschließend geprüft worden ist.

Laut der o. g. Vorlage zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes (vgl. Drucksache Nr. 11/1465) ist bereits vorgeschlagen worden, dass erst nach Vervollständigung der Abwägungsmaterialien über Verfahrensfragen entschieden werden soll. Selbst eine Einstellung des Bebauungsplanverfahrens wurde und wird dabei nicht ausgeschlossen.


Aus den vorgenannten Gründen besteht aus Sicht der Verwaltung aktuell kein Bedarf über die Fortführung bzw. die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens zu entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 27.01.2020 abzulehnen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Wiese