Betreff
Jahresabschluss 2018 des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2018
b) Genehmigung des Lageberichtes
c) Behandlung des Jahresergebnisses
d) Entlastung der Betriebsleitung und des Betriebsausschusses
Vorlage
11/1673
Aktenzeichen
grue-ev
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

I.                    für den Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt

 

dem Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen, die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen und

 

dem Rat der Stadt Bergkamen zu beschließen:

 

Zu a) und b)

 

  1. Der Jahresabschluss des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen zum 31.12.2018  wird in der vorgelegten Form festgestellt.

  2. Der Lagebericht wird genehmigt.

Zu c)  Der Jahresüberschuss 2018 in Höhe von beläuft 6.038.998,53 € wird vollständig an

          den städtischen Haushalt abgeführt.



II.                  für den Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen

 

Der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die Entlastung der Betriebsleitung des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen.

 

 

Der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen zu beschließen:

 

Zu a) und b)

 

  1. Der Jahresabschluss des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen zum 31.12.2018  wird in der vorgelegten Form festgestellt.

  2. Der Lagebericht wird genehmigt.

Zu c)  Der Jahresüberschuss 2018 in Höhe von beläuft 6.038.998,53 € wird vollständig an

          den städtischen Haushalt abgeführt.

 

III.                für den Rat der Stadt Bergkamen

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt

 

Zu a) und b)

 

  1. Der Jahresabschluss des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen zum 31.12.2018  wird in der vorgelegten Form festgestellt.

  2. Der Lagebericht wird genehmigt.


Zu c)  Der Jahresüberschuss 2018 in Höhe von beläuft 6.038.998,53 € wird vollständig an

          den städtischen Haushalt abgeführt.

 

 

Zu d)  Der Rat der Stadt Bergkamen entlastet den Betriebsausschuss des Rates der Stadt
          Bergkamen vorbehaltlos.

 

Sachdarstellung:

Zu a) und b)

 

Gemäß § 26 Abs. 1 EigVO hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss zusammen mit dem Jahresbericht aufzustellen und unter Angabe des Datums unterschrieben über den Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen.

 

Der Jahresabschluss ist nach § 106 GO durch die Gemeindeprüfungsanstalt zu prüfen, die sich zur Durchführung eines Wirtschaftsprüfers bedient.

 

Der Prüfbericht ist entsprechend den Bestimmungen des § 106 Abs. 2 Satze 6 und 7 in Verbindung mit § 105 Abs. 5 GO dem Rechnungsprüfungsausschuss zuzuleiten und in diesem Gremium zu beraten.

 

Der Rat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht unter Einbeziehung der Beratungen im örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Betriebsausschuss fest.

 

Erläuterungen zum Prüfungsbericht erfolgen durch den Wirtschaftsprüfer.

 

Zu c)

 

Der Beschluss über die Feststellung ist mit einem Beschluss über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes verbunden.

 

Die Ergebnisrechnung des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen weist einen Jahresüberschuss von 6.038.998,53 € aus.

 

Nach Vorschlag der Betriebsleitung soll der komplette Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 6.038.998,53 € an den städtischen Haushalt abgeführt werden.

 

Zu d)

 

Mit dem Beschluss des Jahresabschlusses des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen zum 31.12.2018

 

-       empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen dem Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen die Betriebsleitung zu entlasten und dem Rat der Stadt Bergkamen gem. § 103 Abs. 3 i.V.m. § 102 GO NRW n.F. den Jahresabschluss festzustellen

-       beschließt der Betriebsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen die Entlastung der Betriebsleitung und empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen gem § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW den Jahresabschluss festzustellen und den Betriebsausschuss zu entlasten

-       beschließt der Rat der Stadt Bergkamen gem. § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung NRW die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Betriebsausschusses des Rates der Stadt Bergkamen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter und Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Staschat

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Gläser

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grünewald