Betreff
Übernahme der Trägeranteile für die Kindertageseinrichtungen der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems (AWO) und der Johanniter Unfall-Hilfe e. V. (Johanniter) in Bergkamen mit Inkrafttreten der Reform des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.202 0
Vorlage
11/1798
Aktenzeichen
hö-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt und Finanzausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt, die freiwilligen Zuschüsse der Stadt Bergkamen an die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems (AWO) und an die Johanniter Unfall-Hilfe e. V. (Johanniter) für die in Bergkamen betriebenen Einrichtungen ab dem 01.08.2020 in Höhe des vollen gesetzlich festgelegten Finanzierungs-anteils für anerkannte Träger der freien Jugendhilfe zu übernehmen. Dies entspricht ab dem 01.08.2020 einem Anteil von 7,8 % der gesetzlich definierten Gesamtbetriebskosten.

 

Unabhängig von weiteren gesetzlichen Änderungen der Höhe der Trägeranteile sollen diese für die genannten Träger AWO und Johanniter auch zukünftig im Rahmen des derzeitigen Finanzierungsmodells in voller Höhe als freiwillige Leistung der Stadt Bergkamen übernommen werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Verträge zum 01.08.2020 abzuschließen.

 

 

Diese Entscheidung wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b, ber. S. 304a) gefasst.

 

Sachdarstellung:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2019 wurde über die mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes neu geregelte Verteilung der Betriebskostenanteile für Kindertageseinrichtungen informiert (Drucksache Nr. 11/1738).

 

Die Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen werden in gesetzlich festgelegten Anteilen durch die Träger, die Kommune und das Land getragen. Für die Einrichtungen der AWO und der Johanniter Unfall-Hilfe e. V. werden die Trägeranteile in Höhe von bisher 9 % der Gesamtbetriebskosten als freiwilliger Zuschuss von der Stadt Bergkamen übernommen.

 

Mit der KiBiz-Reform zum 01.08.2020 werden die Kindpauschalen, die den größten Anteil an den Betriebskosten ausmachen, erhöht. Die Trägeranteile für kirchliche und freie Wohlfahrtsträger werden gesenkt (siehe Anlage 1).

 

Bereits in der Stellungnahme zum Referentenentwurf des neuen Kinderbildungsgesetzes hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege darauf hingewiesen, dass mit der Reform die Auskömmlichkeit der Finanzierung nicht erreicht wird:

 

„Die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege begrüßt, dass es im Referentenentwurf gelungen ist, eine angemessene Dynamisierung der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen umzusetzen. Gleichzeitig hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege bereits in ihrer Bewertung der – ohne ihre Beteiligung entstandenen – Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen und dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration über Eckpunkte für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes deutlich gemacht, dass die hier vereinbarten Finanzierungsansätze bei aller Anerkennung für die insgesamt auf dieser Basis bereitgestellten Mittel eine Auskömmlichkeit über die Gesamtkosten nicht sicherstellen können. In der Folge müssen die Träger der Tageseinrichtungen zur Sicherstellung der notwendigen Sachkosten des Betriebs der Einrichtungen die Personalkosten reduzieren, um Auskömmlichkeit zu erzielen. Die dadurch nicht erreichte Qualitätsentwicklung wird durch die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege äußerst bedauert. (…)

 

In einer solchen Regelung sieht die Freie Wohlfahrtspflege eine Gefährdung der bisherigen Trägerstruktur, insbesondere dann, wenn Kommunen dazu übergehen, auf der Basis dieser Regelung ihrerseits die bisher vereinbarte freiwillige Übernahme der Trägeranteile der freien Träger der Jugendhilfe einzuschränken oder aufzugeben. Damit wird das in der Begründung zum Referentenentwurf genannte Ziel des Erhalts der Trägervielfalt geradezu konterkariert.“

 

Die AWO und die Johanniter Unfall-Hilfe e. V. haben als sogenannte „arme Träger“ jeweils einen Antrag auf freiwillige Übernahme der Trägeranteile in voller Höhe gestellt.

 

Die evangelische Kirche hat für ihre Einrichtungen mitgeteilt, genauere Berechnungen bezüglich der Auskömmlichkeit der neuen Finanzierung vorzunehmen, um dann auf dieser Basis mit der Stadt Bergkamen Gespräche über Möglichkeiten einer weiteren freiwilligen Übernahme der Trägeranteile zu führen. Ein Antrag der katholischen Kirche steht ebenfalls noch aus. Mit dem Lebenszentrum Königsborn müssen gesonderte Gespräche geführt werden, da hier eine heilpädagogische Gruppe entstehen soll, die komplett außerhalb der Bestimmungen des KiBiz durch den Landschaftsverband finanziert wird.

 

Für die Einrichtungen der AWO und der Johanniter wird in der Anlage 2 der freiwillige Trägeranteil der Stadt nach derzeit geltendem Recht unter Berücksichtigung der Dynamisierung der Höhe des Trägeranteils nach dem reformierten KiBiz gegenübergestellt. Hierbei wird bei gleicher Platzzahl die aktuelle Stundenbelegung zugrunde gelegt, da die Stundenbelegung ab dem 01.08.2020 bei Erstellung dieser Vorlage noch nicht vollständig vorlag. Die Anzahl der Kinder mit anerkannter Behinderung entspricht den Antragsdaten für das laufende Kinderjahr.

 

Die neu geplanten AWO-Einrichtungen am Hermann-Görlitz-Zentrum (Mitte) und an der Berliner Straße (Weddinghofen) wurden komplett in die Berechnung aufgenommen.

 

Unter Zugrundelegung der angenommenen Belegung entstehen der Stadt Bergkamen bezogen auf das Kindergartenjahr 2020/21 für die weitere Übernahme des kompletten Trägeranteils Mehrkosten in Höhe von 2.251,52 € jährlich für die insgesamt 12 Einrichtungen der AWO und der Johanniter.

 

Der freiwillige Trägeranteil für die beiden Johanniter-Einrichtungen verringert sich sogar nach neuem Recht. Dies ist in der relativ geringen Zahl der behinderten Kinder (zwei Kinder in der Einrichtung Eichendorffstraße) begründet, die zu Beginn des letzten Kindergartenjahres gemeldet wurden. Der freiwillige Zuschuss erhöht sich mit der Zahl der Kinder mit anerkannter Behinderung, da in diesem Fall auch die Betriebskosten entsprechend steigen.

 

Darüber hinaus resultiert aus jeder Veränderung der Stundenbuchung der Eltern eine Veränderung der Betriebskosten. Die genaue Höhe der Betriebskosten einer Einrichtung kann daher erst am Ende eines Kindergartenjahres genau beziffert werden. Im Jahr 2020 und voraussichtlich auch in 2021 werden die Mehraufwendungen für die freiwillige Übernahme der Trägeranteile auskömmlich aus dem angemeldeten Budget finanziert werden können.

 

Für die neu geplanten AWO-Einrichtungen an der Landwehrstraße (Hermann-Görlitz-Zentrum) und an der Berliner Straße wurde mit Ratsbeschluss vom 22.11.2018 (Drucksache Nr. 11/1355) bereits die Übernahme von Mietanteilen über die KiBiz-Finanzierung hinaus beschlossen. Durch die Reform des KiBiz bleibt diese Regelung unberührt, da sich die Höhe der anzuerkennenden Miete nicht ändert.

 

Zukünftig sollen die für die AWO neu zu schließenden Verträge so formuliert werden, dass sie auf Dauer angelegt die Übernahme des gesamten Trägeranteils unabhängig von der konkret im Gesetz festgelegten Höhe garantieren.

 

 

Die zur Übernahme von Mietanteilen die zwei neuen AWO-Einrichtungen in Bergkamen-Mitte und Bergkamen-Weddinghofen getroffene Entscheidung des Rates der Stadt Bergkamen vom 22.11.2018 (Drucksache Nr. 11/1355) bleibt unberührt.

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kortendiek

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Hörstrup

Sichtvermerk

StA 20

 

 

 

Marquardt