Betreff
Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltssatzung 2020
hier: Benehmensherstellung gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
Vorlage
11/1661
Aktenzeichen
hae-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt das Schreiben des Landrates des Kreises Unna vom 03.09.2019 zur Benehmensherstellung zum Entwurf des Kreishaushaltes 2020 zur Kenntnis.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, hierzu unter Berücksichtigung der nachfolgenden Sachdarstellung eine Stellungnahme für die Stadt Bergkamen ggfs. mit anderen Städten des Kreises Unna bis zum Ablauf der Stellungnahmefrist am 18.10.2019 abzugeben.

 

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung (KrO NRW) erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

 

Mit Schreiben vom 03.09.2019 im Rahmen der Benehmensherstellung ist den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein Eckdatenpapier (Anlage 1) zum Haushaltsentwurf 2020 zugeleitet worden.

 

Demnach verschlechtert sich die Finanzsituation des Kreises im Jahr 2020 voraussichtlich um 11,5 Mio. € gegenüber dem lfd. Haushaltsjahr 2019.

 

Aufgrund dessen schlägt der Landrat des Kreises Unna vor, für das Haushaltsjahr 2020 die Zahllast der allgemeinen Kreisumlage entsprechend zu erhöhen.

 

Unter Berücksichtigung der gestiegenen Zahllast von 253,9 Mio. € auf 265,5 Mio. € soll der aktuelle Hebesatz von bisher 39,98 v. H. auf 39,73 v. H. abgesenkt werden. Die rechnerische Absenkung des Hebesatzes ergibt sich aufgrund gestiegener Umlagegrundlagen (höhere Steuerkraft der Kommunen).

 

Für die Stadt Bergkamen sind somit 1.395 T€ mehr zu zahlen als im Jahr 2019 (Erhöhung von 32.359 T€ auf 33.754 T€).

 

Die Gründe die zu einer höheren Kreisumlage führen, sind im Wesentlichen fremdbestimmt. Die Anhebung der Landschaftsverbandsumlage ist insbesondere auf Mehrbedarfe aufgrund von Zuständigkeitsverschiebungen aus dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), Leistungsanpassungen aus dem BTHG sowie zusätzlichen Aufwandssteigerungen im Bereich der Kernaufgaben des LWL zurückzuführen. Der Hebesatz soll von 15,15 v.H. auf 15,5 v.H. angehoben werden. Die Erhöhung beläuft sich für den Kreis Unna auf 7,6 Mio. € und bedeutet eine Zahllast von 108,6 Mio. €.

 

Darüber hinaus ergeben sich aufgrund der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst, der Besoldungsanpassungen sowie der Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen im Personalbereich voraussichtlich Mehraufwendungen in Höhe von 5,9 Mio. €.

 

Eine detaillierte Zusammenfassung ist der beigefügten Anlage (Seite 17) zu entnehmen.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Roland Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

 

Haeske