Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die
Anerkennung der in der Sachdarstellung benannten Kindertageseinrichtungen als
plusKITA-Einrichtungen gemäß §§ 44, 45 des am 01.08.2020 in Kraft tretenden
Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sowie die Anerkennung der benannten
Einrichtungen als Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf für die
Dauer von zwei Jahren vom 01.08.2020 bis zum 31.07.2022.
Die Verwaltung wird beauftragt, den insoweit anerkannten Kindertageseinrichtungen die in der Sachdarstellung bezifferten Zuschüsse unter Voraussetzung der vom Ministerium für Kinder, Familie, Fluchtlinge und Integration mitgeteilten Höhe des Zuschusses an die Stadt Bergkamen von 355.000 € zu gewähren. Zum 01.08.2022 soll eine Jugendhilfeplanung zur Anerkennung von Einrichtungen als plusKitas erstellt werden, die die bis dahin in Betrieb genommenen Einrichtungen berücksichtigt und für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ausgelegt ist.
Sachdarstellung:
Durch die Reform
des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung
(Kinderbildungsgesetz – KiBiz) ändert sich auch die bisher in den §§ 21a und
21b geregelte Förderung für plusKita-Einrichtungen und die Gewährung von
Zuschüssen für zusätzlichen Sprachförderbedarf.
Mit der zweiten
Revision des Kinderbildungsgesetzes wurde zum 01.08.2014 eine zusätzliche
Landesförderung von Kitas mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem
Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses („plusKita“) und eine Förderung für
Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf eingeführt.
Mit Beschluss vom
17.09.2014 (Drucksache Nr. 11/0083) hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt
Bergkamen die Anerkennung von Einrichtungen als „plusKita“ und von Einrichtung
mit besonderem Sprachförderbedarf für fünf Jahre beschlossen. Nach Ablauf
dieses Zeitraumes am 31.07.2019 war das neu geplante Kinderbildungsgesetz noch
nicht verabschiedet. Daher hat der Jugendhilfeausschuss nach Vorgabe des
Landesjugendamtes den Beschluss vom 17.09.2014 um ein weiteres Jahr bis zum
31.07.2020 verlängert (Drucksache Nr. 11/1497, Jugendhilfeausschuss vom
12.03.2019).
Die bisherige Förderung erfolgte aufgrund
der genannten Beschlüsse in folgendem Umfang:
Träger |
Einrichtung |
Anschrift |
Ortsteil |
Förderung |
Sprach- |
AWO |
Wackelzahn |
Am Wiehagen 34 |
Mitte |
25.000,00 € |
15.000,00 € |
Kath. Kirche |
St. Elisabeth
Mitte |
Pestalozzistr. 6 |
Mitte |
25.000,00 € |
15.000,00 € |
AWO |
Springmäuse |
Am Südhang 10 |
Weddinghofen |
25.000,00 € |
15.000,00 € |
AWO |
Villa Kunterbunt |
August-Bebel-Str.
7 |
Mitte |
25.000,00 € |
15.000,00 € |
Stadt |
Tausendfüssler |
Im Sundern 7 |
Oberaden |
25.000,00 € |
10.000,00 € |
AWO |
Funkelstein |
Stormstr. 49 d |
Oberaden |
25.000,00 € |
|
Stadt |
Mikado |
Eichendorffstr.
23 |
Mitte |
|
10.000,00 € |
Ev. Kirche |
Mittendrin |
Am Römerberg 40 |
Oberaden |
|
5.000,00 € |
AWO |
Vorstadtstrolche |
Schulstr. 8 |
Weddinghofen |
25.000,00 € |
|
Ev. Kirche |
Bodelschwinghhaus |
Ebertstr. 20 |
Mitte |
25.000,00 € |
|
Mit der Reform des
Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2020 werden diese Mittel zusammengeführt und
die Fördersumme erhöht. Die Vergabe der Mittel an die Jugendämter orientiert
sich zu 75 Prozent an dem Leistungsbezug zur Sicherung des Lebensunterhaltes
nach dem SGB II und zu 25 Prozent an der Anzahl der Kinder, in deren Familien
vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird. Für Bergkamen beläuft sich die
Fördersumme auf 355.000 € jährlich, die bisherige Fördersumme betrug 285.000 €.
Mit der neuen Regelung erhöht sich somit die Fördersumme um jährlich 70.000 €.
Die Verteilung der
Mittel erfolgt unter der Voraussetzung, dass die plusKita-Einrichtungen in die
Jugendhilfeplanung aufgenommen sind. Der Zuschuss beträgt mindestens 30.000
€. Soweit es für die Einrichtungen auf
Basis früherer Landeszuschüsse für zusätzlichen Sprachförderbedarf zur
Weiterführung der pädagogischen Arbeit erforderlich ist, kann in Ausnahmefällen
bis einschließlich zum Kindergartenjahr 2024/25 ein Teil der auf das Jugendamt
entfallenden Mittel an Einrichtungen als Zuschuss für zusätzlichen
Sprachförderbedarf in Höhe von mindestens 5000 Euro weitergeleitet werden. Die
jeweiligen Tageseinrichtungen müssen ebenfalls in die Jungenhilfeplanung
aufgenommen werden.
In Bergkamen
besteht aktuell die besondere Situation, dass die Inbetriebnahme von drei neuen
Einrichtungen (AWO-Einrichtung am Hermann-Görlitz-Zentrum, AWO-Einrichtung an
der Berliner Straße in Weddinghofen und PueD in Weddinghofen) im kommenden
KiTa-Jahr geplant ist.
Die im Rahmen der
Jugendhilfeplanung als „plusKita“ benannten Einrichtungen sollen aus Gründen
der Planungssicherheit diesen Status dauerhaft, mindestens für fünf Jahre
erhalten. Bei einer Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt würden die drei
neuen Einrichtungen für mindestens fünf Jahre von dieser Förderung
ausgeschlossen, obwohl sie von der Lage im Sozialraum her einen entsprechenden
pädagogischen Bedarf haben könnten.
Nach Inbetriebnahme
dieser Einrichtungen ist die Jugendhilfeplanung in Bezug auf die Neuerrichtung
von Einrichtungen abgeschlossen. Damit kann dann auch eine längerfristige Beschlussfassung
bezüglich Anerkennung von Einrichtungen als plusKitas erfolgen.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, die Jugendhilfeplanung in Bezug auf die Anerkennung als
plusKita ab dem 01.08.2020 nur für zunächst zwei Jahre vorzunehmen und die
Träger davon in Kenntnis zu setzen, dass die danach erfolgende Planung die drei
neuen Einrichtungen berücksichtigen wird. Dies gibt der Verwaltung die
Gelegenheit, eine Planung unter Einbeziehung aller sich dann in Betrieb
befindlichen Einrichtungen zu erstellen und die Träger rechtzeitig über das
Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Die Träger und die Einrichtungen ihrerseits
haben dann die Möglichkeit, ihre pädagogische und personelle Planung darauf
langfristig einzustellen.
An der
grundsätzlichen Berücksichtigung von Einrichtungen soll innerhalb dieses
Zweijahreszeitraumes keine Änderung erfolgen. Die bislang als plusKita
geförderten Einrichtungen sollen die Basissumme von jeweils 30.000 € erhalten.
Die Einrichtungen, die zusätzliche Sprachfördermittel erhalten haben, werden
diese auch weiterhin in der bisherigen Höhe erhalten. Die beiden Einrichtungen,
die nur Sprachfördermittel erhalten haben, ohne als plusKita anerkannt zu sein
(Mikado und Mittendrin) erhalten die Sprachfördermittel in bisher bewilligter
Höhe weiter. Nach Verteilung der Mittel nach diesem Schlüssel verbleiben noch
30.000 €, die mit jeweils 3.000 € an jede Einrichtung verteilt werden.
Dementsprechend ergibt sich für den Zeitraum vom 01.08.2020 bis zum 31.07.2022
folgende Verteilung der Fördermittel:
Träger |
Einrichtung |
Anschrift |
Ortsteil |
Förderung |
Sprach- |
AWO |
Wackelzahn |
Am Wiehagen 34 |
Mitte |
48.000,00 € |
|
Kath. Kirche |
St. Elisabeth
Mitte |
Pestalozzistr. 6 |
Mitte |
48.000,00 € |
|
AWO |
Springmäuse |
Am Südhang 10 |
Weddinghofen |
48.000,00 € |
|
AWO |
Villa Kunterbunt |
August-Bebel-Str.
7 |
Mitte |
48.000,00 € |
|
Stadt |
Tausendfüssler |
Im Sundern 7 |
Oberaden |
43.000,00 € |
|
AWO |
Funkelstein |
Stormstr. 49 d |
Oberaden |
33.000,00 € |
|
Stadt |
Mikado |
Eichendorffstr.
23 |
Mitte |
|
13.000,00 € |
Ev. Kirche |
Mittendrin |
Am Römerberg 40 |
Oberaden |
|
8.000,00 € |
AWO |
Vorstadtstrolche |
Schulstr. 8 |
Weddinghofen |
33.000,00 € |
|
Ev. Kirche |
Bodelschwinghhaus |
Ebertstr. 20 |
Mitte |
33.000,00 € |
|
Bei den
aufgeführten Mitteln handelt es sich um eine reine Landesmittelförderung ohne
Einforderung eines Eigenanteils des Jugendamtes oder der Träger, die in voller
Höhe an die Kindertageseinrichtungen weitergeleitet wird. Insofern ergeben sich
keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Bergkamen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kortendiek |
Sachbearbeiter Hörstrup |
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