Betreff
Kommunalwahl im Jahr 2020
hier: Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke
Vorlage
11/1724
Aktenzeichen
sey-hr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) beschließt der Wahlausschuss für die Kommunalwahl im Jahr 2020, das Wahlgebiet der Stadt Bergkamen entsprechend dem Vorschlag in 22 Wahlbezirke einzuteilen.

 

Gegen die durch den Bürgermeister gem. § 5 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes vorgenommene Einteilung der 22 Wahlbezirke in 58 Stimmbezirke erhebt der Ausschuss keine Bedenken.

 

Eine Ausfertigung des Vorschlages der Einteilung der Wahlbezirke ist der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Sachdarstellung:

 

Anzahl Wahlbezirke

Maßgeblich für die Anzahl der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020 ist gem. § 3 KWahlG i.V.m. § 78 Abs. 1 KWahlO die von IT NRW fortgeschriebene Einwohnerzahl, die 59 Monate nach Beginn der Wahlperiode (01.06.2014) veröffentlicht ist, d.h. am 01.05.2019. Dies ist die Einwohnerzahl vom 30.06.2018

 

Einwohnerzahl IT NRW 30.06.2018  48.716

Demnach ist von 44 zu wählenden Ratsvertretern, davon 22 in Wahlbezirken, auszugehen.

 

Durchschnittliche Einwohnerzahl/Wahlbezirk

Der § 4 KWahlG regelt, dass als Bezugsgröße für die Wahlbezirkseinteilung bei der durchschnittlichen Abweichung in den Wahlbezirken nur deutsche Einwohner und Einwohner mit EU-Staatsangehörigkeit zu Grunde zu legen sind (unabhängig vom Alter). Diese Einwohnerzahl soll nach dem o.g. Erlass einmalig zum Stichtag 30.04.2019 nach dem Melderegister bestimmt werden.

Gem. § 4 Abs. 2 KWahlG darf die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl im Wahlbezirk nicht mehr als 25 % nach oben oder unten betragen.

Bereinigte Einwohnerzahl laut Melderegister zum 30.04.2019:                                 44.593

 

 

 

44.593 : 22 Wahlbezirke = 2.027

 

 

       

 

 

2027 + 25 % = 2.534 Einwohner/Wahlbezirk = obere Grenze
2027 – 25 % = 1.520 Einwohner/Wahlbezirk = untere Grenze

 

 

Gem. § 5 Abs. 1 KWahlG teilt der Bürgermeister, soweit erforderlich, die Wahlbezirke in Stimmbezirke ein.

 

Die Verwaltung hat einen Vorschlag für die Einteilung des Wahlgebietes in 22 Wahlbezirke erarbeitet. Der Vorschlag ist als Anlage beigefügt. Der Vorschlag enthält gleichzeitig eine Einteilung der 22 Wahlbezirke in 58 Stimmbezirke.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Roland Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Seyffert