Betreff
Umstufungskonzept infolge des Neubaus der Landesstraße L 821 n
Vorlage
11/1684
Aktenzeichen
thie-ev
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen stimmt dem von Straßen.NRW vorgelegten Umstufungskonzept der Landesstraßen L 821 (Jahnstraße) und L 664 (Kampstraße / Schulstraße / Töddinghauser Straße / Landwehrstraße) gemäß Stellungnahme der Verwaltung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, zur finanziellen Regelung der Straßenbaulastübernahme mit Straßen.NRW eine Umstufungsvereinbarung abzuschließen.

 

Sachdarstellung:

 

Mit Schreiben vom 14. August 2019 hat der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) ein Umstufungskonzept infolge des Neubaus der Landesstraße L 821n vorgelegt. Das Konzept sieht eine Umstufung von Teilen der Landesstraßen L 664 und L 821 zu Gemeindestraßen und teilweise zur Kreisstraße vor; ein Teil der bisherigen Kreisstraße K 16 soll zudem zur Landesstraße L 821 werden. Das entsprechende Schreiben ist in der Anlage 1 beigefügt.

 

Im Einzelnen sind folgende Umstufungen vorgesehen:

·         Die L 821 Jahnstraße wird zwischen dem Kreisverkehr Erich-Ollenhauer-Straße / Rotherbachstraße im Norden und Lünener Straße im Süden zur Gemeindestraße.

·         Die Kreisstraße K 16 Erich-Ollenhauer-Straße wird zwischen Kreisverkehr Jahnstraße im Westen und dem Kreisverkehr mit der neuen L 821n im Osten zur L 821.

·         Die L 664 Goekenheide wird zur Kreisstraße K 9.

·         Die L 664 Kampstraße / Schulstraße / Töddinghauser Straße und Landwehrstraße bis Einmündung B 233 Werner Straße wird zur Gemeindestraße.

 

Die geplanten Umstufungen sowie das weitere Verfahren wurde in einem Gespräch zwischen den betroffenen Straßenbaulastträgern Straßen.NRW, Kreis Unna und Stadt Bergkamen erörtert.

Das vorgelegte Umstufungskonzept erfüllt aus Sicht der Verwaltung hinsichtlich der Klassifizierung die Zielvorstellungen der Stadt Bergkamen, sofern folgende Punkte berücksichtigt werden:

·         Es wird eine Umstufungsvereinbarung zwischen Straßen.NRW und der Stadt Bergkamen geschlossen, in der der finanzielle Ausgleich für die Übernahme der Straßen geregelt wird.

·         Zu dem geplanten Baugebiet auf der Freifläche östlich der Hermann-Stehr-Straße wird voraussichtlich eine zweite Zufahrt von der Jahnstraße aus erforderlich. Im Hinblick auf die Umstufung der L 821 sollte keine Kreuzungsvereinbarung mehr erforderlich sein.

·         Bei dem o. g. Gespräch wurde bilateral zwischen der Stadt Bergkamen und dem Kreis Unna ins Auge gefasst, dass die Buckenstraße (Kreisstraße K 9) zur Gemeindestraße herabgestuft werden könnte. Der Netzschluss der Kreisstraße K 9 zwischen Häupenweg und Am Langen Kamp ist künftig über die Goekenheide und die Lünener Straße gewährleistet. Diese Umstufung kann parallel in einem gesonderten Verfahren erfolgen.

·         Im Zusammenhang mit dieser Umstufung erfährt der Knotenpunkt Lünener Straße / Goekenheide eine erhöhte Bedeutung, da an den bislang verkehrlich problematischen Knotenpunkt Lünener Straße / Buckenstraße / Am Langen Kamp künftig im Norden nur noch eine Gemeindestraße und nicht mehr die Kreisstraße K 9 anschließt. Es kommt zu einer Entflechtung / Entzerrung der Verkehre, was insbesondere für die Lünener Straße in der Nähe der Abfahrt der Autobahn A 2 einen Vorteil darstellt. Der Knotenpunkt Lünener Straße / Buckenstraße ist damit der künftigen Bedeutung entsprechend ausgebaut. Gleichzeitig entsteht jedoch durch Verkehrsverlagerung für den Knotenpunkt Lünener Straße / Goekenheide ein höherer Umbaubedarf. Hier bietet sich – analog zum künftigen Knotenpunkt der Lünener Straße mit der L 821n – der Bau eines Kreisverkehrs an.

·         Entlang der Nordseite der Goekenheide als Abschnitt der heutigen Landesstraße L 664 gibt es Planungen zur Anlage eines Radweges als Bestandteil der Radwegenetzplanung (u. a. Radwandernetz Kreis Unna). Das Projekt steht derzeit auf Rang 18 der Priorisierungsliste von Straßen.NRW. Bei Umstufung der Landesstraße in eine Kreisstraße ist am Bau dieser bedeutsamen Radwegeverbindung als Lückenschluss festzuhalten, da diese Strecke durch einen hohen Radverkehrsanteil gekennzeichnet ist.

·         Es wird davon ausgegangen, dass die geplante Herabstufung der Landesstraßen am Tag der Freigabe der L 821n für den Verkehr wirksam wird.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates ist bereits eine positive Stellungnahme zu diesem Konzept gegenüber Straßen.NRW abgegeben worden, die die oben genannten Punkte aufführt. Die Stellungnahme ist in Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt.

 

Im weiteren Verfahren wird eine Bewertung des baulichen Zustands der betroffenen Straßen erfolgen, die Basis für die Umstufungsvereinbarung ist.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thiede