Betreff
Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses zur unparteilichen Wahrnehmung ihres Amtes
Vorlage
11/1723
Aktenzeichen
sey-hr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vorsitzende verpflichtet die Beisitzer des Wahlausschusses auf eine unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung sind die Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlausschusses vor Beginn ihrer Tätigkeit auf eine unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, zu verpflichtet.

 

Die Mitglieder des Wahlausschusses sind – mit Ausnahme der Bewerber um das Amt des Bürgermeisters – nicht gehindert, an einer Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder Bewerbung erstreckt.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Roland Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Seyffert