Betreff
Breitbandausbau Kamen, Bönen und Bergkamen
hier: Festlegung der getrennten Vergabe von Netzplanung
und Netzbau zur Errichtung einer Breitbandinfrastruktur
Vorlage
11/1656
Aktenzeichen
80.74.20 kä-hr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss der Stadt Bergkamen beschließt, die konkrete Ausgestaltung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zur Netzplanung und zum Netzbau getrennt einzuleiten.

 

Sachdarstellung:

 

Der Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen hat im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens, das unter Anlehnung an vergaberechtliche Bestimmungen durchgeführt wurde, Ende 2018 einen Pächter und Betreiber für das noch zu errichtende Telekommunikationsnetz gefunden. Zur entsprechenden Beschlussfassung siehe Drucksache Nr 11/1433.

 

Die sich nun anschließenden Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zur Netzplanung und zum Netzbau werden durch einen Projektsteuerer (agn) technisch sowie durch eine Kanzlei (Muth & Partner) juristisch begleitet. Im Rahmen der konkreten Ausgestaltung des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens ist nun zu entscheiden, ob dies im Zuge einer Generalbeauftragung (Planung und Bau in einer Ausschreibung) oder aber in getrennten Ausschreibungsverfahren für Netzplanung und Netzbau erfolgen soll.

 

Die rechtliche Stellungnahme der Kanzlei Muth & Partner kommt zu folgenden Einschätzungen:

 

·         Die voraussichtliche Auftragssumme der Planungsleistung wird oberhalb der Schwellenwerte liegen.

 

·         Eine Gesamtvergabe von Planungsleistung zusammen mit der Bauleistung sollte im konkret vorliegenden Fall nicht zwingend erforderlich sein.

 

·         Der neu eingeführte Ausnahmetatbestand des § 116 Abs. 2 GWB könnte angewandt werden. Die Vergabe könnte daher formfrei außerhalb des Vergaberechts vorgenommen werden. Mit Blick auf die Förderbedingungen des Bundes und des Landes NRW sollten Ausschreibungen im Rahmen von Betreibermodellen zumindest angelehnt an die Vorschriften des förmlichen Vergaberechts durchgeführt werden.

Das vom Eigenbetrieb als Projektsteuerer beauftragte Ingenieurbüro agn Niederberghaus & Partner, das in einem ähnlich gelagerten Fall in Halle i. W. bereits ein getrenntes Verfahren abgewickelt hat, spricht sich für ein ähnliches Verfahren auch im Projekt Kamen, Bönen und Bergkamen aus. Die Gründe für eine solche Vorgehensweise sind u. a.:

 

·         Die getrennte Vergabe, als der im Vergaberecht vorgesehene Standardfall, erscheint als der rechtlich weniger angreifbare Weg, da hier kein Verweis auf einen Ausnahmetatbestand notwendig ist.

 

·         Durch die Trennung von Planung und Ausführung erhält der Auftraggeber jederzeit Transparenz über die vorgesehenen Arbeiten und kann auch im Planungsablauf aktiv auf die vorgesehenen Lösungen einwirken.

 

·         Eine Gesamtvergabe ist im Wesentlichen nur für große, überregional agierende Unternehmen mit eigenen Planungsabteilungen interessant. Durch die Trennung von Planung und Ausführung ist ein größerer Wettbewerb zu erwarten. Verbunden mit der Unterteilung der Bauleistung in räumliche Lose können damit auch mittelständische Unternehmen ggf. aus der Region angesprochen werden.

 

·         Die Durchführung einer Gesamtvergabe bedingt die Erarbeitung eines rein funktionalen Leistungsbildes. Die für die Kalkulation notwendigen Angaben zur Genehmigungsfähigkeit von Straßen-, Gewässer- und Bahnquerungen, anzutreffende Bodenverhältnisse sowie mögliche Verlegearten können erst im Rahmen der Genehmigungs- und Ausführungsplanung erarbeitet werden. Die im Zuge einer Gesamtvergabe vorzunehmende funktionale Leistungsbeschreibung könnte zu diesen Fragestellungen nur sehr vage Angaben machen. Dies führt im Rahmen der Preiskalkulation zu extrem aufwendigen Vorarbeiten auf Bieterseite. Es besteht daher das Risiko, dass Firmen in der aktuellen Konjunkturlage nicht bereit sind, diesen Aufwand an Vorleistungen zu tragen und daher kein Angebot abgeben.

In Abwägung der Einschätzung sowohl des juristischen als auch des technischen Beraters wird daher empfohlen, die Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für Netzplanung und Netzbau getrennt vorzunehmen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Betriebsleiter BreitBand Bergkamen

 

 

Vertretung der Betriebsleitung

 

 

 

 

Kärger