Beschlussvorschlag:
1.
Der
Rat der Stadt Bergkamen nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses
der Stadt Bergkamen zum 31.12.2018 nebst Anhang und Lagebericht durch den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.
2.
Der
Rat der Stadt Bergkamen stellt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW n.F. den Jahresabschluss
der Stadt Bergkamen zum 31.12.2018 fest.
Der Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von
6.600.272,48 € wird der
Ausgleichsrücklage zugeführt.
3.
Die
Mitglieder des Rates der Stadt Bergkamen beschließen gem. § 96 Abs. 1 GO NRW
n.F. die Entlastung des Bürgermeisters.
4.
Der
zusätzliche Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2018
wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Die
Stadt Bergkamen hat zum 01.01.2007 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement
(NKF) umgestellt. Zu diesem Stichtag wurde die Eröffnungsbilanz erstellt und
vom Rat in seiner Sitzung am 17.06.2009 festgestellt.
Seither
besteht somit gem. § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW a.F. und n.F.) die Verpflichtung, zum Schluss eines
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Bestandteile des Jahresabschlusses
sind die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz
und der Anhang. Zudem ist ein Lagebericht beizufügen.
Die
Jahresabschlüsse für die Jahre 2007 bis 2017 sind vom Rat der Stadt Bergkamen
bereits festgestellt worden.
Bei der
diesjährigen Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 ist auf folgende
Besonderheit hinzuweisen:
Zum 01.01.2019 wurde die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) grundlegend
geändert. Des Weiteren wurde die Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO
NRW) aufgehoben und durch die Kommunale Haushaltsverordnung NRW (KomHVO
NRW) ersetzt.
Zur Prüfung liegt der Jahresabschluss zum 31.12.2018 vor.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes
NRW hat mit Datum vom 15.02.2019 mitgeteilt, dass der neue Prüfungsmaßstab
(also die GO NRW mit Gültigkeit ab 01.01.2019 und die Kommunale
Haushaltsverordnung NRW) erstmals auf die zum 31.12.2019 zu erstellenden
Abschlüsse anzuwenden ist.
Die neuen Vorschriften aber, die sich auf das Verfahren und das Vorgehen
bei der Prüfung beziehen, sind seit dem 01.01.2019 in Kraft und finden
Anwendung auch auf die Prüfung der Jahresabschlüsse vergangener Jahre.
Von daher wird im Hinblick auf die Durchführung der Prüfung auf die
Gemeindeordnung NRW in der neue Fassung ab 01.01.2019 (GO NRW n.F.) verwiesen.
Im Hinblick auf die Erstellung des Jahresabschlusses und dessen Bewertung wird
jedoch Bezug auf die Gemeindeordnung NRW in der alten Fassung vor dem
01.01.2019 (GO NRW a.F.) sowie auf die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW)
genommen.
Jahresabschluss zum
31.12.2018
Den mit
Datum vom 10.05.2019 vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister
bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2018 einschließlich Anhang und
Lagebericht der Stadt Bergkamen hat der Rat der Stadt Bergkamen in seiner
Sitzung am 06.06.2019 (Drucksache Nr. 11/1547) zur Kenntnis genommen und zur
Prüfung gem. § 59 Abs. 3 GO NRW n.F. an den Rechnungsprüfungs-ausschuss
verwiesen.
Örtliche Prüfung
Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW n.F. ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungs-ausschuss dahin gehend zu prüfen, ob
Einwendungen zu erheben sind und ob der Jahresabschluss und der Lagebericht
gebilligt werden. In die Prüfung ist der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung
einzubeziehen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zu dem Ergebnis der
Jahresabschluss-prüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen (§ 59
Abs. 3 Satz 4 GO NRW n.F.).
In Gemeinden,
in denen eine örtliche
Rechnungsprüfung
besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der
Prüfung dieser Rechnungsprüfung (§ 59 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 102 GO NRW n.F.).
Die
Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung erfolgte mit Unterbrechungen in der
Zeit von Juni bis Oktober 2019.
Die
während der Prüfung getroffenen Feststellungen wurden der Kämmerei umgehend
mitgeteilt. Diese wurden akzeptiert und umgesetzt. Der zur Beschlussfassung
vorgelegte Jahresabschluss beinhaltet bereits die durch die Umsetzung
angepassten Werte.
Über die
Prüfung wurde ein Bericht gefertigt, der allen Mitgliedern des Rates der Stadt
Bergkamen zugeleitet wurde.
Bestätigungsvermerk
Es wurde
ein uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk (gem. § 102 Abs. 8 GO NRW n.F.
i.V.m. § 322 HGB) erteilt. Danach darf ein uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk erteilt werden, „wenn die durchgeführte Prüfung zu keinen
Beanstandungen geführt hat, der Jahresabschluss auf Grund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde
vermittelt“ (§ 322 Abs. 3 HGB). Der Bericht sowie das Prüfergebnis werden in
der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses erläutert.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen wird in seiner Sitzung
am 28.11.2019 über den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk beraten. Der
Beschlussvorschlag dieser Vorlage wird unter der Prämisse unterbreitet, dass
der Rechnungsprüfungsausschuss nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung
keine Einwendungen erhebt und den vorliegenden Jahresabschluss und Lagebericht
billigt.
Feststellung
Gem. §
96 Abs. 1 GO NRW n.F.stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die
Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Der zur
Beschlussfassung vorgelegte Jahresabschluss 2018 nebst Anlagen und Lagebericht
mit Stand vom 07.10.2019 beinhaltet
bereits die aufgrund der Prüfungsergebnisse angepassten Werte und ist Bestandteil
des Ihnen vorliegenden Prüfberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung.
Aufgrund der angepassten Werte hat sich die Bilanzsumme von
343.079.379,92 € (Stand des zur Prüfung zugeleiteten Jahresabschlusses vom
10.05.2019) auf 345.232.126,19 € (Stand 07.10.2019) und das Jahresergebnis von
+ 4.845.190,86 € (Stand 10.05.2019) auf + 6.600.272,48 € verändert.
Entlastung des
Bürgermeisters
Gem. §
96 Abs. 1 GO NRW n.F. entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters.
Die Entlastung besagt, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der
vorgenommenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des
Bürgermeisters im Haushaltsjahr und gegen seinen Umgang mit dem gemeindlichen
Vermögen erhoben werden.
Mit der
Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung des Bürgermeisters kann
intern die Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Jahres noch nicht als
abgeschlossen betrachtet werden. Aus der Anzeige des Jahresabschlusses an die
Aufsichtsbehörde sowie durch die überörtliche Prüfung können sich zu einem
späteren Zeitpunkt noch Maßnahmen ergeben, die haushaltswirtschaftliche
Auswirkungen entfalten können.
Bericht
der örtlichen Rechnungsprüfung
Über die
weiteren Prüfungen der örtlichen Rechnungsprüfung nach Maßgabe des § 104 GO NRW
n.F. in Verbindung mit der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bergkamen, die
über die Prüfung des Jahresabschlusses hinaus gehen, liegt für das Jahr 2018
ein separater Bericht vor, der ebenfalls allen Mitgliedern der Rates der Stadt
Bergkamen zugeleitet wurde.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen (Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018, Bericht der
örtlichen Rechnungsprüfung)
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
|
Amtsleiterin Silvia von Depka |
|
|