Betreff
Kommunale Klassenrichtzahl im Schuljahr 2020/21 an den Bergkamener Grundschulen
Vorlage
11/1786
Aktenzeichen
kry-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung beschließt, die kommunale Klassenrichtzahl zur Bildung der Eingangsklassen an den städtischen Grundschulen in Bergkamen für das Schuljahr 2020/21 auf 19 festzulegen und folgende Eingangsklassen zu bilden:

 

Gerhart-Hauptmann-Schule                3 Klassen

Schillerschule                                       3 Klassen

Pfalzschule                                           4 Klassen

Jahnschule                                           2 Klassen

Preinschule                                           3 Klassen

Overberger Schule                               2 Klassen

Freiherr-von-Ketteler-Schule               2 Klassen

 

 

Sachdarstellung:

 

Das "Gesetz zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebots in Nordrhein-Westfalen" (8. Schulrechtsänderungsgesetz) ist am 07.11.2012 vom Landtag beschlossen worden und am 21.11.2012 in Kraft getreten. Über die Inhalte des Gesetzes wurde der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung in seiner Sitzung am 09.04.2013, Drucksache Nr. 10/1122, umfassend informiert.

 

Nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) ist die Anzahl der in einer Kommune zu bildenden Eingangsklassen in der Primarstufe am 15.01. eines jeden Jahres zu ermitteln.

 

In § 6 a Abs. 2 der Verordnung heißt es dazu:

 

"Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt."

 

Die Schülerzahl, von der wir in Bergkamen am 15.01. ausgehen müssen, liegt bei 462.

 

Damit berechnet sich die kommunale Klassenrichtzahl wie folgt:

 

462 Erstklässler geteilt durch 23 = 20,09.

 

Es können somit maximal 20 Eingangsklassen in Bergkamen gebildet werden.

 

Zur eigentlichen Klassenbildung heißt es in § 6 a Abs. 1 der Verordnung:


"Die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule beträgt für jahrgangsbezogenen und jahrgangsübergreifenden Unterricht bei einer Schülerzahl von:

 

1. bis zu 29                    eine Klasse;

2. 30 bis 56                   zwei Klassen;

3. 57 bis 81                   drei Klassen;

4. 82 bis 104                 vier Klassen;

5. 105 bis 125               fünf Klassen;

6. 126 bis 150               sechs Klassen."

 

Die Bildung von Eingangsklassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schülerinnen und Schüler ist unzulässig.

 

Auf dieser Basis und dem Anmeldeverhalten der Erziehungsberechtigten ergibt sich für die Bergkamener Grundschulen nachfolgend dargestellte Klassen- und Schülerzahlenverteilung:

 

 

 

Schule

 

 

Anmeldungen

 

 

Klassen

 

 

Veränderung

zum

Schuljahr

2019/20

 

 

Schüler/-innen

pro Klasse

 

 

Schillerschule

 

 

77

 

 

3

 

 

+ 16

 

 

25 / 26 / 26

 

 

Gerhart-Hauptmann-Schule

 

 

57

 

 

3

 

 

- 16

 

 

19

 

 

Jahnschule

 

 

56

 

 

2

 

 

+ 21

 

 

28

 

 

Preinschule

 

 

76

 

 

3

 

 

+ 28

 

 

25 / 25 / 26

 

 

Freiherr-von-Ketteler-Schule

 

 

46

 

 

2

 

 

- 15

 

 

23

 

 

Pfalzschule

 

 

94

 

 

4

 

 

+ 13

 

 

23 / 23 /24 /24

 

 

Overberger Schule

 

 

56

 

 

2

 

 

+ 6

 

 

28

 

 

Summe

 

 

462

 

 

19

 

 

+ 53

 

 

 

 

 


Zu diesen Zahlen sind einige Anmerkungen zu machen:

 

 

1.      Die kommunale Klassenrichtzahl ist mit 462 Schülerinnen und Schülern berechnet worden. Im Gegensatz zu den Vorjahren kann festgestellt werden, dass zu diesem Zeitpunkt alle Kinder angemeldet worden sind.

2.      Anzumerken ist, dass insgesamt 12 Kinder aus Bergkamen an einer auswärtigen Schule angemeldet worden sind. Zum einen sind einige Kinder dabei, die die Waldorfschule in Hamm besuchen werden. Andere haben eine Grundschule in Lünen oder Kamen gewählt. In der Regel steht bei den Familien ein Umzug fest.
Mit einem Wohnsitz in Lünen sind zwei Kinder in Bergkamen angemeldet worden.

3.      In Summe ist die Anzahl der Kinder, die zum Schuljahr 2020/2021 eingeschult werden, um 53 höher als die Anzahl im letzten Schuljahr. Die Zahlen unterliegen aber regelmäßigen Schwankungen. Für das Schuljahr 2021/22 wird die Zahl nach heutigem Stand auf 446 zurückgehen.

4.      Festzustellen ist, dass bis auf einige Kinder, die zur Overberger Schule wollten, alle Kinder an der Wunschschule aufgenommen werden können. In Overberge deshalb nicht, weil hier 63 Anmeldungen vorliegen, die Schule aufgrund ihrer räumlichen Größe aber nur Platz für zwei Züge bietet. Insofern wird die Schule insgesamt 7 Schülerinnen und Schüler abweisen müssen. Es handelt sich hierbei um eine innere Schulangelegenheit. Die Auswahl muss die Schule nach § 1 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule vornehmen. Dort heißt es:

„Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren unter diesen Kindern durch. Dabei werden Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde vorrangig berücksichtigt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter berücksichtigt Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung gemäß § 46 Abs. 2 SchulG heran:

- Geschwisterkinder,

- Schulwege,

- Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule,

- ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,

- ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher
  Muttersprache.“

Bei Durchsicht der Anmeldung konnte festgestellt werden, dass sich z.B. Kinder in
Overberge angemeldet haben, die unmittelbar neben der G.-Hauptmann-Schule
wohnen. Hier ist ein Wechsel vom Schulweg her völlig problemlos möglich. 

5.      Mit 19 zu bildenden Eingangsklassen ist die mögliche Gesamtzahl von 20 nicht ausgeschöpft. Das bedeutet rechnerisch, dass die Klassen im Durchschnitt voller sind als es rechtlich möglich wäre. An dieser Stelle ist aber eine Absprache mit dem Schulamt für den Kreis Unna als Untere Schulaufsichtsbehörde erfolgt.

Auffällig ist zudem, dass natürlich von den Gesamtkapazitäten her alle Schülerinnen und Schüler in Bergkamen beschult werden können, es aber schon zu Unterschieden in der Klassengröße in den einzelnen Schulen kommt. Auch die Schwankungen im Vergleich zum Vorjahr sind nicht unerheblich.

6.      Die gesamten Zahlen basieren auf dem Stand vom 15. Januar 2020. Selbstverständlich ist bis zum tatsächlichen Schulbeginn am 1. Tag nach den Sommerferien von kleineren Veränderungen auszugehen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray