Betreff
Verteilung der Fördermittel für die Behindertenarbeit in Bergkamen im Jahr 2020
Vorlage
11/1824
Aktenzeichen
50 mö-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Behindertenbeirat der Stadt Bergkamen beschließt, die Fördermittel für die Behindertenarbeit im Haushalts-/Budgetjahr 2020 i. H. v. insg. 6.140 € zu zwei Dritteln als Grundförderung, zu gleichen Teilen aufgeteilt auf alle geförderten Gruppen, und zu einem Drittel anhand der Mitgliederzahlen zum Stand 31.12.2019 wie folgt zu verteilen:

 

 2/3

 1/3

Mitglieder

Grund-

nach

Gesamt-

Gruppe/Verein:

31.12.2019

förderung

Mitgliedern

förderung:

Behindertengruppe Wichernhaus

35

584,76 €

231,08 €

815,84 €

Behindertensportgemeinschaft Bergkamen

90

584,76 €

594,19 €

1.178,96 €

Freundeskreis der

Von-Bodelschwingh-Schule

23

584,76 €

151,85 €

736,61 €

Behindertengruppe Oberaden

(Jochen-Klepper-Haus)

11

584,76 €

72,62 €

657,39 €

Blinden- und Sehbehindertenverein Kreis Unna – Ortsgruppe Bergkamen

12

584,76 €

79,23 €

663,99 €

Initiative Down-Syndrom

Kreis Unna e. V.

40

584,76 €

264,09 €

848,85 €

Deutsche Rheumaliga NRW e.V. Ortsgruppe Bergkamen

99

584,76 €

653,61 €

1.238,37 €

Summe

310

 

4.093,33 €

2.046,67 €

6.140,00 €

 

Sachdarstellung:

 

Wie in den Vorjahren stehen im Haushalts-/Budgetjahr 2020 für die Förderung der lokalen Behindertenarbeit in Bergkamen Mittel in einer Gesamthöhe von 6.140 € zur Verfügung. Hiermit soll den örtlichen Selbsthilfegruppen bzw. - organisationen eine grundlegende finanzielle Ausstattung für ihre Tätigkeit garantiert werden.

 

Da es sich bei den in 2020 bereitgestellten Mitteln um die Förderung der örtlichen Behindertenarbeit in Bergkamen handelt, soll bei den über das Stadtgebiet hinaus organisierten Gruppen durch diese eigenverantwortlich die Verwendung der Förderbeträge ausschließlich für die Bergkamener Mitglieder sichergestellt werden. Eine Weiterleitung an übergeordnete Organisationen oder Nutzung für Mitglieder außerhalb des Bergkamener Stadtgebietes ist ausgeschlossen.

 

Die Ermittlung der Zuschussbeträge für den Beschlussvorschlag basiert auf der in der Sitzung des Behindertenbeirates vom 20.03.2013 beschlossenen Verteilungsvariante, wonach 2/3 des Zuschusses als Grundförderung und 1/3 des Zuschusses anhand der Mitgliederzahlen verteilt werden soll. Die Mitgliederzahlen zum Stichtag 31.12.2019 wurden von den einzelnen Gruppen verbindlich an die Verwaltung gemeldet.

 

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Regionalgruppe Bergkamen vom Bundesverband Polio wie in den Vorjahren auch in 2020 zu Gunsten der anderen Gruppen auf diese finanzielle Förderung verzichtet.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Kämmerer

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachgebietsleiter

 

 

 

 

Möllmann