Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung beschließt, die kommunale Klassenrichtzahl zur Bildung der Eingangsklassen an den städtischen Grundschulen in Bergkamen für das Schuljahr 2020/21 auf 19 festzulegen und folgende Eingangsklassen zu bilden:
Gerhart-Hauptmann-Schule 3 Klassen
Schillerschule 3 Klassen
Pfalzschule 4 Klassen
Jahnschule 2 Klassen
Preinschule 3 Klassen
Overberger Schule 2 Klassen
Freiherr-von-Ketteler-Schule 2 Klassen
Das "Gesetz zur Sicherung eines
qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots in
Nordrhein-Westfalen" (8. Schulrechtsänderungsgesetz) ist am 07.11.2012 vom
Landtag beschlossen worden und am 21.11.2012 in Kraft getreten. Über die Inhalte
des Gesetzes wurde der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung in seiner
Sitzung am 09.04.2013, Drucksache Nr. 10/1122, umfassend informiert.
Nach der Verordnung zur Ausführung des § 93
Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) ist die Anzahl der in einer
Kommune zu bildenden Eingangsklassen in der Primarstufe am 15.01. eines jeden
Jahres zu ermitteln.
In § 6 a Abs. 2 der Verordnung heißt es dazu:
"Im Gebiet eines Schulträgers darf die
Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht
überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die
Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23
geteilt."
Die Schülerzahl, von der wir in Bergkamen am
15.01. ausgehen müssen, liegt bei 462.
Damit berechnet sich die kommunale
Klassenrichtzahl wie folgt:
462 Erstklässler geteilt durch 23 = 20,09.
Es können somit maximal 20 Eingangsklassen in
Bergkamen gebildet werden.
Zur eigentlichen Klassenbildung heißt es in §
6 a Abs. 1 der Verordnung:
"Die Anzahl der zu bildenden
Eingangsklassen an einer Grundschule beträgt für jahrgangsbezogenen und
jahrgangsübergreifenden Unterricht bei einer Schülerzahl von:
1. bis zu 29 eine
Klasse;
2. 30 bis 56 zwei
Klassen;
3. 57 bis 81 drei
Klassen;
4. 82 bis 104 vier Klassen;
5. 105 bis 125 fünf Klassen;
6. 126 bis 150 sechs Klassen."
Die Bildung von Eingangsklassen mit weniger
als 15 und mehr als 29 Schülerinnen und Schüler ist unzulässig.
Auf dieser Basis und dem Anmeldeverhalten der
Erziehungsberechtigten ergibt sich für die Bergkamener Grundschulen nachfolgend
dargestellte Klassen- und Schülerzahlenverteilung:
Schule |
Anmeldungen |
Klassen |
Veränderung zum Schuljahr 2019/20 |
Schüler/-innen pro Klasse |
Schillerschule |
77 |
3 |
+ 16 |
25 / 26 / 26 |
Gerhart-Hauptmann-Schule |
57 |
3 |
- 16 |
19 |
Jahnschule |
56 |
2 |
+ 21 |
28 |
Preinschule |
76 |
3 |
+ 28 |
25 / 25 / 26 |
Freiherr-von-Ketteler-Schule |
46 |
2 |
- 15 |
23 |
Pfalzschule |
94 |
4 |
+ 13 |
23 / 23 /24 /24 |
Overberger Schule |
56 |
2 |
+ 6 |
28 |
Summe |
462 |
19 |
+ 53 |
|
Zu diesen Zahlen sind einige Anmerkungen zu
machen:
1.
Die
kommunale Klassenrichtzahl ist mit 462 Schülerinnen und Schülern berechnet
worden. Im Gegensatz zu den Vorjahren kann festgestellt werden, dass zu diesem
Zeitpunkt alle Kinder angemeldet worden sind.
2.
Anzumerken
ist, dass insgesamt 12 Kinder aus Bergkamen an einer auswärtigen Schule
angemeldet worden sind. Zum einen sind einige Kinder dabei, die die
Waldorfschule in Hamm besuchen werden. Andere haben eine Grundschule in Lünen
oder Kamen gewählt. In der Regel steht bei den Familien ein Umzug fest.
Mit einem Wohnsitz in Lünen sind zwei Kinder in Bergkamen angemeldet worden.
3.
In Summe
ist die Anzahl der Kinder, die zum Schuljahr 2020/2021 eingeschult werden, um
53 höher als die Anzahl im letzten Schuljahr. Die Zahlen unterliegen aber
regelmäßigen Schwankungen. Für das Schuljahr 2021/22 wird die Zahl nach heutigem
Stand auf 446 zurückgehen.
4.
Festzustellen
ist, dass bis auf einige Kinder, die zur Overberger Schule wollten, alle Kinder
an der Wunschschule aufgenommen werden können. In Overberge deshalb nicht, weil
hier 63 Anmeldungen vorliegen, die Schule aufgrund ihrer räumlichen Größe aber
nur Platz für zwei Züge bietet. Insofern wird die Schule insgesamt 7
Schülerinnen und Schüler abweisen müssen. Es handelt sich hierbei um eine
innere Schulangelegenheit. Die Auswahl muss die Schule nach § 1 der Verordnung über
den Bildungsgang in der Grundschule vornehmen. Dort heißt es:
„Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren unter diesen
Kindern durch. Dabei werden Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde vorrangig
berücksichtigt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter berücksichtigt
Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien für
die Aufnahmeentscheidung gemäß § 46 Abs. 2 SchulG heran:
- Geschwisterkinder,
- Schulwege,
- Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule,
- ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,
- ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher
Muttersprache.“
Bei Durchsicht der Anmeldung konnte festgestellt werden, dass sich z.B. Kinder
in
Overberge angemeldet haben, die unmittelbar neben der G.-Hauptmann-Schule
wohnen. Hier ist ein Wechsel vom Schulweg her völlig problemlos möglich.
5.
Mit 19
zu bildenden Eingangsklassen ist die mögliche Gesamtzahl von 20 nicht
ausgeschöpft. Das bedeutet rechnerisch, dass die Klassen im Durchschnitt voller
sind als es rechtlich möglich wäre. An dieser Stelle ist aber eine Absprache
mit dem Schulamt für den Kreis Unna als Untere Schulaufsichtsbehörde erfolgt.
Auffällig ist zudem, dass natürlich von den Gesamtkapazitäten her alle
Schülerinnen und Schüler in Bergkamen beschult werden können, es aber schon zu
Unterschieden in der Klassengröße in den einzelnen Schulen kommt. Auch die
Schwankungen im Vergleich zum Vorjahr sind nicht unerheblich.
6.
Die
gesamten Zahlen basieren auf dem Stand vom 15. Januar 2020. Selbstverständlich
ist bis zum tatsächlichen Schulbeginn am 1. Tag nach den Sommerferien von
kleineren Veränderungen auszugehen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kray |
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