Betreff
Beschluss des Wirtschaftsplanes 2020 des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen
Vorlage
11/1740
Aktenzeichen
fi-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen (BBB), so wie er als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

1.Allgemeines

 

Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW in Verbindung mit den §§ 4 und 13 der Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den BBB berät der Betriebsausschuss den Wirtschaftsplan vor.

 

Auch können Wirtschaftspläne nicht – wie der gemeindliche Haushalt – für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt. Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich aufgestellt werden müssen.

 

Die Gründung des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen zum 01.02.2018 diente zum Zwecke einer flächendeckenden Internetversorgung der Städte Bergkamen, Kamen und der Gemeinde Bönen. Für diesen Eigenbetrieb ist gem. § 14 Abs. 1 EigVO NRW vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen.

 

Entgegen der ursprünglichen Planungen ist der Baubeginn derzeit für Anfang 2022 vorgesehen. Der Abschluss ergibt sich aus dem noch aufzustellenden Bauzeitenplan.

 

Es wird von voraussichtlichen Baukosten in Höhe von 14.290.710 € ausgegangen. Die verteilen sich wie folgt:

 

Bergkamen

4.892.685 €

Bönen

4.981.816 €

Kamen

4.416.209 €

 

 

Ausgehend von den vorläufigen Bewilligungsbescheiden des Bundes (vom 16.08.2018) und des Landes (vom 12.10.2017) ergibt sich ein Fördervolumen in Höhe von 12.895.112 €. Der Differenzbetrag von 1.395.598 € ist durch zukünftige zu erwartende Pachteinnahmen zu finanzieren.

 

2. Erläuterungen zum Ergebnisplan

 

Die Erträge der Ergebnisrechnung in Höhe von 234 T€ für das Wirtschaftsjahr 2020 setzen sich aus den Erstattungen der Kommunen Bergkamen, Bönen und Kamen an den Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen zusammen. Die Verteilungsgrundlage für die Erstattung der Aufwendungen des Eigenbetriebes bilden die voraussichtlichen Baukosten (14,3 Mio. €) in den jeweiligen Gemeindegebieten.

 

Die geplanten Aufwendungen (234 T€) in der Ergebnisrechnung setzen sich wie folgt zusammen:

 

Der Eigenbetrieb nimmt Personal der Stadt Bergkamen in Anspruch. Die anteiligen Personalkosten der eingesetzten Mitarbeiter, die Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGST sowie ein Gemeinkostenaufschlag in Höhe von 20 % auf die Personalkosten werden vom Eigenbetrieb an die Stadt Bergkamen erstattet (157 T€).

Unter den Geschäftsaufwendungen werden Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses sowie für die Klärung bei steuerlicher Detailfragen (22 T€) ausgewiesen. Für rechtliche bzw. technische Beratungsleistungen (21 T€) und die Unterhaltung von Software (15 T€) werden weitere Mittel gebraucht. Des Weiteren werden für 2020 Fortbildungen, Reisekosten und Büromaterialien (5 T€) kalkuliert. Versicherungskosten werden in Höhe von 11 T€ veranschlagt um eventuelle Risiken abzudecken. Außerdem werden unter den Zinsaufwendungen 1 T€ für Verwahrentgelte berücksichtigt. Es wird darüber hinaus mit der Abschreibung der Webseite in 2020 mit 2 T€ kalkuliert.

 

3. Erläuterungen zum (Teil-)Finanzplan

 

Die investiven Auszahlungen im Geschäftsjahr 2020 werden mit 395 T€ kalkuliert. Es ist geplant, dass die förderfähigen Kosten, aufgrund des Förderbescheides, im Laufe der Jahre 2022 bis 2023 vom Bund und Land erstattet werden. Die über den Förderbescheid hinaus zu leistenden und nicht förderfähigen Investitionen (1.611 T€) sind nach Beendigung der Bauphase auf die Kooperationspartner Bergkamen, Kamen und Bönen zu verteilen. Die Verteilungsgrundlage für die Erstattung der entstandenen Kosten des Eigenbetriebes bilden die zurzeit voraussichtlichen Baukosten (14,3 Mio. €) in den jeweiligen Gemeindegebieten. Zur Überbrückung der Erstattung dieser Kosten wird ein Liquiditätskredit aufgenommen.

 

4. Erläuterungen zum Stellenplan

 

Der Stellenplan des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen beinhaltet kein eigenes Personal. Personalleistungen werden als Dienstleistungen von der Stadt Bergkamen in Anspruch genommen. Gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 EigVO NRW sind Beamte als nebenamtliche in der Stellenübersicht aufzuführen.

 

5. Wirtschaftsplan

 

Aufgrund dieser oben genannten Ausführungen wurde der folgende Wirtschaftsplan 2020 aufgestellt.

 

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2020 des BBB schließt mit

 

Erträgen von

233.647 €

Aufwendungen von

233.647 €

ab.

 

Im Finanzplan werden

die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

233.647 €

die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

231.516 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

395.110 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.500.000 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 €

festgesetzt.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Stadtkämmerer und Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

 

Fischer