Betreff
Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als "plusKitas" und Einrichtungen mit besonderem sprachlichen Förderbedarf gem. §§ 44, 45 Kinderbildungsgesetz in der Fassung ab dem 01.08.2020 ab dem Kindergartenjahr 2020/21
Vorlage
11/1808
Aktenzeichen
hö-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung der in der Sachdarstellung benannten Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen gemäß §§ 44, 45 des am 01.08.2020 in Kraft tretenden Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sowie die Anerkennung der benannten Einrichtungen als Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf für die Dauer von zwei Jahren vom 01.08.2020 bis zum 31.07.2022.

Die Verwaltung wird beauftragt, den insoweit anerkannten Kindertageseinrichtungen die in der Sachdarstellung bezifferten Zuschüsse unter Voraussetzung der vom Ministerium für Kinder, Familie, Fluchtlinge und Integration mitgeteilten Höhe des Zuschusses an die Stadt Bergkamen von 355.000 € zu gewähren. Zum 01.08.2022 soll eine Jugendhilfeplanung zur Anerkennung von Einrichtungen als plusKitas erstellt werden, die die bis dahin in Betrieb genommenen Einrichtungen berücksichtigt und für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ausgelegt ist. 

Sachdarstellung:

 

Durch die Reform des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) ändert sich auch die bisher in den §§ 21a und 21b geregelte Förderung für plusKita-Einrichtungen und die Gewährung von Zuschüssen für zusätzlichen Sprachförderbedarf.

 

Mit der zweiten Revision des Kinderbildungsgesetzes wurde zum 01.08.2014 eine zusätzliche Landesförderung von Kitas mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses („plusKita“) und eine Förderung für Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf eingeführt.

 

Mit Beschluss vom 17.09.2014 (Drucksache Nr. 11/0083) hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bergkamen die Anerkennung von Einrichtungen als „plusKita“ und von Einrichtung mit besonderem Sprachförderbedarf für fünf Jahre beschlossen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes am 31.07.2019 war das neu geplante Kinderbildungsgesetz noch nicht verabschiedet. Daher hat der Jugendhilfeausschuss nach Vorgabe des Landesjugendamtes den Beschluss vom 17.09.2014 um ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2020 verlängert (Drucksache Nr. 11/1497, Jugendhilfeausschuss vom 12.03.2019).

 

Die bisherige Förderung erfolgte aufgrund der genannten Beschlüsse in folgendem Umfang:

 

Träger

Einrichtung

Anschrift

Ortsteil

Förderung
plusKita

Sprach-
förderung

AWO

Wackelzahn

Am Wiehagen 34

Mitte

     25.000,00 €

   15.000,00 €

Kath. Kirche

St. Elisabeth Mitte

Pestalozzistr. 6

Mitte

     25.000,00 €

   15.000,00 €

AWO

Springmäuse

Am Südhang 10

Weddinghofen

     25.000,00 €

   15.000,00 €

AWO

Villa Kunterbunt

August-Bebel-Str. 7

Mitte

     25.000,00 €

   15.000,00 €

Stadt

Tausendfüssler

Im Sundern 7

Oberaden

     25.000,00 €

   10.000,00 €

AWO

Funkelstein

Stormstr. 49 d

Oberaden

     25.000,00 €

 

Stadt

Mikado

Eichendorffstr. 23

Mitte

 

   10.000,00 €

Ev. Kirche

Mittendrin

Am Römerberg 40

Oberaden

 

     5.000,00 €

AWO

Vorstadtstrolche

Schulstr. 8

Weddinghofen

     25.000,00 €

 

Ev. Kirche

Bodelschwinghhaus

Ebertstr. 20

Mitte

     25.000,00 €

 

 

Mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2020 werden diese Mittel zusammengeführt und die Fördersumme erhöht. Die Vergabe der Mittel an die Jugendämter orientiert sich zu 75 Prozent an dem Leistungsbezug zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II und zu 25 Prozent an der Anzahl der Kinder, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird. Für Bergkamen beläuft sich die Fördersumme auf 355.000 € jährlich, die bisherige Fördersumme betrug 285.000 €. Mit der neuen Regelung erhöht sich somit die Fördersumme um jährlich 70.000 €.

 

Die Verteilung der Mittel erfolgt unter der Voraussetzung, dass die plusKita-Einrichtungen in die Jugendhilfeplanung aufgenommen sind. Der Zuschuss beträgt mindestens 30.000 €.  Soweit es für die Einrichtungen auf Basis früherer Landeszuschüsse für zusätzlichen Sprachförderbedarf zur Weiterführung der pädagogischen Arbeit erforderlich ist, kann in Ausnahmefällen bis einschließlich zum Kindergartenjahr 2024/25 ein Teil der auf das Jugendamt entfallenden Mittel an Einrichtungen als Zuschuss für zusätzlichen Sprachförderbedarf in Höhe von mindestens 5000 Euro weitergeleitet werden. Die jeweiligen Tageseinrichtungen müssen ebenfalls in die Jungenhilfeplanung aufgenommen werden.

 

In Bergkamen besteht aktuell die besondere Situation, dass die Inbetriebnahme von drei neuen Einrichtungen (AWO-Einrichtung am Hermann-Görlitz-Zentrum, AWO-Einrichtung an der Berliner Straße in Weddinghofen und PueD in Weddinghofen) im kommenden KiTa-Jahr geplant ist.

 

Die im Rahmen der Jugendhilfeplanung als „plusKita“ benannten Einrichtungen sollen aus Gründen der Planungssicherheit diesen Status dauerhaft, mindestens für fünf Jahre erhalten. Bei einer Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt würden die drei neuen Einrichtungen für mindestens fünf Jahre von dieser Förderung ausgeschlossen, obwohl sie von der Lage im Sozialraum her einen entsprechenden pädagogischen Bedarf haben könnten.

 

Nach Inbetriebnahme dieser Einrichtungen ist die Jugendhilfeplanung in Bezug auf die Neuerrichtung von Einrichtungen abgeschlossen. Damit kann dann auch eine längerfristige Beschlussfassung bezüglich Anerkennung von Einrichtungen als plusKitas erfolgen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Jugendhilfeplanung in Bezug auf die Anerkennung als plusKita ab dem 01.08.2020 nur für zunächst zwei Jahre vorzunehmen und die Träger davon in Kenntnis zu setzen, dass die danach erfolgende Planung die drei neuen Einrichtungen berücksichtigen wird. Dies gibt der Verwaltung die Gelegenheit, eine Planung unter Einbeziehung aller sich dann in Betrieb befindlichen Einrichtungen zu erstellen und die Träger rechtzeitig über das Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Die Träger und die Einrichtungen ihrerseits haben dann die Möglichkeit, ihre pädagogische und personelle Planung darauf langfristig einzustellen.

 

An der grundsätzlichen Berücksichtigung von Einrichtungen soll innerhalb dieses Zweijahreszeitraumes keine Änderung erfolgen. Die bislang als plusKita geförderten Einrichtungen sollen die Basissumme von jeweils 30.000 € erhalten. Die Einrichtungen, die zusätzliche Sprachfördermittel erhalten haben, werden diese auch weiterhin in der bisherigen Höhe erhalten. Die beiden Einrichtungen, die nur Sprachfördermittel erhalten haben, ohne als plusKita anerkannt zu sein (Mikado und Mittendrin) erhalten die Sprachfördermittel in bisher bewilligter Höhe weiter. Nach Verteilung der Mittel nach diesem Schlüssel verbleiben noch 30.000 €, die mit jeweils 3.000 € an jede Einrichtung verteilt werden. Dementsprechend ergibt sich für den Zeitraum vom 01.08.2020 bis zum 31.07.2022 folgende Verteilung der Fördermittel:

 

 

 

 

Träger

Einrichtung

Anschrift

Ortsteil

Förderung
plusKita

Sprach-
förderung

AWO

Wackelzahn

Am Wiehagen 34

Mitte

     48.000,00 €

 

Kath. Kirche

St. Elisabeth Mitte

Pestalozzistr. 6

Mitte

     48.000,00 €

 

AWO

Springmäuse

Am Südhang 10

Weddinghofen

     48.000,00 €

 

AWO

Villa Kunterbunt

August-Bebel-Str. 7

Mitte

     48.000,00 €

 

Stadt

Tausendfüssler

Im Sundern 7

Oberaden

     43.000,00 €

 

AWO

Funkelstein

Stormstr. 49 d

Oberaden

     33.000,00 €

 

Stadt

Mikado

Eichendorffstr. 23

Mitte

 

   13.000,00 €

Ev. Kirche

Mittendrin

Am Römerberg 40

Oberaden

 

     8.000,00 €

AWO

Vorstadtstrolche

Schulstr. 8

Weddinghofen

     33.000,00 €

 

Ev. Kirche

Bodelschwinghhaus

Ebertstr. 20

Mitte

     33.000,00 €

 

 

Bei den aufgeführten Mitteln handelt es sich um eine reine Landesmittelförderung ohne Einforderung eines Eigenanteils des Jugendamtes oder der Träger, die in voller Höhe an die Kindertageseinrichtungen weitergeleitet wird. Insofern ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Bergkamen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kortendiek

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Hörstrup