Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt, die unter der Drucksachen-Nr. 11/0181 in der Ratssitzung am
11.12.2014 beschlossene "Ordnungsbehördliche Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen für die Jahre 2015 bis 2020" aufzuheben.
Sachdarstellung:
Die "Ordnungsbehördliche
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für die Jahre 2015 bis
2020" wurde entsprechend der Rechtslage im Dezember 2014 für die Dauer von
5 Jahren beschlossen, um den Bergkamener Geschäftsleuten Planungssicherheit
hinsichtlich der beschlossenen Termine und Folgejahre zu geben.
Die sich in den Folgejahren
ändernde Rechtslage und Rechtsprechung führte letztlich dazu, dass die
Gewerkschaft ver.di die beschlossene Verordnung mittels Klage vor dem
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angegriffen hat.
Im Rahmen der Verhandlung am
07.10.2019 einigten sich die streitenden Parteien darauf, dass der kurzfristig
nach diesem Zeitpunkt anstehende verkaufsoffene Sonntag am 13.10.2019 noch
durchgeführt werden dürfe, da die Gewerbetreibenden sich darauf personell,
werbetechnisch und produktmäßig vorbereitet hatten.
Am letzten Termin in 2019
(15.12.19, gekoppelt an den Weihnachtsmarkt in Oberaden) müssen die
entsprechenden Verkaufsstellen geschlossen bleiben, da die Begründung für das
Offenhalten von Verkaufsstellen nicht mehr der derzeitigen Rechtslage
entspricht. Für die Jahre 2020 ff. wird die Verwaltung prüfen, unter welchen
Bedingungen das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aufgrund von
Veranstaltungen in Ortsteilen bzw. im Stadtgebiet möglich sein kann.
Die Verwaltung schlägt deshalb
vor, die unter der Drucksachen-Nr. 11/0181 in der Ratssitzung am 11.12.2014
beschlossene "Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen für die Jahre 2015 bis 2020" aufzuheben.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiterin Höchst |
Sachgebietsleiter Brüggenthies |
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