Betreff
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
hier: 26. Änderung
Vorlage
11/1745
Aktenzeichen
70.09.02 pol-mü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 26. Änderung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebühr und Gebührensatzung der Stadt Bergkamen) so, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

Die Gebührenkalkulation wurde durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels (Betriebs­wirtin) und die Herren Heinemann und Rutkowski (Disponenten) – aufgestellt.

 

 

 

1.            Überprüfung des Allgemeininteresses
                (öffentlicher Anteil an den Kosten der Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege

                und Plätze)

 

Nach der im Jahr 1997 erfolgten Abschaffung eines festen Prozentsatzes (25 %) an den Kosten der Straßenreinigung wurde die Ermittlung des öffentlichen Anteils in das Ermessen des Satzungsgebers gestellt. Bei der Stadt Bergkamen wurde seit diesem Zeitpunkt der öffentliche Anteil als Anteil der Straßenflächen der überörtlichen Straßen an den gesamt zu reinigenden Straßenflächen ermittelt. Diese Art der Er­mittlung wurde in Urteilen des OVG Münster bestätigt.

Im Zuge der Ermittlung der Wertansätze für die Straßen, Wege und Plätze in der Eröffnungsbilanz der Stadt Bergkamen wurden die Fahrbahnflächen gemäß Straßen- und Wegegesetz NRW vermessen.

Im Jahr 2015 erfolgte eine neue Bewertung des anzuwendenden öffentlichen Anteils an den Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes; dieser wurde mit 13,01 % festgestellt.

Der für 2020 anzuwendende öffentliche Anteil an den Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes wird mit 14,26 % festgestellt.


Die Verwaltung schlägt vor, diesen Anteil als Gebühren mindernd in der Kalkulation zu berücksichtigen.

 

 

2.            Änderung des Straßenverzeichnisses

 

Das aktuelle Straßenverzeichnis ist als Anlage 3 dieser Vorlage beigefügt.

 

 

3.            Gebührenkalkulation

 

 

3.1          Kalkulationszeitraum

 

Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW kann der Gebührenkalkulation ein Zeitraum von bis zu drei Jahren zugrunde gelegt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Kalkulationszeitraum auf ein Jahr festzulegen.

 

 

3.2          Gewinn und Verlustvortrag gemäß KAG NRW

 

Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2017 sieht einen Verlust für die Straßenreinigung von rd. 23.594 € vor, der in voller Höhe in 2020 berücksichtigt wird. Das positive Ergebnis aus 2018 von rd. 48.580 € wird auch in voller Höhe berücksichtigt.

In 2017 wurde ein positives Ergebnis von. rd. 5.463 € und in 2018 von rd. 56.782 € im Winterdienst erzielt. Diese Ergebnisse werden in 2020 zu 100 % berücksichtigt.

 

3.3          Wesentliche Einflussfaktoren bei der Kostenentwicklung

 

Einflussfaktoren sind gestiegene Kosten aufgrund der Zusatzleistungen für ein sauberes Stadtgebiet. Der EBB hat mit der Werkstatt im Kreis Unna e. V. eine Vereinbarung im Bereich der „Sozialen Teilhabe“ für ein sauberes Stadtgebiet geschlossen. Diese beinhaltet den Einsatz von zehn Reinigungskräften und einem Praxisanleiter. Sechs Mitarbeiter sind mit dem Praxisanleiter mobil im Stadtgebiet tätig und reinigen öffentliche Flächen von wildem Müll und Abfallablagerungen. Je­weils vier Mitarbeiter sind mit zwei Handkarren als Straßenreiniger im Siedlungs­schwerpunkt 1 (Bergkamen-Mitte, -Weddinghofen, -Overberge) eingesetzt. Die Aufteilung der Aufwände erfolgt analog zur Kostenverteilung der städt. Reinigungs­kolonnen zwischen den Gebührenarten Abfall und Straßenreinigung / Winterdienst. Weitere Kostenfaktoren bei der Aufgabe Straßenreinigung ist die inzwischen aus­gelieferte neue Großkehrmaschine und Bereitstellung eines Radladers (ganzjährige Abschreibung und Verzinsung).
Im Bereich des Winterdienstes ist die Beschaffung eines Allrad-Geräteträgers mit Winterdienstausstattung als Ersatz für das abgängige Kfz. UN-BK 2227 notwendig. Zudem haben sich die Einsatzkosten aufgrund des fünfjährigen Durchschnittswertes leicht erhöht.
Der kalkulatorische Zinssatz konnte von 4,00 % auf 3,23 % gesenkt werden.

 

3.4          Ergebnis

Bedingt durch die dargelegten Faktoren steigen die durch Gebühren zu deckenden Kosten (vor Gewinn und Verlustvortrag) für die Straßenreinigung im Vergleich zum Vorjahr um rd. 24.769 €. Im Bereich des Winterdienstes ist eine Senkung der durch Gebühren zu deckenden Kosten (vor Gewinn und Verlustvortrag) in Höhe von rd. 24.610 € zu verzeichnen.

 

3.4.1      Gebühren für die Straßenreinigung

 

Die nachfolgende Gebührenkalkulation führt zu einem Gebührensatz von 1,8559 € je Meter (gerundet = 1,86 €). Im Vorjahr (2019) lag dieser bei 2,11 €.

 

3.4.2      Gebühren für den Winterdienst

               
Aufgrund der Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:

Straße

2019

2020

Priorität 1

0,55 €

0,88 €

Priorität 2

0,55 €

0,88 €

Priorität 3

0,41 €

0,66 €

 

 

3.4.3      Gesamtgebühren Straßenreinigung/Winterdienst

D
ie Gebührenpflichtigen werden sowohl zu Straßenreinigungs- als auch zu Winterdienstgebühren herangezogen.

Über beide Gebührenarten ergeben sich je Veranlagungsmeter folgende Veränderungen:

 

Straße

2019

2020

Priorität 1

2,66 €

2,74 €

Priorität 2

2,66 €

2,74 €

Priorität 3

2,52 €

2,52 €

 

 

 

4.                  Gebührenbedarfsermittlung

4.1          Personalkosten

4.1.1      Personalkosten Einsatzleitung                                                                                                       14.717 €


                Die Einsatzplanung von Personal und Fahrzeugen wird von Personen (anteilig) des 

                Baubetriebshofes wahrgenommen.

 

4.1.2      Kosten des Büroarbeitsplatzes                                                                                                        1.940 €

                                
Es kommen die Pauschalansätze lt. KGSt-Bericht 7/2016 zur Anwendung.

4.1.3      Personalkosten                                                                                                                                 166.857 €

Für die beiden Kehrmaschinen sind zwei Mitarbeiter vom EBB tätig. Des Weiteren sind Personalkostenanteile der manuellen Stadtreinigung enthalten.

4.1.4      Kosten des Arbeitsplatzes                                                                                                               16.686 €

Nach KGSt können für Nicht-Büroarbeitsplätze maximal 10 % der Personalkosten für die Abgeltung von z. B. Dienstkleidung, Kosten für Sozialräume etc. berücksichtigt werden.

 

4.1.5      Personalvertretung                                                                                                                              5.900 €

 

                Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden nach dem Personaleinsatzplan rd. 100 Personalstunden benötigt, die nicht mit den Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können.

 

4.2         Kalkulatorische Abschreibungen

4.2.1      Maschinen/Zusatzgeräte Straßenreinigung                                                                             96.167 €

                Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert. Eingeplant ist die Beschaffung eines Radladers.

4.2.2      Maschinen/Zusatzgeräte Winterdienst                                                                                     44.044 €

Auch hier werden die Wiederbeschaffungszeitwerte zugrunde gelegt. Eingeplant ist die Beschaffung eines Geräteträgers mit Winterdienstausrüstung.

 

4.3          Kalkulatorische Zinsen                                                                                                                      27.326 €

Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 3,23 %.

 

4.4        Sonstige Kosten

 

4.4.1      Unterhaltung Maschinen                                                                                                              105.135 €

                Es werden fixe Kosten berücksichtigt wie TÜV-Gebühren und Versicherungen. Weiterhin finden Kraftstoffverbrauch und drei Voll-Service-Wartungsverträge hier ihren Niederschlag.

4.4.2      Unterhaltung WD-Abrollkipper                                                                                                     10.309 €

Für den Einsatz mit Feuchtsalz wird der Abrollkipper zu 40 % im Winterdienst eingesetzt.

 

4.4.3      Unterhaltung Zusatzgeräte                                                                                                             10.000 €

Hier handelt es sich um Durchschnittswerte der letzten fünf Jahre.

 

4.4.4      Kosten des Winterdienstes                                                                                                            31.470 €

Für die Einsatzplanung werden Angaben des Wetterdienstes benötigt. Des Weiteren werden ein Kommunalschlepper sowie ein Geräteträger mit Winterdienstausrüstung im Zeitraum November bis März des Folgejahres angemietet.

Ebenfalls wird der Ankauf von Streumitteln berücksichtigt.

 

4.4.5      Verwertung von Straßenkehricht                                                                                                38.000 €

Für den Transport und die Verwertung / Entsorgung von Straßenkehricht sind die vg. Kosten vorkalkuliert.

4.4.6      Sonstige Dienstleistungen                                                                                                                 6.800 €

 

                Die Reinigung des Busbahnhofes (ZOB) am Rathaus wurde aufgrund des not­wendigen Einsatzes von Spezialmaschinen an eine Privatfirma vergeben.
Des Weiteren kommt der Einsatz einer EDV-Software für die Alarmierung, Routen­erfassung und Dokumentation („Call & Report“) zum Einsatz.

 

4.5         Leitungs-/Verwaltungskosten EBB                                                                                              79.054 €

Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungs­prüfung und Zahlung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpauschalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.

Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof (Mietereinbauten) an.

Die Verteilung der Gesamtsumme erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.

Die Verteilung der Gesamtverwaltungskosten richtet sich nach den zu vertretenden Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes.


4.6         Kostenerstattung von Produkt 1                                                                                                  10.399 €

 

               Erlös aus dem Einsatz des in 2015 beschafften Geräteträgers Unimog UN-BK 423 zu 20 % im Bereich Abfall.



4.7          Aufteilung der Kosten der Straßenreinigung

Die hier ausgewiesenen Gesamtkosten der Straßenreinigung beinhalten auch Kosten, die für die Reinigung von nicht gewidmeten Flächen entstehen.

Über die Straßenreinigungsgebühren dürfen aber nur die Kosten finanziert werden, die für die Reinigung der gewidmeten Straßen, Wege und Plätze entstehen.

Die Aufteilung erfolgt anhand der Einsatzstunden der Kehrmaschinen für die unterschiedlichen Bereiche.


4.8          Leistungen des Baubetriebshofes                                                                                               61.700 €

Für die Winterwartung  (rd. 1.050 Std.) sowie die Reinigung verschiedener Bereiche, die überwiegend manuell durchgeführt werden muss (rd. 100 Std.), wird Personal des Baubetriebshofes sowie die notwendigen Fahrzeuge in Anspruch genommen.


4.9          Öffentlicher Anteil

Die Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes belaufen sich ohne die Kosten der Verwaltung auf

- Straßenreinigung                                         321.180 €
- Winterdienst                                                  183.465 €

Diese Kosten dürfen jedoch nicht komplett auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden, da die Allgemeinheit einen Teil der Kosten zu tragen hat, wie z. B. die Beseitigung der Verschmutzung durch den Durchgangsverkehr.

Daher wird bei der Stadt Bergkamen der öffentliche Anteil anhand der zu reinigenden Straßenflächen für überörtliche Straßen an den gesamt zu reinigenden Flächen ge­messen; der Anteil beträgt 14,26 %.


- Straßenreinigung                                            45.793 €
- Winterdienst                                                    26.158 €

Den dann durch Gebühren zu deckenden Kosten sind die Kosten der Verwaltung hinzuzurechnen.

 

 

4.10           Kosten der Verwaltung

4.10.1    Kosten der Verwaltung - Personal -                                                                                            41.876 €

                Der EntsorgungsBetriebBergkamen nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen und Versenden der Gebührenbescheide, der Stadtkasse oder des Umweltbereiches.

 

4.10.2      Kosten der Verwaltung - sächlich -                                                                                                3.539 €

Mit diesem Betrag sind Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern (s. o.) für die Beschäftigung mit der Straßenreinigung und dem Winterdienst entstehen.

Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personenschlüsseln.

Die Umlage der Verwaltungskosten erfolgt je zur Hälfte auf die Straßenreinigung und den Winterdienst, da die Anzahl der Veranlagungen identisch ist.

 

4.11           Gewinn- bzw. Verlustvortrag  2016 und 2017

Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW wird der Verlust aus 2017 und der Gewinn aus 2018 im Bereich der Straßenreinigung und der Gewinn aus 2017 und 2018 im Bereich Winterdienst in voller Höhe berücksichtigt.

Es ergeben sich somit durch Gebühren zu deckende Kosten für

- die Straßenreinigung                                  273.108 €
- den Winterdienst                                         117.770 €

 

5.                  Kalkulation


5.1               Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren

Insgesamt sind 147.159 Meter zu veranlagen. Bei Division der Kosten (273.121 €) durch die Veranlagungsmeter ergibt sich ein Gebührensatz von 1,8559 €.

Der Gebührensatz sollte auf 1,86 € gerundet und festgesetzt werden.

 

5.2               Kalkulation der Winterdienstgebühren

Um den unterschiedlichen Vorteil der erhaltenen Leistung darstellen zu können, bedient man sich der Äquivalenzziffernrechnung.

Die Winterdienstleistungen der Prioritäten 1 und 2 erfolgen in gleichem Umfang und werden mit der Äquivalenzziffer 1 bewertet.

Die Winterdienstleistung der Priorität 3 umfasst einen geringeren Umfang und wird mit der Ziffer 0,75 berücksichtigt. Damit ist sichergestellt, dass Anlieger der Straßen mit der Priorität 3 auch einen Anteil an den so genannten Vorhaltekosten (Abschreibungen, Zinsen, etc.), die unabhängig von einem tatsächlichen Winterdienst anfallen, mittragen.

 

5.3               Nach Anwendung der Äquivalenzziffernrechnung ergibt sich ein gewichteter Gebührensatz von 0,8751 €.

Für die unterschiedlichen Prioritäten sollten die Gebührensätze wie folgt festgesetzt werden:

Priorität 1                                                                  0,88 €
Priorität 2                                                                  0,88 €
Priorität 3                                                                  0,66 €

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Betriebsleiter und Erster Beigeordneter

 

 

Stv. Betriebsleiter

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grotefels