Betreff
Aufhebung der "Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Bergkamen über das Offenhalten von Verkaufsstellen, hier: Verkaufsoffene Sonntage der Jahre 2015 bis 2020" - Drucksache Nr. 11/0181 -
Vorlage
11/1705
Aktenzeichen
32
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die unter der Drucksachen-Nr. 11/0181 in der Ratssitzung am 11.12.2014 beschlossene "Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für die Jahre 2015 bis 2020" aufzuheben.

 

Sachdarstellung:

 

Die "Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für die Jahre 2015 bis 2020" wurde entsprechend der Rechtslage im Dezember 2014 für die Dauer von 5 Jahren beschlossen, um den Bergkamener Geschäftsleuten Planungssicherheit hinsichtlich der beschlossenen Termine und Folgejahre zu geben.

 

Die sich in den Folgejahren ändernde Rechtslage und Rechtsprechung führte letztlich dazu, dass die Gewerkschaft ver.di die beschlossene Verordnung mittels Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angegriffen hat.

 

Im Rahmen der Verhandlung am 07.10.2019 einigten sich die streitenden Parteien darauf, dass der kurzfristig nach diesem Zeitpunkt anstehende verkaufsoffene Sonntag am 13.10.2019 noch durchgeführt werden dürfe, da die Gewerbetreibenden sich darauf personell, werbetechnisch und produktmäßig vorbereitet hatten.

 

Am letzten Termin in 2019 (15.12.19, gekoppelt an den Weihnachtsmarkt in Oberaden) müssen die entsprechenden Verkaufsstellen geschlossen bleiben, da die Begründung für das Offenhalten von Verkaufsstellen nicht mehr der derzeitigen Rechtslage entspricht. Für die Jahre 2020 ff. wird die Verwaltung prüfen, unter welchen Bedingungen das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aufgrund von Veranstaltungen in Ortsteilen bzw. im Stadtgebiet möglich sein kann.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die unter der Drucksachen-Nr. 11/0181 in der Ratssitzung am 11.12.2014 beschlossene "Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für die Jahre 2015 bis 2020" aufzuheben.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachgebietsleiter

 

 

 

 

Brüggenthies