Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Bergkamen zum 31.12.2018
Vorlage
11/1732
Aktenzeichen
vDa-hr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bergkamen zum 31.12.2018 nebst Anhang und Lagebericht durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.

2.    Der Rat der Stadt Bergkamen stellt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW n.F. den Jahresabschluss der Stadt Bergkamen zum 31.12.2018 fest.

Der Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von
 6.600.272,48 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.

3.    Die Mitglieder des Rates der Stadt Bergkamen beschließen gem. § 96 Abs. 1 GO NRW n.F. die Entlastung des Bürgermeisters.

4.    Der zusätzliche Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2018 wird zur Kenntnis genommen.

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen hat zum 01.01.2007 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Zu diesem Stichtag wurde die Eröffnungsbilanz erstellt und vom Rat in seiner Sitzung am 17.06.2009 festgestellt.

 

Seither besteht somit gem. § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW a.F. und n.F.) die Verpflichtung, zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Bestandteile des Jahresabschlusses sind die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz und der Anhang. Zudem ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Die Jahresabschlüsse für die Jahre 2007 bis 2017 sind vom Rat der Stadt Bergkamen bereits festgestellt worden.

 

Bei der diesjährigen Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 ist auf folgende Besonderheit hinzuweisen:

 

Zum 01.01.2019 wurde die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) grundlegend geändert. Des Weiteren wurde die Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO

NRW) aufgehoben und durch die Kommunale Haushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) ersetzt.

Zur Prüfung liegt der Jahresabschluss zum 31.12.2018 vor.


Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW hat mit Datum vom 15.02.2019 mitgeteilt, dass der neue Prüfungsmaßstab (also die GO NRW mit Gültigkeit ab 01.01.2019 und die Kommunale Haushaltsverordnung NRW) erstmals auf die zum 31.12.2019 zu erstellenden Abschlüsse anzuwenden ist.

Die neuen Vorschriften aber, die sich auf das Verfahren und das Vorgehen bei der Prüfung beziehen, sind seit dem 01.01.2019 in Kraft und finden Anwendung auch auf die Prüfung der Jahresabschlüsse vergangener Jahre.

Von daher wird im Hinblick auf die Durchführung der Prüfung auf die Gemeindeordnung NRW in der neue Fassung ab 01.01.2019 (GO NRW n.F.) verwiesen. Im Hinblick auf die Erstellung des Jahresabschlusses und dessen Bewertung wird jedoch Bezug auf die Gemeindeordnung NRW in der alten Fassung vor dem 01.01.2019 (GO NRW a.F.) sowie auf die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) genommen.

 

 

Jahresabschluss zum 31.12.2018

 

Den mit Datum vom 10.05.2019 vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2018 einschließlich Anhang und Lagebericht der Stadt Bergkamen hat der Rat der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am 06.06.2019 (Drucksache Nr. 11/1547) zur Kenntnis genommen und zur Prüfung gem. § 59 Abs. 3 GO NRW n.F. an den Rechnungsprüfungs-ausschuss verwiesen.

 

Örtliche Prüfung

Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW n.F. ist der Jahresabschluss vom
Rechnungsprüfungs-ausschuss dahin gehend zu prüfen, ob Einwendungen zu erheben sind und ob der Jahresabschluss und der Lagebericht gebilligt werden. In die Prüfung ist der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung einzubeziehen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zu dem Ergebnis der Jahresabschluss-prüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen (§ 59 Abs. 3 Satz 4 GO NRW n.F.).

In Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung (§ 59 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 102 GO NRW n.F.).

 

Die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung erfolgte mit Unterbrechungen in der Zeit von Juni bis Oktober 2019.

Die während der Prüfung getroffenen Feststellungen wurden der Kämmerei umgehend mitgeteilt. Diese wurden akzeptiert und umgesetzt. Der zur Beschlussfassung vorgelegte Jahresabschluss beinhaltet bereits die durch die Umsetzung angepassten Werte.

 

Über die Prüfung wurde ein Bericht gefertigt, der allen Mitgliedern des Rates der Stadt Bergkamen zugeleitet wurde.


 

Bestätigungsvermerk

 

Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk (gem. § 102 Abs. 8 GO NRW n.F. i.V.m. § 322 HGB) erteilt. Danach darf ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden, „wenn die durchgeführte Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, der Jahresabschluss auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt“ (§ 322 Abs. 3 HGB). Der Bericht sowie das Prüfergebnis werden in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses erläutert.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen wird in seiner Sitzung am 28.11.2019 über den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk beraten. Der Beschlussvorschlag dieser Vorlage wird unter der Prämisse unterbreitet, dass der Rechnungsprüfungsausschuss nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhebt und den vorliegenden Jahresabschluss und Lagebericht billigt.

 

Feststellung

 

Gem. § 96 Abs. 1 GO NRW n.F.stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

Der zur Beschlussfassung vorgelegte Jahresabschluss 2018 nebst Anlagen und Lagebericht mit Stand vom 07.10.2019 beinhaltet bereits die aufgrund der Prüfungsergebnisse angepassten Werte und ist Bestandteil des Ihnen vorliegenden Prüfberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung. 

 

Aufgrund der angepassten Werte hat sich die Bilanzsumme von 343.079.379,92 € (Stand des zur Prüfung zugeleiteten Jahresabschlusses vom 10.05.2019) auf 345.232.126,19 € (Stand 07.10.2019) und das Jahresergebnis von + 4.845.190,86 € (Stand 10.05.2019) auf + 6.600.272,48 € verändert.

 

Entlastung des Bürgermeisters

 

Gem. § 96 Abs. 1 GO NRW n.F. entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung besagt, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Bürgermeisters im Haushaltsjahr und gegen seinen Umgang mit dem gemeindlichen Vermögen erhoben werden.

 

Mit der Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung des Bürgermeisters kann intern die Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Jahres noch nicht als abgeschlossen betrachtet werden. Aus der Anzeige des Jahresabschlusses an die Aufsichtsbehörde sowie durch die überörtliche Prüfung können sich zu einem späteren Zeitpunkt noch Maßnahmen ergeben, die haushaltswirtschaftliche Auswirkungen entfalten können.

 

 

Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung

 

Über die weiteren Prüfungen der örtlichen Rechnungsprüfung nach Maßgabe des § 104 GO NRW n.F. in Verbindung mit der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bergkamen, die über die Prüfung des Jahresabschlusses hinaus gehen, liegt für das Jahr 2018 ein separater Bericht vor, der ebenfalls allen Mitgliedern der Rates der Stadt Bergkamen zugeleitet wurde.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen (Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018, Bericht der

                       örtlichen Rechnungsprüfung)

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Roland Schäfer

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Silvia von Depka