Betreff
Umsetzung des DigitalPaktes NRW in Bergkamen
Vorlage
11/1735
Aktenzeichen
40 00 01 kry-le
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung, Drucksache-Nr. 11/1735, zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung:

 

1.      Ausgangslage und gesetzliche Grundlagen

Bildung ist die zentrale Voraussetzung für den späteren Lebensweg von Kindern. Allen Kindern und Jugendlichen sollen die erforderlichen Schlüsselqualifikationen bis zum Ende ihrer Schullaufbahn vermittelt werden. Damit wird ihnen eine gesellschaftliche Partizipation sowie ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Zu den Schlüsselqualifikationen gehört auch, dass Schülerinnen und Schüler zu einem sicheren, kreativen und verantwortungsvollen Umgang mit Medien befähigt werden. Ihnen muss neben einer umfassenden Medienkompetenz auch eine informatische Grundbildung vermittelt werden.
Genauso wichtig und auch zu beachten ist, dass es aus schulischer Sicht um eine Pädagogik geht, die sich der digitalen Möglichkeiten bedient.

Um die pädagogischen Rahmenbedingungen dafür muss sich das Land kümmern. Es handelt sich um eine klassische innere Schulangelegenheit. Mit der Entwicklung des Medienkompetenzrahmens sind erste Bildungsziele formuliert. Den Weg zur Erreichung muss das Land noch formulieren.

Die schulorganisatorischen Rahmenbedingungen sind sehr wohl eine Aufgabe der Kommunen. Nach § 79 Schulgesetz NRW ist der Schulträger u.a. dazu verpflichtet, eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

 

2.      Eigenbetrieb „BreitBand Bergkamen“

 

Erste Voraussetzung für die Bereitstellung der Informationstechnologie ist, dass die Schulen einen Internetanschluss bekommen, der über die erforderliche Bandbreite - 1 Gigabit symmetrisch - verfügt. Symmetrisch bedeutet in dem Fall, dass die Bandbreite sowohl im Download als auch im Upload erreicht werden muss.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat bereits 2017 ein Sonderprogramm zur Gigabit-Versorgung von Schulen aufgelegt, die noch über keinen Glasfaseranschluss verfügen. Mit der Richtlinie „Förderung zur Umsetzung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ ging am 15.11.2018 der Start des Sonderaufrufes für Schulen und Krankenhäuser einher. Grundsätzlich müssen geförderte Anschlüsse von Schulen und Krankenhäusern eine Versorgung von mindestens einem Gigabit symmetrisch ermöglichen. Im Rahmen des Sonderaufrufes ist insgesamt nur ein Antrag pro Gemeindegebiet zulässig, um eine effiziente Erschließung zu ermöglichen.

 

Das Land NRW hat 2018 ebenfalls ein Förderprogramm zum Breitbandausbau aufgelegt.

Fördergegenstand ist primär die leitungsgebundene Anbindung von Schulgebäuden durch einen Netzbetreiber an das Telekommunikationsnetz, um einen dauerhafte Breitbandversorgung von mind. 1 Gigabit pro Sekunde symmetrisch (Gigabitnetz) am Schulgebäude zu gewährleisten. Ausgegangen wird von der jeweils am Schulgebäude ankommenden Bandbreite. Förderfähig sind nur Schulen, die nicht durch das Bundesprogramm erfasst sind. Insgesamt wird mit dem Landesprogramm gewährleistet, dass alle Schulen und die Volkshochschulen einen entsprechenden Internetanschluss erhalten. Die Förderung beträgt 80 % der Anschlusskosten sofern die Kommune nicht der Haushaltssicherung unterliegt.

Sofern der Antragsteller den Anschluss der Schulgebäude an ein gigabitfähiges Telekommunikationsnetz selber realisiert, sind die Kosten für die Errichtung oder den Ausbau eigener Kommunikationsverbindungen bis zur Anbindung an ein gigabitfähiges Telekommunikationsnetz zuwendungsfähig. Ebenso ist bei Schulen, die eine Förderung erhalten, das monatliche Entgelt für den Festnetzinternetanschluss für die Dauer von drei Jahren und bis zu 150 € monatlich förderfähig. Mit Gebühren in Höhe von ca. 360 € bis 420 € mtl. je Schule bei 400 Mbit/s im Download muss gerechnet werden.

Der Eigenbetrieb „BreitBand Bergkamen“ hat in Zusammenarbeit mit dem Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport im Bundesprogramm die Förderung von Glasfaseranschlüssen für alle vier weiterführenden Schulen beantragt. Ferner wurden Anträge für die Gerhart-Hauptmann-Schule, die Frh.-von-Ketteler Schule, die Pfalzschule und die Volkshochschule gestellt. Eine Realisation soll bis 2023 erfolgt sein. Bei den Grundschulen wurden durch den Eigenbetrieb bereits Kosten in Höhe von 688.722,00 € bei Realisierung durch die HeLi NET Kommunikations-GmbH ermittelt. Die Anschlusskosten für die weiterführenden Schulen sind noch nicht bekannt.

Im Landesprogramm (Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen, Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, vom 12.09.2018) ist die Anbindung für die Schillerschule, die Jahnschule (neuer Standort), die Preinschule und die Overberger Schule in 2019 beantragt worden. Die technische Anbindung von mindestens 1 Gigabit symmetrisch ist angestrebt.

Eine Umsetzung der Anschlüsse soll bis 2021 erfolgen.

 

3.      DigitalPakt Schule NRW

 

3.1.     Gesetzliche Grundlage

Grundlage der Förderung dessen, was in der Schule an technischen Ausstattungen benötigt wird, ist die „Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung der Schulen“. Es handelt sich um einen Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung NRW vom 11.09.2019 (siehe Anlage 1).

Ziel des vom Bund und Land initiierten DigitalPaktes Schule ist es, für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik zu sorgen. Lehr- und Lerninfrastrukturen sollen optimiert werden. Nach der o.g. Richtlinie zählen zu den förderfähigen Investitionen z.B. der Aufbau oder die Verbesserung der digitalen Vernetzung in den Schulgebäuden, das schulische WLAN oder der Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lernplattformen.

Der Bund stellt dafür über fünf Jahre insgesamt 5 Mrd. Euro zur Verfügung. Auf NRW entfallen davon 1,054 Mrd. Euro.

Für die Stadt Bergkamen sind 2.276.088,00 € vorgesehen. Für den Abruf der Mittel muss ein kommunaler Medienentwicklungsplan für die Schulen vorliegen. Dieser muss ein technisch-pädagogisches Handlungskonzept je Schulform beinhalten. Die Mittel müssen bis zum 31.12.2025 abgerufen werden. Der DigitalPakt Schule NRW und die Breitband-Förderung des BMVI und des Landesprogrammes zur Glasfaseranbindung ergänzen sich. Über die Breitbandprogramme werden die Internetanbindungen bis in den Keller eines Schulgebäudes finanziert. Die Vernetzung innerhalb des Gebäudes sowie zwischen mehreren Schulgebäuden auf demselben Schulgelände und die WLAN-Ausleuchtung wird aus dem Digitalpakt finanziert.

Neben dem Schulträgerbudget sind 10 % an Eigenanteil zu investieren, sodass in diesem Zusammenhang  Investitionen in Höhe von rund 2,5 Mio. € geplant werden können.

 

3.2. Inhouseverkabelung

Aus den Mitteln des Digitalpaktes werden für Inhouseverkabelungen folgende Beträge benötigt :

   - Grundschulen 2020   88.000,-- EUR

                             2021   89.000,-- EUR

                             2022 317.000,-- EUR

    - Schulen Sek. I u. II    in 2020 und 2021    897.000 EUR

Die vorgenannten Beträge wurden durch den IT und Kommunikationsdienstleister TKS GmbH aus Mönchengladbach ermittelt. Dieser Dienstleister war in der jüngsten Vergangenheit u.a. mit der Erneuerung der Informations- und Kommunikationsverkabelung des Rathauses der Stadt Bergkamen befasst.

Diese Kosten für die Inhouseverkabelungen sind im Rahmen eines festgeschriebenen Mindeststandards je Klassen- bzw. Fachraum ermittelt worden. Dieser ist wiederum Voraussetzung für die jeweilige Förderung des GigaBit-fähigen Anschlusses durch Land oder Bund. Der Mindeststandard beinhaltet 4 Anschlussdosen, eine davon in 2,5 m Höhe je Klassenraum, plus Accesspoints mit regulierbarer Sendeleistung. Damit kann ein leistungsfähiges WLAN in alle Klassenräume gebracht werden. Die anderen Anschlussdosen dienen der Versorgung des Lehrerarbeitsplatzes, des digitalen Whiteboards in der Primarstufe oder eines PC´s, der z.B. an einem Beamer angeschlossen ist.

Anzumerken ist an dieser Stelle, dass in den neuen Räumen, die für die OGS der Overberger Schule errichtet worden sind bzw. den Räumen, die aktuell für die Pfalzschule errichtet werden, die notwendigen Kabel direkt verlegt wurden. Die Jahnschule ist bei der Kostenermittlung unberücksichtigt geblieben. Die Kosten sind in den Baukosten für den Neubau enthalten.

 

3.3.           Weitere Ausstattung

Es verbleiben hiervon somit ca. 970.000 EUR aus diesem Programm für Server, mobile Endgeräte, Übertragungsmedien u. ä. an allen Schulen.

Dies ist aber abhängig von einem kommunalen Medienentwicklungsplan, welcher neben technisch-pädagogischen Konzepten, Bestandteil der schulscharfen Beantragung von Mitteln aus dem DigitalPakt Schule ist. Die Anträge sind an die GIGABIT-Geschäftsstelle der Bezirksregierung Arnsberg zu richten.


3.4.        Medienentwicklungskonzept

Die Beantragung der Mittel aus dem DigitalPakt Schule wird in 2019/20, nach Erstellung eines kommunalen Medienentwicklungsplanes erfolgen. Die Verwaltung ist aktuell damit befasst, die Ausschreibung für die Erstellung eines solchen Planes auf den Weg zu bringen. Wichtig ist, dass in einem ersten Schritt eine Bestandserfassung in allen Schulen erfolgt. Dann muss – in sehr enger Absprache mit den Schulen – eine Planung erfolgen, was die Schulen im Einzelnen benötigen. Idealerweise werden sich die Grundschulen auf ein Ausstattungskonzept einigen und die weiterführenden Schulen auch.

Mit dieser Planung ist dann auch eine Aussage zu den Kosten möglich, die sich bei einer Umsetzung ergeben. Außerdem ist Bestandteil des Konzeptes eine Aussage zu dem Thema des notwendigen Personals für die Betreuung der Schulnetze und der Endgeräte in den Schulen.

 

4.    Weiteres Vorgehen – zeitlicher Ablauf

Der nächste Schritt wird darin liegen, eine Ausschreibung zur Erstellung eines Medienentwicklungsplanes für die Schulen, incl. der technisch-pädagogischen Handlungskonzepte, zu tätigen. Wichtig ist hierbei, dass die Schulen eng in die Planung einbezogen werden.

In diesem Zusammenhang gilt es auch zu überlegen, ob der diesbezügliche Auftragnehmer, die Inhouseverkabelung und die Beschaffung der notwendigen Hardware in diesem Zusammenhang nicht ingenieurtechnisch begleiten soll. Ebenso muss der Medienentwicklungsplan Aussagen zur Realisierung des sog. Second Level Supports an den Schulen treffen. Zu klären ist wieviel internes Personal der Schulträger hier benötigt und wann externe Fachbetriebe zum Einsatz kommen müssen.
Vereinfacht gesagt sind hier Einsätze durch IT-Spezialisten zur Softwareinstallation und Behebung sonstiger Probleme im System, die die Schule selbst nicht lösen kann, gefragt. Die Schule selbst wird sich mit ihrem Kollegium im Rahmen des First-Level-Supports auf die Behebung kleinerer Mängel beschränken.

Erst nach Vorlage dieses Medienentwicklungsplanes kann die Stadt Bergkamen Anträge im Rahmen des DigitalPaktes bei der Bezirksregierung stellen. Der Plan ist, neben den technisch-pädagogischen Handlungskonzepten, verpflichtender Bestandteil der Anträge.

Geplant ist ferner, ab dem Jahr 2020 zunächst die teilweise begonnenen Inhouseverkabelungen bis 2022 zu vervollständigen und dort wo dann schon möglich, Interaktions- und mobile Arbeitsgeräte gem. dem o.g. Entwicklungsplan zu beschaffen.  

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray