Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung – Drucksache Nr. 11/1837- zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Nach § 20 EigVO NRW
hat die Betriebsleitung den Bürgermeister und den Betriebsausschuss
vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende über die Entwicklung der Erträge
und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplanes schriftlich zu
unterrichten. Außerdem soll gem. § 10 EigVO NRW eine geeignete Überwachung zur
Erhaltung des Vermögens und der Leistungsfähigkeit inkl. Risikofrüherkennung
erfolgen.
Dem zuständigen Betriebsausschuss werden quartalsweise
einheitliche und standardisierte Berichte von den Sondervermögen Stadtbetrieb
Entwässerung Bergkamen (SEB), EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) und Betrieb
BreitBand Bergkamen (BBB) zugeleitet. Der Bericht für das 4.Quartal 2019 ist in
der Anlage beigefügt.
Dieser Quartalsbericht ersetzt den mündlichen Bericht im
Betriebsausschuss. Es ist geplant den Bericht für das 1. Quartal 2020 in dieser
standardisierten Form Ende April an die Betriebsausschussmitglieder sowie den
Bürgermeister zu versenden.
Eventuelle Rückfragen zu den Quartalsberichten werden
gesammelt und in der folgenden Betriebsausschusssitzung beantwortet.
Die Anlage 1 wurde bereits an die
Betriebsausschussmitglieder versandt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
Der
Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing.
Peters Erster Beigeordneter |
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Fischer |
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