Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss des Rates der Stadt Bergkamen bestellt den Städtischen Verwaltungsdirektor Thomas Hartl zum 1. Schriftführer und den Stadtamtsrat Patrick Seyffert zum 2. Schriftführer des Wahlausschusses des Rates der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
Gemäß § 52 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung wird die Niederschrift über die im Rat gefassten Beschlüsse vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet.
Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW finden die für den Rat geltenden Vorschriften auf das Verfahren in den Ausschüssen entsprechende Anwendung.
Daher ergibt sich die Notwendigkeit, dass der Wahlausschuss vor Eintritt in die Tagesordnung die Bestellung der Schriftführer vornimmt. Von der Verwaltung werden vorgeschlagen:
1. Schriftführer Städtischer Verwaltungsdirektor
Thomas Hartl
2. Schriftführer Stadtamtsrat
Patrick Seyffert
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
|
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Seyffert |
|