Betreff
Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Bergkamen vom 12.12.2019
Vorlage
11/1802
Aktenzeichen
sey-hr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Bergkamen vom 11.12.2019 zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Der Bericht der gpaNRW über die überörtliche Prüfung im Bereich der Finanzverwaltung aus dem Jahr 2017 sowie das Inkrafttreten der Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW) vom 12.12.2018 machen es erforderlich, die bestehende Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung vom 02.05.2011 zu überarbeiten.

Die vorgenommen Änderungen betreffen vor allem Ergänzungen im Bereich der Zahlungsabwicklung.

Empfohlene Optimierungsmöglichkeiten der gpaNRW wurden in die Dienstanweisung aufgenommen und redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Gem. § 32 Abs. 1 KomHVO NRW ist die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen, sie sind vom Bürgermeister in näheren Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu erlassen.

Daher ist die bisherige Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung Bergkamen vom 02.05.2011 außer Kraft zu setzen und durch eine neue Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Bergkamen zu ersetzen.   

Gemäß § 32 Abs. 1 Satz 3 KomHVO NRW ist die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Bergkamen dem Rat der Stadt Bergkamen zur Kenntnis zu geben, da es sich bei den Aufgaben der Finanzbuchhaltung um gewichtige Aufgaben handelt.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Roland Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Seyffert