Betreff
Jahresabschluss 2018 des EntsorgungsBetriebBergkamen
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2018
b) Genehmigung des Lageberichtes
c) Behandlung des Jahresergebnisses
d) Entlastung der Betriebsleitung und des Betriebsausschusses
Vorlage
11/1706
Aktenzeichen
70.07
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

I.                    für den Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt

 

dem Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen, die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen und

 

dem Rat der Stadt Bergkamen zu beschließen:

 

Zu a) und b)

 

  1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes EntsorgungsBetriebBergkamen zum 31.12.2018 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

  2. Der Lagebericht wird genehmigt.

Zu c)      Der Jahresüberschuss 2018 beläuft sich auf insgesamt EUR 17.781,82. Die Betriebsleitung empfiehlt, den Überschuss aus den Bereichen Müllabfuhr und Straßenreinigung/Winterdienst in Höhe von EUR 28.322,63 an den städtischen Haushalt abzuführen. Der Verlust aus dem Bereich Duales System Deutschland in Höhe von EUR -10.540,81 ist mit der allgemeinen Rücklage auszugleichen.

 

 

II.                  für den Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen

 

Der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die Entlastung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes EntsorgungsBetriebBergkamen.

 

Der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen zu beschließen:

 

Zu a) und b)

 

  1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes EntsorgungsBetriebBergkamen zum 31.12.2018 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

  1. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

Zu c)      Der Jahresüberschuss 2018 beläuft sich auf insgesamt EUR 17.781,82. Die Betriebsleitung empfiehlt, den Überschuss aus den Bereichen Müllabfuhr und Straßenreinigung/Winterdienst in Höhe von EUR 28.322,63 an den städtischen Haushalt abzuführen. Der Verlust aus dem Bereich Duales System Deutschland in Höhe von EUR -10.540,81 ist mit der allgemeinen Rücklage auszugleichen.


 

 

III.                für den Rat der Stadt Bergkamen

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt

 

Zu a) und b)

 

  1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes EntsorgungsBetriebBergkamen zum 31.12.2018 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

  2. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

Zu c)      Der Jahresüberschuss 2018 beläuft sich auf insgesamt EUR 17.781,82. Die Betriebsleitung empfiehlt, den Überschuss aus den Bereichen Müllabfuhr und Straßenreinigung/Winterdienst in Höhe von EUR 28.322,63 an den städtischen Haushalt abzuführen. Der Verlust aus dem Bereich Duales System Deutschland in Höhe von EUR -10.540,81 ist mit der allgemeinen Rücklage auszugleichen.

 

Zu d)     Der Rat der Stadt Bergkamen entlastet den Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen vorbehaltlos.

 

Sachdarstellung:

 

Zu a) und b)

 

Gemäß § 26 Abs. 1 EigVO hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss zusammen mit dem Jahresbericht aufzustellen und unter Angabe des Datums unterschrieben über den Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen.

 

Der Jahresabschluss ist nach § 106 GO durch die Gemeindeprüfungsanstalt zu prüfen, die sich zur Durchführung eines Wirtschaftsprüfers bedient.

 

Der Prüfbericht ist entsprechend den Bestimmungen des § 106 Abs. 2 Sätze 6 u. 7 in Verbindung mit § 105 Abs. 5 GO dem Rechnungsprüfungsausschuss zuzuleiten und in diesem Gremium zu beraten.

 

Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht unter Einbeziehung der Beratungen im örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Betriebsausschuss fest.

 

Erläuterungen zum Prüfbericht erfolgen durch den Wirtschaftsprüfer.

 

Zu c)

 

Der Jahresüberschuss 2018 (Abfall und Straßenreinigung/Winterdienst – Sparte 1 und 2) wird in Höhe von EURO 28.322,63 an den städtischen Haushalt abgeführt.

 

Der Verlust aus dem Betrieb gewerblicher Art (BgA, Duales System Deutschland – Sparte 3) in Höhe von EURO -10.540,81 wird mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.

 

Da der Betrieb gewerblicher Art mit einem negativen Ergebnis abschloss ist eine Zuführung gemäß § 43 Abs. 4 Satz 2 GemHVO NRW in eine Sonderrücklage nicht vorgesehen.

Der Verlust wird mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.

 

Zu d)

 

Mit dem Beschluss des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Entsorgungs­Betrieb­Bergkamen zum 31.12.2018

 

-       empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen dem Rat der Stadt Bergkamen gemäß § 103 Abs. 3 in Verbindung mit § 102 GO NRW neue Fassung den Jahresabschluss festzustellen und die Betriebsleitung zu entlasten

 

-       beschließt der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen die Entlastung der Betriebsleitung und empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW den Jahresabschluss festzustellen und den Betriebsausschuss zu entlasten

 

-       beschließt der Rat der Stadt Bergkamen gemäß § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung NRW die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Betriebsausschusses des Rates der Stadt Bergkamen.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter und Betriebsleiter

 

 

Stv. Betriebsleiter

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grotefels