Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren im Rat der Stadt Bergkamen nimmt die
Vorlage und Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Mit der Einrichtung des städtischen Ordnungsdienstes im Jahre 2003
sollte dem gestiegenen Bedarf an präventiven Tätigkeiten zur Abwehr von
Gefahren für die allgemeine öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Stärkung
des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bergkamener Bürgerinnen und Bürger sowie
dem Thema „Sauberkeit in der Stadt“ Rechnung getragen werden.
Aktuell ist der Ordnungsdienst mit zwei Vollzeitstellen ausgestattet.
Verstärkung erfahren die beiden Beschäftigten derzeit durch eine dritte Person,
die noch bis September 2022 im Rahmen des Teilhabechancengesetzes als
„Ordnungsdiensthelfer“ eingesetzt wird. Träger der Maßnahme ist die Werkstatt
im Kreis Unna.
Seinen Dienst verrichtet der Ordnungsdienst regulär im Frühdienst von
ca. 7.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr. Spätdienste bis ca. 22.00 Uhr werden
bedarfsabhängig nach vorheriger Absprache in den Sommermonaten, bei
gemeinsamen Kontrollen mit der Polizei oder bei angeordneten Sonderkontrollen durchgeführt.
Für ihre Kontrolltätigkeit sind die Dienstkräfte mit erkennbarer und
einheitlicher Dienstkleidung und einem Dienstfahrzeug ausgestattet. Sie sind
Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger oder Besucherinnen und Besucher
der Stadt, erteilen Auskünfte und Informationen und geben eigene Beobachtungen,
Feststellungen oder Hinweise aus der Bevölkerung über Gefahrensituationen,
Verunreinigungen u. ä. an den Innendienst des Ordnungsamtes weiter.
Die Kontrolle des Stadtgebiets und der Ortsteile
erfolgt nach einem Bestreifungsplan, der die amtsbekannten Brennpunkte enthält
(z. B. Wasserpark, Zentrumsplatz, Präsidentenstraße mit anliegenden Plätzen,
Friedhof-Mitte). Der Plan ist allerdings keine starre Vorgabe, sondern eine
Abfolge, die an Vorkommnisse und Beschwerden angepasst wird. Aus den Ortsteilen
werden beispielsweise regelmäßig Problembereiche von Bürgerinnen und Bürgern
benannt, die dann bei der Bestreifung berücksichtigt werden. Darüber hinaus
werden auch sogenannte Sonderkontrollen durchgeführt, die aufgrund besonderer
Umstände im Einzelfall angeordnet werden und eine engmaschige Kontrolle,
teilweise mehrmals täglich, gewährleisten sollen.
Die im Stadtzentrum liegenden Bereiche werden in der Regel durch
Fußstreifen abgegangen, weiter entfernt gelegene Einsatzbereiche, wie z. B.
Bereiche der Radtrasse in Overberge, der Römerbergwald in Oberaden oder die
Bereiche der Lippeauen in Rünthe, werden mit dem städtischen Dienstwagen
angefahren und kontrolliert. Für den Bereich des Beversee-Gebiets wurden der
Stadt vom Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) Ausnahmegenehmigungen für das
Befahren des Bereichs mit PKW erteilt. Hier finden die Streifen wegen der
Weitläufigkeit des Areals mit dem PKW und darin dann punktuell als Fußstreife
statt.
Die Vielzahl der verschiedenen Aufgaben des Ordnungsdienstes resultiert
im Wesentlichen aus Spezialvorschriften, wie der Straßenverkehrsordnung (StVO),
dem Landeshundegesetz (LHundG), dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) oder dem
Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG). Spezielle Aufgaben ergeben sich
darüber hinaus aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen
und in den Anlagen im Gebiet der Stadt Bergkamen vom 27.09.2002 in der Fassung
der 1. Änderung und Ergänzung vom 08.08.2003 (OBV).
Während der Streifenfahrten und -gänge stellen die Mitarbeiter
regelmäßig auch Verkehrsordnungswidrigkeiten fest, die in der Einsatzstatistik
seit mehreren Jahren einen großen Anteil ausmachen. Neben der Überprüfung von
Mülldelikten werden häufig auch Kontrollen im Zusammenhang mit einer
Hundehaltung durchgeführt, da entweder Hunde im Innenstadtbereich nicht
angeleint sind oder Verunreinigungen durch Hundekot nicht beseitigt oder Hunde
auf Kinderspielplätzen ausgeführt werden (vgl. Anlage 1).
Darüber hinaus werden aufgrund von Bürgerbeschwerden, die entweder
direkt bei der Ordnungsbehörde eingehen oder über das Beschwerdemanagement des
Bürgermeisterbüros an die Ordnungsbehörde weitergeleitet werden, sowie aufgrund
von Mitteilungen der Polizei und eigenen Feststellungen diverse
Sonderkontrollen im Stadtgebiet durchgeführt. Dazu zählt u.a. das Aufsuchen von
Person und Personengruppen, die den normalen Betrieb auf öffentlichen Straßen,
Wegen und Plätzen negativ beeinflussen, Kontrollen von bestimmten Spiel- und
Bolzplätzen sowie Schulen wegen unerlaubten und störenden Aufenthalts von
Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Sonderkontrollen wurden im vergangenen Jahr u.a. in folgenden Bereichen
durchgeführt:
- In
der Umgebung der Stadtbibliothek wegen dort Alkohol konsumierender und in
der Öffentlichkeit urinierender Personen
- Im
Bereich der Stormstraße in Oberaden wegen Vandalismus und des Verdachts
auf Drogenkonsum durch Jugendliche
- Auf
Hinweis des Jugendamtes im räumlichen Umfeld des Pestalozzihauses wegen
Vandalismus, Alkoholkonsums und mutmaßlichen Drogenhandels
- An
diversen Stellen im gesamten Stadtgebiet aufgrund von zunehmenden
Bürgerbeschwerden wegen starker Verschmutzung durch Hundekot
Einen besonders hervorzuhebenden Beitrag
haben die Mitarbeiter des Ordnungsdienst im Jahr 2019, wie auch schon im
Vorjahr, während der beiden Kirmessen im Frühjahr und Herbst geleistet, auf
welchen sie an allen Veranstaltungstagen Präsenz gezeigt und so für Sicherheit
und Ordnung auf dem Kirmesgelände und unter den Besucherinnen und Besuchern
gesorgt haben. Störungen der Veranstaltungen konnten so durch die Anwesenheit
des Ordnungsdienstes vermieden werden.
Hervorzuheben sind auch die vermehrten
Einsätze aufgrund von Ruhestörungen, die während der normalen Dienstzeit dem
Ordnungsamt gemeldet wurden. In der überwiegenden Zahl der Fälle ist deutlich
zu laut abgespielte Musik Auslöser der Beschwerden. Der Ordnungsdienst versucht
in solchen Fällen vor Ort zunächst Kontakt zum Ruhestörer aufzunehmen, um die
Ruhe und Ordnung wieder herzustellen.
Wie auch in den Vorjahren hat der Ordnungsdienst
speziell zum Einschulungsbeginn im Umfeld mehrerer Grundschulen
Schulwegsicherung durchgeführt. In der übrigen Zeit des Jahres sind in diesem
Rahmen auch die Überwege ohne Ampel an weiterführenden Schulen in das Blickfeld
gerückt. Leider muss weiterhin eine Zunahme rücksichtlosen Parkens konstatiert
werden, sodass Kinder Schwierigkeiten haben, die Fahrbahn zu überqueren und
einzusehen bzw. gesehen zu werden. Trotz der gefährlichen Auswirkungen ihres
Handelns ist Uneinsichtigkeit bei den Bürgerinnen und Bürger festzustellen. Ihr
rücksichtsloses Verhalten begründen sie damit, dass kein Parkplatz gefunden
werden konnte.
Zur Durchsetzung der Ordnungsbehördlichen
Verordnung und der anderen Rechtsvorschriften machen die Mitarbeiter des
Ordnungsdienstes im Rahmen der allgemeinen Befugnisse des
Ordnungsbehördengesetz (OBG), des Polizeigesetzes (PolG NRW) und des
Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) regelmäßig von verschiedenen Handlungs- und
Eingriffsmöglichkeiten Gebrauch. Hierzu zählen z. B. mündliche Belehrungen,
Ermahnungen, Verwarnungen mit oder ohne Verwarngeld, Einleitung von
Ordnungswidrigkeitenverfahren und Platzverweisungen.
Die im Zuge der Kontrolltätigkeit
des Ordnungsdienstes im Jahr 2019 getroffenen Maßnahmen können der Übersicht
aus Anlage 2 entnommen werden.
Die seit Jahren rückläufige Anzahl getroffener Maßnahmen belegt, dass
sich die Tätigkeit des Ordnungsdienstes positiv auf das Verhalten der
Bürgerinnen und Bürger auswirkt.
Bedauerlicherweise müssen die
Ordnungsamtsmitarbeiter regelmäßig Beleidigungen und Verunglimpfungen bei der
Ausübung ihrer Tätigkeiten ertragen. Schwerwiegende Bedrohungen und
Beleidigungen mussten in 2019 erfreulicherweise nicht dokumentiert werden.
Durch entsprechend geschultes Verhalten konnten tätliche Übergriffe bisher
vermieden werden.
Der Ordnungsdienst der Stadt Bergkamen wird angesichts der Vielzahl der Kontrollen und der flexiblen Einsatzmöglichkeiten von der Polizei und der Verwaltung als sinnvolle und unverzichtbare Einrichtung zur Gefahrenabwehr angesehen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. Anlagen 1 und 2
Der Bürgermeister In Vertretung Busch |
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Amtsleitung Brüggenthies |
Sachbearbeiter Kansteiner |
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