Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen (BBB), so wie er als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
1.Allgemeines
Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW in Verbindung mit den §§ 4 und 13 der Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den BBB berät der Betriebsausschuss den Wirtschaftsplan vor.
Auch können Wirtschaftspläne nicht – wie der gemeindliche Haushalt – für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt. Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich aufgestellt werden müssen.
Die Gründung des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen zum 01.02.2018 diente zum Zwecke einer flächendeckenden Internetversorgung der Städte Bergkamen, Kamen und der Gemeinde Bönen. Für diesen Eigenbetrieb ist gem. § 14 Abs. 1 EigVO NRW vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen.
Entgegen der ursprünglichen Planungen ist der Baubeginn derzeit für Anfang 2022 vorgesehen. Der Abschluss ergibt sich aus dem noch aufzustellenden Bauzeitenplan.
Es wird von voraussichtlichen Baukosten in Höhe von
14.290.710 € ausgegangen. Die verteilen sich wie folgt:
Bergkamen |
4.892.685 € |
Bönen |
4.981.816 € |
Kamen |
4.416.209 € |
Ausgehend von den vorläufigen Bewilligungsbescheiden des Bundes (vom
16.08.2018) und des Landes (vom 12.10.2017) ergibt sich ein Fördervolumen in
Höhe von 12.895.112 €. Der Differenzbetrag von 1.395.598 € ist durch zukünftige
zu erwartende Pachteinnahmen zu finanzieren.
2. Erläuterungen zum Ergebnisplan
Die Erträge der Ergebnisrechnung
in Höhe von 234 T€ für das Wirtschaftsjahr 2020 setzen sich aus den
Erstattungen der Kommunen Bergkamen, Bönen und Kamen an den Eigenbetrieb
BreitBand Bergkamen zusammen. Die Verteilungsgrundlage für die Erstattung der
Aufwendungen des Eigenbetriebes bilden die voraussichtlichen
Baukosten (14,3 Mio. €) in den jeweiligen Gemeindegebieten.
Die geplanten Aufwendungen (234 T€) in der Ergebnisrechnung setzen sich wie folgt zusammen:
Der Eigenbetrieb nimmt Personal der Stadt Bergkamen in Anspruch. Die anteiligen Personalkosten der eingesetzten Mitarbeiter, die Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGST sowie ein Gemeinkostenaufschlag in Höhe von 20 % auf die Personalkosten werden vom Eigenbetrieb an die Stadt Bergkamen erstattet (157 T€).
Unter den Geschäftsaufwendungen werden Kosten für die Prüfung des
Jahresabschlusses sowie für die Klärung bei steuerlicher Detailfragen (22 T€)
ausgewiesen. Für rechtliche bzw. technische Beratungsleistungen (21 T€) und die
Unterhaltung von Software (15 T€) werden weitere Mittel gebraucht. Des Weiteren
werden für 2020 Fortbildungen, Reisekosten und Büromaterialien (5 T€)
kalkuliert. Versicherungskosten werden in Höhe von 11 T€ veranschlagt um
eventuelle Risiken abzudecken. Außerdem
werden unter den Zinsaufwendungen 1 T€ für Verwahrentgelte berücksichtigt. Es
wird darüber hinaus mit der Abschreibung der Webseite in 2020 mit 2 T€
kalkuliert.
3. Erläuterungen zum (Teil-)Finanzplan
Die investiven Auszahlungen im Geschäftsjahr 2020 werden mit 395 T€
kalkuliert. Es ist geplant, dass die förderfähigen Kosten, aufgrund des
Förderbescheides, im Laufe der Jahre 2022 bis 2023 vom Bund und Land erstattet
werden. Die über den Förderbescheid hinaus zu leistenden und nicht
förderfähigen Investitionen (1.611 T€) sind nach Beendigung der Bauphase auf
die Kooperationspartner Bergkamen, Kamen und Bönen zu verteilen. Die
Verteilungsgrundlage für die Erstattung der entstandenen Kosten des
Eigenbetriebes bilden die zurzeit voraussichtlichen Baukosten (14,3
Mio. €) in den jeweiligen Gemeindegebieten. Zur Überbrückung der
Erstattung dieser Kosten wird ein Liquiditätskredit aufgenommen.
4. Erläuterungen zum Stellenplan
Der Stellenplan des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen beinhaltet kein eigenes Personal. Personalleistungen werden als Dienstleistungen von der Stadt Bergkamen in Anspruch genommen. Gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 EigVO NRW sind Beamte als nebenamtliche in der Stellenübersicht aufzuführen.
5. Wirtschaftsplan
Aufgrund dieser oben genannten Ausführungen wurde der folgende Wirtschaftsplan 2020 aufgestellt.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2020 des BBB schließt mit
Erträgen von |
233.647 € |
Aufwendungen von |
233.647 € |
ab.
Im Finanzplan werden
die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
233.647 € |
die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
231.516 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
0 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
395.110 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
3.500.000 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
0 € |
festgesetzt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Stadtkämmerer
und Betriebsleiter |
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Vertreter der Betriebsleitung Marquardt |
Sachbearbeiter Fischer |
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