Beschlussvorschlag:
1.
Der
Rat der Stadt Bergkamen nimmt das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses
der Stadt Bergkamen zum 31.12.2017 nebst Gesamtanhang und Gesamtlagebericht
durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.
2.
Der
Rat der Stadt Bergkamen bestätigt gem. §§ 116 Abs. 9 i.V.m. 96 Abs. 1 GO NRW n.
F. den Gesamtabschluss der Stadt Bergkamen zum 31.12.2017 nebst Gesamtanhang
und Gesamtlagebericht.
Das Gesamtbilanzergebnis zum 31.12.2017 beträgt 2.151.718,94 €.
Sachdarstellung:
Die
Stadt Bergkamen hat zum 01.01.2007 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement
(NKF) umgestellt. Neben der Pflicht zur jährlichen Erstellung eines
Jahresabschlusses ist damit auch zum 31.12. eines Jahres ein Gesamtabschluss –
erstmals zum 31.12.2010 - unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung aufzustellen. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung,
der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu
ergänzen.
Der
Gesamtabschluss dient als Information über die wirtschaftliche Gesamtlage der
Stadt Bergkamen.
Bei der
diesjährigen Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2017 ist auf folgende
Besonderheit hinzuweisen:
Zum 01.01.2019 wurde die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) grundlegend
geändert. Des Weiteren wurde die Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO
NRW) aufgehoben und durch die Kommunale Haushaltsverordnung NRW (KomHVO
NRW) ersetzt.
Zur Prüfung liegt der Gesamtabschluss zum 31.12.2017 vor. Dieser basiert auf
Einzelabschlüssen, die ebenfalls auf den 31.12.2017 datiert sind. Zudem wurden
die Einzelabschlüsse vor dem 01.01.2019 geprüft und testiert. Die Erstellung der
einzelnen Abschlüsse erfolgte auf Basis der vor dem 01.01.2019 geltenden
gesetzlichen Grundlagen.
Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes NRW mit Datum vom 15.02.2019 mitgeteilt, dass der neue
Prüfungsmaßstab (also die GO NRW mit Gültigkeit ab 01.01.2019 und die Kommunale
Haushaltsverordnung NRW) erstmals auf den zum 31.12.2019 zu erstellenden
Abschlüsse anzuwenden ist.
Die neuen Vorschriften aber, die sich auf das Verfahren und das Vorgehen
bei der Prüfung beziehen, sind seit dem 01.01.2019 in Kraft und finden
Anwendung auch auf die Prüfung der Jahresabschlüsse / Gesamtabschlüsse
vergangener Jahre.
Von daher wird im Hinblick auf die Durchführung der Prüfung auf die
Gemeindeordnung NRW in der neue Fassung ab 01.01.2019 (GO NRW n.F.) verwiesen.
Im Hinblick auf die Erstellung des Gesamtabschlusses und dessen Bewertung wird
jedoch Bezug auf die Gemeindeordnung NRW in der alten Fassung vor dem
01.01.2019 (GO NRW a.F.) sowie auf die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW)
genommen.
Die
Aufstellung des Gesamtabschlusses erfolgt analog der Verfahrensweise für den
städtischen Jahresabschluss (§§ 116 Abs. 5 i.V.m. 95 Abs. 3 GO NRW a.F:).
Den mit
Datum vom 10.03.2019 vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister
bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 einschließlich Gesamtanhang und
Gesamtlagebericht der Stadt Bergkamen hat der Rat der Stadt Bergkamen in seiner
Sitzung am 11.04.2019 (Drucksache Nr. 11/1510) zur Kenntnis genommen und zur Prüfung
an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Örtliche Prüfung
Der Gesamtabschluss
ist vom Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 116 Abs. 9 i.V.m. § 59 Abs.
3 GO NRW n.F. zu prüfen und zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis
seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob der vom Bürgermeister
aufgestellte Gesamtabschluss nebst Gesamtlagebericht gebilligt wird. Dieses hat
der Rechnungsprüfungsausschuss gegenüber dem Rat schriftlich zu erklären. In
die Prüfung ist der Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung
einzubeziehen.
In
Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur
Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung (§ 59 Abs. 3 i.V.m. § 102 GO
NRW n.F.).
Die
örtliche Rechnungsprüfung hat diese Prüfung gem. §102 GO NRW n.F. durchgeführt
und wurde dabei im Rahmen eines Coachings von der Wikom AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, begleitet.
Die
während der Prüfung getroffenen Feststellungen wurden der Kämmerei umgehend
mitgeteilt. Diese wurden akzeptiert und umgesetzt. Der zur Beschlussfassung
vorgelegte Gesamtabschluss beinhaltet bereits die entsprechenden Anpassungen.
Über die
Prüfung wurde ein Bericht gefertigt, der allen Mitgliedern des Rates der Stadt
Bergkamen zugeleitet wurde. Der Bericht sowie das Prüfergebnis werden in der
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses erläutert.
Bestätigungsvermerk
Nach
Abschluss der örtlichen Prüfung wurde gem. § 102 Abs. 8 GO NRW n.F. ein uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk erteilt.
Gem. §
59 Abs. 3 GO NRW n.F. hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu dem Ergebnis seiner
Prüfung gegenüber dem Rat schriftlich Stellung zu nehmen und zu erklären, ob
nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind
und ob er den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht billigt.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen wird in seiner Sitzung
am 28.11.2019 über die Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes
der Stadt Bergkamen zum 31.12.2017 unter Einbeziehung des Prüfberichtes der
örtlichen Rechnungsprüfung Bergkamen beraten. Der Beschlussvorschlag dieser
Vorlage wird unter der Prämisse unterbreitet, dass der
Rechnungsprüfungsausschuss aufgrund seiner Prüfung keine Einwendungen erhebt
und den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht zum 31.12.2017 billigt.
Bestätigung
Gem. §
116 Abs. 9 GO NRW n.F. bestätigt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss.
Der zur
Beschlussfassung vorgelegte Gesamtabschluss zum 31.12.2017 nebst Anlagen und
Gesamtlagebericht mit Stand vom 07.10.2019 beinhaltet bereits die durch die
Prüfung bedingten Anpassungen und ist Bestandteil des Ihnen vorliegenden
Prüfberichtes.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage (Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2017)
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
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Amtsleiterin Silvia von Depka |
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