Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt, Herrn Thomas Vogt, wohnhaft Auf dem Pfahl 1, 59192 Bergkamen, erneut zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Bergkamen-Mitte II) sowie zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I (Bergkamen-Mitte I) zu wählen.
Diese Entscheidung
wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b, ber. S. 304a)
gefasst.
Sachdarstellung:
Die fünfjährige Amtszeit der Schiedsperson Thomas Vogt für den Schiedsamtsbezirk II (Bergkamen-Mitte II) läuft im April 2020 aus. Herr Vogt hat sich bereit erklärt, im Falle einer Wiederwahl durch den Rat der Stadt Bergkamen, das Amt der Schiedsperson für die Amtszeit von fünf Jahren auszuüben.
Des Weiteren ist Herr Vogt als stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I (Bergkamen-Mitte I) tätig. Die Amtszeit läuft im August 2020 aus. Auch hier hat Herr Vogt sich bereit erklärt, im Falle einer Wiederwahl durch den Rat der Stadt Bergkamen, das Amt der stellvertretenden Schiedsperson für die Amtszeit von fünf Jahren auszuüben.
Die Wiederwahl des Herrn Vogt wird durch die Bezirksvereinigung der Schiedspersonen für den Landgerichtsbezirk Dortmund befürwortet.
Es wird daher vorgeschlagen, Herrn Vogt erneut zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Bergkamen-Mitte II) sowie zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I (Bergkamen-Mitte I) zu wählen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Roreger |
Sachbearbeiterin Koyka |
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