hier: Erstellung einer externen Machbarkeitsstudie
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer externen Machbarkeitsstudie „Rathaus der Zukunft“ mit folgenden Inhalten:
1.
Funktionale
und organisatorische Definition des „Rathauses der Zukunft“ mit
Entwurf eines Raumprogramms in einem Neubau für Rat/Fraktionen sowie Verwaltung
2.
Städtebauliche/architektonische
Umsetzungsentwürfe für den Rathausneubau
3.
Räumliche
Abbildung/Standortvorschläge sowohl auf stadteigenen als auch privaten
Grundstücken (sofern notwendig)
4.
Möglichkeiten
der öffentlichen Förderung
Die Studie soll
unter Beachtung des Vergaberechts extern vergeben werden. Über das Vergabeverfahren wie auch die
Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sind die zuständigen politischen Gremien
regelmäßig zu informieren. Die Beauftragung der Machbarkeitsstudie bedeutet
noch keinen Durchführungsbeschluss für den Rathausneubau selbst.
Sachdarstellung:
Im Entwurf des
Doppelhaushalts 2020/2021 sind bei der Buchungsstelle 01.11.14/0532.785100
„Neubau Rathaus“ 500.000 € als Planungs- und Projektsteuerungskosten
veranschlagt.
Der Erste
Beigeordnete Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters hat zu dieser Buchungsstelle auf Einladung der drei größten Ratsfraktionen
sehr ausführlich im Rahmen der jeweiligen Haushalts-Klausurtagungen über die
aktuelle Situation des Rathauses / Ratstraktes informiert und die Bedeutung und
Sinnhaftigkeit einer Machbarkeitsstudie hervorgehoben.
Daher erfolgt im
Rahmen dieser Vorlage nur eine stark komprimierte Sachdarstellung:
Das Rathaus
Bergkamen wurde im September 1976 eröffnet. Architekt war seinerzeit der
Bergkamener Architekt Dipl. Ing. Friedrich Karl Schulte.
Noch sind die
wesentlichen Kernbereiche der Verwaltung alle im Rathausgebäude untergebracht.
1994 wurden lediglich Polizei und Gesundheitsamt ausgegliedert. Nebenstellen
(Kultur, Bildung …) existieren nur für Funktionen, die nicht auf die Nähe der
allgemeinen Verwaltung angewiesen sind bzw. sogar ausdrücklich als Insellösung
betrieben werden sollten (z.B. Erziehungsberatungsstelle). Aus Platzmangel wird
im Jahr 2020 das Kulturreferat in das derzeit im Bau befindliche Stadtfenster
der UKBS einziehen.
Die Heizungsanlage
wurde erneuert, die digitale
Infrastruktur regelmäßig aktualisiert und das Rathausumfeld komplett
umgestaltet. Bis heute hat es aber keine grundlegenden baulichen Veränderungen
bzw. Sanierungsmaßnahmen gegeben.
Das Rathaus weist
typische Baumerkmale der 1970er Jahre auf. Das betrifft insbesondere die
verwendeten teils mangelhaften
Materialien wie z.B. rappelnde Aluminiumfenster und Asbest im Fassadenaufbau
oder ungedämmte Heizkörpernischen. Eine zeitgemäße Klimatisierung ist nicht
möglich, worunter Mitarbeitende und Besucherinnen und Besucher gleichermaßen
leiden. Im Sommer wird es in den Räumen zum Teil sehr heiß, im Winter durch die
Zugluft undichter Fenster bleibt es kalt.
Das Rathaus weist
eine äußerst schlechte Energiebilanz auf.
Die Gebäude
(Ratstrakt und Verwaltungshochhaus) sind in vielen Bereichen nicht barrierefrei
nutzbar. So können körperlich eingeschränkte
Besucher*Innen sowie Rats- und Ausschussmitglieder nur mit Unterstützung Dritter an den
Sitzungen teilnehmen, da sich die Zuschauertribüne und die Säle 1 und 2 im
Obergeschoss und die Toiletten im Untergeschoss des Ratstraktes befinden. Die
barrierefreie Erreichbarkeit der Stellplätze auf dem Parkdeck ist nur über
unattraktive und gefährliche Wege innerhalb des Parkhauses bzw. durch die Flure
des Einkaufszentrums möglich.
Es besteht daher
ein erheblicher Sanierungsbedarf im
Gesamtbestand z.B. hinsichtlich:
·
Barrierefreiheit
·
Klimaschutzanforderungen
·
Energetische
Sanierung
·
Senkung
der Betriebskosten
·
Sanitäranlagen
·
Brandschutz.
Zudem haben sich
seit Ende der 1970er Jahren die Anforderungen an eine moderne Verwaltung sowie
an Politik und bürgerschaftliches Engagement grundlegend geändert. Sie
erfordern ein zusätzliches und zeitgemäßes Raumangebot.
Hier einige
Beispiele:
·
Bürgerbüro
mit generationengerechten Wartezonen
·
Digitalisierung
der Verwaltungsabläufe
·
Gestiegene Anforderungen an Datenschutz; z.B.
Einzelberatung bei personenbezogenen Daten
·
Fehlende Besprechungsräume für Gespräche mit externen Gästen (Investoren,
Erschließungsträger …) und Amtsbesprechungen (Teamarbeit)
·
Zusätzliche kommunale Aufgaben / Anstieg der
Beschäftigtenzahl
·
Sicherheitsanforderungen für Bürger*Innen und Beschäftigte
·
Anstieg der Anzahl der im Rat vertretenen Parteien
ist zu erwarten (Mehrparteiensystem)
·
Umweltfreundliche
Mobilität der Verwaltung und der Mitarbeiter*Innen (Fahrradstellplätze,
Sharing-Angebote …)
·
Kantine, Kaffeeküchen o.ä.
Im Ergebnis kann
das heutige Gebäude die Anforderungen an ein bürgernahes, demokratisches
Rathaus, das zugleich als Visitenkarte auch die Leistungsfähigkeit der Stadt
repräsentiert, nicht erfüllen.
Die Verwaltung hat
daher geprüft, unter welchen Voraussetzungen die Raumsituation für eine
zukunftsfähige Politik, Verwaltung und Bürgerbeteiligung geschaffen werden kann.
Eine durchgreifende
Sanierung und Erweiterung des Bestandsgebäudes zur Erreichung eines
Neubauzustands scheitert daran, dass z.B. eine Aufstockung aus statischen
Gründen nicht machbar und eine bauliche Erweiterung nur nach Osten möglich ist.
Die barrierefreie Erschließung des Ratstrakts geht zu Lasten der
Ratsfunktionen, da der Raumbedarf für einen Aufzug nur durch eine Beschneidung
der Fraktionsräume geschaffen werden
kann. Dadurch wird nicht nur die bestehende Ratsarbeit eingeschränkt,
sondern auch für zusätzliche Fraktionen, wie sie in anderen Parlamenten bereits
entstanden sind, kann kein Angebot mehr geschaffen werden. Zudem ist eine teure
Containerlösung während der Bauzeit sowohl für die Mitarbeiter*Innen als auch
für Besucher*Innen mit erheblichen Nachteilen verbunden. Die Kosten für eine
Sanierung im Bestand inkl. Erweiterung nach Osten und ggf. eingeschossiger
Vorbauten, Containergestellung für zwei Jahre, Sanierung des Ratstraktes und
Planungskosten beträgt schätzungsweise 30 Mio. €. Alleine die
Containeraufstellung und-miete wird mit ca. 9 Mio. € veranschlagt. Eine
barrierefreie Erreichbarkeit der Stellplätze ist bisher nicht veranschlagt. Bei
einer angenommen Bruttogeschossfläche (BGF) von 12.000 qm hat die Verwaltung
für einen Neubau mit zukunftssicherem Standard eine Summe von ca. 40 Mio. €
kalkuliert.
Angesichts der oben
beschrieben Funktionsmängel - auch nach erfolgter Sanierung -
und aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen schlägt die Verwaltung vor
den Neubau eines Rathauses als
Vorzugsvariante mit folgender Zielsetzung zu prüfen:
·
Rathaus
als Visitenkarte der Stadt
-
Spiegelbild
der Leistungsfähigkeit der Stadt
-
Energetische
Vorbildfunktion
-
Ort
der Repräsentation
·
Bürgernahes
Rathaus
-
Sicherstellung
der von Bürgern und Bürgerinnen erwarteten Dienstleistungen
-
zeitgemäßes
Bürgerbüro / Wartezonen
-
Barrierefreiheit
-
Datenschutz
·
Demokratisches
Rathaus
-
für
Beratungen und Entscheidungen in Rat, Ausschüssen und Fraktionen
-
für
bürgerschaftliches Engagement
-
Barrierefreiheit
·
Multifunktionales
Rathaus
-
Ort
der Begegnung, Ausstellungen, Lesungen.
Für den Prüf- und
Planungsprozess bietet sich als erster Schritt die Erstellung einer
Machbarkeitsstudie an. Planungs- und Projektsteuerungskosten für den Neubau
eines Rathauses in Höhe von 500.000 € sind im Doppelhaushalt 2020/2021
veranschlagt. Die Verwaltung geht davon
aus, dass ein Teilbetrag dieser Summe für die Machbarkeitsstudie ausreichen
wird.
Diese externe
Machbarkeitsstudie sollte nicht nur städtebaulich-architektonisch, sondern insgesamt folgende Aspekte erfüllen:
1.
Funktionale und
organisatorische Definition des Rathauses der Zukunft mit Entwurf eines
Raumprogramms in einem Neubau für Rat/Fraktionen sowie Verwaltung
Hierzu gehören beispielsweise Bürgerfreundlichkeit, diversifizierte
Arbeitsformen (z.B. auch Home Office), Datenschutz, arbeitnehmerfreundliche und bürgernahe Infrastruktur (z.B. Kantine,
Teeküchen, Sharing-Angebote …), ggf. Öffnung für städtische Events oder für
Vereins- und/oder andere bürgerschaftliche Veranstaltungen, Wahrnehmung der
Ratsfunktionen. Die Federführung hat hier der Bereich Zentrale Dienste.
2.
Städtebauliche/architektonische
Umsetzungsentwürfe für den Rathausneubau
Unter der Regie des Dezernats für Bauen, Stadtentwicklung, Klimaschutz sollen
Fragen und Möglichkeiten städtebaulicher Prägung, Einbindung in die Umgebung,
Erschließung, Höhenstaffelung und-gliederung, erste Ideen für ein Raumkonzept
… zusammengestellt und abgewogen werden.
3.
Räumliche
Abbildung/Standortvorschläge sowohl auf stadteigenen als auch privaten
Grundstücken
Hier soll unter dem Gesichtspunkt der Innenstadtstärkung die Neubebauung als
Mehrstufenkonzept am heutigen Standort sowie alternativ die Inanspruchnahme von
privaten Grundstücken geprüft werden.
4.
Möglichkeiten der
öffentlichen Förderung
Darüber hinaus sind Zuwendungsmöglichkeiten aus Mitteln der Städtebauförderung
bzw. des Klimaschutzes, die sich durch die Aufstellung des integrierten
Handlungskonzeptes „Bergkamen MITTENDRIN“ eröffnen, auszuloten.
Die Verwaltung
schlägt vor, die Machbarkeitsstudie unter Beachtung des Vergaberechts extern zu
vergeben. Eine ständige Begleitung durch die politischen Gremien sieht die
Verwaltung hier als Selbstverständlichkeit an, da die Aufgabenstellung weit
über das laufende Geschäft der Verwaltung hinausgeht.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
Bürgermeister Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
Sachbearbeiterin Reumke |
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