Betreff
Aktuelle Situation der Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten in Bergkamen
Vorlage
11/1717
Aktenzeichen
50 mö-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Die Verwaltung hat in der Vergangenheit regelmäßig über die aktuelle Situation der Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten berichtet, letztmalig mit Drucksache Nr. 11/1504 zum Beginn des Jahres 2019.

 

Soweit die Anzahl der asylbegehrenden Menschen in 2018 deutlich unterhalb der Prognosen lag, konnte auch in 2019 ein weitestgehend konstanter Zufluss an asylsuchenden Menschen bundesweit beobachtet werden. Die Anzahl der durch die Kommunen zu versorgenden Personen sank in der Folge von verbesserten Kapazitäten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge -BAMF- auch in 2018 gegenüber den Vorjahren deutlich.

 

Aufgrund einer Vor-Ort-Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg bei der Ausländerbehörde und den Kommunen im Kreis Unna im 4. Quartal 2018 erfolgte eine Korrektur der nach § 2 FlüAG anrechnungsfähigen Personen. Diese Korrektur war aufgrund fehlender bzw. fehlerhafter Mitteilungen über den aktuellen Stand des Asylverfahrens seitens des BAMF, der Gerichte und/oder der Ausländerbehörde notwendig. In der Zwischenzeit wurde zumindest für die Kommunikation mit der Ausländerbehörde ein technischer Zugriff auf die dortigen Daten eingerichtet, so dass innerhalb des kommunalen Verantwortungsbereichs fehlerhafte Daten weitestgehend ausgeschlossen sind.

 

In der Folge der Korrektur der anrechnungsfähigen Personen sank die Aufnahmequote für die Stadt Bergkamen, so dass zu Beginn des Jahres 2019 vermehrt Personen zugewiesen wurden. Weiterhin ergaben sich Zuweisungen nur noch im Rahmen des Wegfalls der Anrechnungsfähigkeit von Einzelpersonen durch Abschluss der Asylverfahren. Es ergaben sich damit in 2019 -orientiert an der jeweiligen Erfüllung der Aufnahmequote- Zuweisungen in folgendem Umfang:

 

Anlage 1: Diagramm „Anzahl der Zuweisungen (Personen) FlüAG 01/2019 – 10/2019“

 

Die Korrektur der anrechnungsfähigen Personen und die daraus resultierenden Zuweisungen spiegeln sich auch in der Zahl der versorgten Personen im Leistungsbezug nach dem AsylbLG wieder, die seit Beginn des Jahres weitestgehend stagniert:

 

Anlage 2: Diagramm „Anzahl der Personen im Leistungsbezug AsylbLG 01/2019 – 10/2019“

 

Die Unterbringung der zugewiesenen Personen erfolgte wie auch zuvor primär in den Schwerpunktunterkünften Erich-Ollenhauer-Str. 37/39 und Fritz-Husemann-Str. 20a-24. Daneben wurde die Anzahl der auf dem freien Wohnungsmarkt angemieteten Wohnungen, die ebenfalls zur Unterbringung genutzt werden, von ehemals 100 weiter auf aktuell nur noch 28 reduziert, da die Sanierung bzw. Renovierung der Objekte an der Fritz-Husemann-Str. abgeschlossen ist und die absolute Anzahl der Personen gesunken ist, die aufgrund ihres Aufenthaltstitels nicht mehr verpflichtet sind, in Gemeinschaftsunterkünften zu wohnen.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachgebietsleiter

 

 

 

 

Möllmann