Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW
hier: Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW
Vorlage
11/1775
Aktenzeichen
hr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Folgende gem. § 60 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14.07.1994 (GV. NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.04.2019 (GV. NRW S. 201 bis 214), in Kraft getreten am 24.04.2019, am 14.11.2019 durch den Ersten Beigeordneten

Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters und Stadtverordneten Thomas Heinzel getroffene Dringlichkeits-entscheidung wird genehmigt:

 

Die Zustimmung für folgende außerplanmäßige Auszahlungen gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW wird erteilt:

 

1.       Für die Anschaffung der Softwaremodule bei der Buchungsstelle 01.11.06/0113.783100 eine außerplanmäßige Auszahlung von 46.958,59,- Euro.

Die Deckung erfolgt durch ein Mehreinnahmen bei der Buchungsstelle 01.11.14/0213.682100.

2.       Für die Anschaffung der Hardware bei der Buchungsstelle 01.11.06/0003.783100 eine außerplanmäßige Auszahlung von 8.000,00,- Euro.

Die Deckung erfolgt ebenfalls durch ein Mehreinnahmen bei der Buchungsstelle 01.11.14/0213.682100

 

Sachdarstellung:

 

Am 14.11.2019 wurde die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung getroffen, in der ebenfalls die Begründung und Entscheidung erläutert wurden.

 

 

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14.07.1994 (GV.NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202), in Kraft getreten am 24. April 2019.

 

Federführendes Fachamt:

Zentrale Dienste

ht-he

 

 

Entscheidung wegen eines Falles äußerster Dringlichkeit gem. § 60 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14.07.1994 (GV.NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202), in Kraft getreten am 24. April 2019.

hier: Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO

         NRW

 

 

Begründung:

 

Die Europäische Richtlinie 204/55/EU vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung (e-Invoicing) bei öffentlichen Aufträgen schreibt den Empfang und die Weiterleitung von elektronischen Rechnungen verbindlich vor. Seit dem 27.11.2018 sind die Vorschriften für Bundesministerien und Verfassungsorgane in Kraft, bis November 2019 folgen alle öffentlichen Auftraggeber des Bundes.

Auf Länder- und kommunaler Ebene ist der späteste Zeitpunkt für die Umsetzung der Richtlinie der 17.04.2020.

 

Zwecks Umsetzung der dargestellten Rechtsgrundlage wurde kurzfristig Kontakt mit verschiedenen Softwareanbietern aufgenommen.

Die Stadt Bergkamen setzt das Finanzwesen mpsNF bereits auf der modernen und leistungsstarken SQL-Datenbank ein und beabsichtigt in 2019 durch die Einführung des externen Erfassungsclients mit der Anbindung an ein Dokumentenmanagementssystem, die gesetzlichen Vorgaben zur Annahme der e-Rechnungen zu organisieren und einen Workflow zum elektronischen Rechnungseingang aufzubauen. Dabei ist sicherzustellen, dass jede Form des Rechnungseinganges organisatorisch abgebildet werden kann. Egal, ob eine x-Rechnung, eine e-Rechnung, eine PDF-Rechnung oder eine Rechnung in Papierform eingeht, muss sichergestellt sein, dass alle Rechnungen dem DMS-System D3 der Fa. Codia elektronisch zur Verfügung gestellt werden.

Mit den vorhandenen Modulen Sachstammauskunft und Kassenkontoauskunft aus dem Programm Management Cockpit 2.0 werden alle notwendigen Informationen der Mittelverfügbarkeit dargestellt.

 

Da nach Rücksprache vom 12.11.2019 mit den beteiligten Firmen die Projektumsetzung ca. 6 Monate in Anspruch nehmen wird, ergibt sich die Dringlichkeit der Entscheidung aus der Gesetzesgrundlage.

 

Hier ist mit einem Kostenvolumen von rd. 55.000,- € (Software und Scanner) zu rechnen.

Im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben und die anschließende Projektierung ist eine unverzügliche Auftragsvergabe notwendig.

.

 

 

Aus dem vg. Gesamtprojekt ergeben sich nachfolgende außerplanmäßige Auszahlungen:

 

 

Softwarekosten

 

Gesamtinvestition Buchungsstelle 01.11.06/0113.783100

 

MPS                                                                                                  24.323,60 EURO

Codia                                                                                                22.634,99 EURO

 

                                                                                                          46.958,59 EURO

 

 

Gesamtinvestition Buchungsstelle 01.11.06/0003.783100

 

 

Hardware (Hochleistungs-Scanner)                                            8.000,00 EURO

 

 

Gesamtinvestitionsvolumen somit:                                             54.958,59 EURO


Die Deckung der o.g. Summe erfolgt über Mehreinnahmen bei der Buchungsstelle: 01.11.14/0213.682100 -Mehreinzahlung Erlöse-

 

 

Bergkamen, 12.11.2019

 

Der Bürgermeister                                                                                        Der Bürgermeiste

In Vertretung                                                                                                  In Vertretung

 

gez.                                                                                                                     gez.

Dr.-Ing. Peters                                                                                Ulrich

Erster Beigeordneter                                                                                   Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

 

Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14.07.1994 (GV.NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202), in Kraft getreten am 24. April 2019.

 

Die Zustimmung für folgende außerplanmäßige Auszahlungen gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW wird erteilt:

 

1.       Für die Anschaffung der Softwaremodule bei der Buchungsstelle 01.11.06/0113.783100 eine außerplanmäßige Auszahlung von 46.958,59,- Euro.

Die Deckung erfolgt durch ein Mehreinnahmen bei der Buchungsstelle 01.11.14/0213.682100.

2.       Für die Anschaffung der Hardware bei der Buchungsstelle 01.11.06/0003.783100 eine außerplanmäßige Auszahlung von 8.000,00,- Euro.

Die Deckung erfolgt ebenfalls durch ein Mehreinnahmen bei der Buchungsstelle 01.11.14/0213.682100

 

Bergkamen, 14.11.2019

 

 

 

 

gez.                                                                                                                     gez.

Dr.-Ing. Peters                                                                                Heinzel

Erster Beigeordneter                                                                                   Stadtverordnete/r

 

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Entscheidung gem. § 60 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14.07.1994 (GV. NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.04.2019 (GV. NRW S. 201 bis 214), in Kraft getreten am 24.04.2019, zu genehmigen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Roland Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Hensel