hier: Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke
Beschlussvorschlag:
Aufgrund des § 4
Abs. 1 des Gesetzes über Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen
(Kommunalwahlgesetz) beschließt der Wahlausschuss für die Kommunalwahl im Jahr
2020, das Wahlgebiet der Stadt Bergkamen entsprechend dem Vorschlag in 22
Wahlbezirke einzuteilen.
Gegen die durch den
Bürgermeister gem. § 5 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes vorgenommene Einteilung
der 22 Wahlbezirke in 58 Stimmbezirke erhebt der Ausschuss keine Bedenken.
Eine Ausfertigung des Vorschlages der Einteilung der Wahlbezirke ist der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Sachdarstellung:
Anzahl
Wahlbezirke
Maßgeblich für die Anzahl der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020 ist gem. §
3 KWahlG i.V.m. § 78 Abs. 1 KWahlO die von IT NRW fortgeschriebene
Einwohnerzahl, die 59 Monate nach Beginn der Wahlperiode (01.06.2014)
veröffentlicht ist, d.h. am 01.05.2019. Dies ist die Einwohnerzahl vom
30.06.2018
Einwohnerzahl IT NRW 30.06.2018 48.716
Demnach ist von 44 zu wählenden Ratsvertretern, davon 22 in Wahlbezirken,
auszugehen.
Durchschnittliche Einwohnerzahl/Wahlbezirk
Der § 4 KWahlG regelt, dass als Bezugsgröße für die Wahlbezirkseinteilung bei
der durchschnittlichen Abweichung in den Wahlbezirken nur deutsche Einwohner
und Einwohner mit EU-Staatsangehörigkeit zu Grunde zu legen sind (unabhängig
vom Alter). Diese Einwohnerzahl soll nach dem o.g. Erlass einmalig zum Stichtag
30.04.2019 nach dem Melderegister bestimmt werden.
Gem. § 4 Abs. 2 KWahlG darf die Abweichung von der durchschnittlichen
Einwohnerzahl im Wahlbezirk nicht mehr als 25 % nach oben oder unten betragen.
Bereinigte Einwohnerzahl laut Melderegister zum 30.04.2019: 44.593
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44.593
: 22 Wahlbezirke = 2.027 |
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2027 + 25 % = 2.534
Einwohner/Wahlbezirk = obere Grenze
2027 – 25 % = 1.520 Einwohner/Wahlbezirk = untere Grenze
Gem. § 5 Abs. 1
KWahlG teilt der Bürgermeister, soweit erforderlich, die Wahlbezirke in
Stimmbezirke ein.
Die Verwaltung hat
einen Vorschlag für die Einteilung des Wahlgebietes in 22 Wahlbezirke
erarbeitet. Der Vorschlag ist als Anlage beigefügt. Der Vorschlag enthält
gleichzeitig eine Einteilung der 22 Wahlbezirke in 58 Stimmbezirke.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Seyffert |
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