hier: Festlegung der getrennten Vergabe von Netzplanung
und Netzbau zur Errichtung einer Breitbandinfrastruktur
Beschlussvorschlag:
Der
Betriebsausschuss der Stadt Bergkamen beschließt, die konkrete Ausgestaltung
der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zur Netzplanung und zum Netzbau
getrennt einzuleiten.
Sachdarstellung:
Der Eigenbetrieb
BreitBand Bergkamen hat im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens, das
unter Anlehnung an vergaberechtliche Bestimmungen durchgeführt wurde, Ende 2018
einen Pächter und Betreiber für das noch zu errichtende Telekommunikationsnetz gefunden.
Zur entsprechenden Beschlussfassung siehe Drucksache Nr 11/1433.
Die sich nun
anschließenden Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zur Netzplanung und zum
Netzbau werden durch einen Projektsteuerer (agn) technisch sowie durch eine
Kanzlei (Muth & Partner) juristisch begleitet. Im Rahmen der konkreten
Ausgestaltung des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens ist nun zu entscheiden,
ob dies im Zuge einer Generalbeauftragung (Planung und Bau in einer
Ausschreibung) oder aber in getrennten Ausschreibungsverfahren für Netzplanung
und Netzbau erfolgen soll.
Die rechtliche
Stellungnahme der Kanzlei Muth & Partner kommt zu folgenden Einschätzungen:
·
Die
voraussichtliche Auftragssumme der Planungsleistung wird oberhalb der
Schwellenwerte liegen.
·
Eine
Gesamtvergabe von Planungsleistung zusammen mit der Bauleistung sollte im
konkret vorliegenden Fall nicht zwingend erforderlich sein.
·
Der
neu eingeführte Ausnahmetatbestand des § 116 Abs. 2 GWB könnte angewandt
werden. Die Vergabe könnte daher formfrei außerhalb des Vergaberechts
vorgenommen werden. Mit Blick auf die Förderbedingungen des Bundes und des
Landes NRW sollten Ausschreibungen im Rahmen von Betreibermodellen zumindest
angelehnt an die Vorschriften des förmlichen Vergaberechts durchgeführt werden.
Das vom
Eigenbetrieb als Projektsteuerer beauftragte Ingenieurbüro agn Niederberghaus
& Partner, das in einem ähnlich gelagerten Fall in Halle i. W. bereits ein
getrenntes Verfahren abgewickelt hat, spricht sich für ein ähnliches Verfahren
auch im Projekt Kamen, Bönen und Bergkamen aus. Die Gründe für eine solche
Vorgehensweise sind u. a.:
·
Die
getrennte Vergabe, als der im Vergaberecht vorgesehene Standardfall, erscheint
als der rechtlich weniger angreifbare Weg, da hier kein Verweis auf einen
Ausnahmetatbestand notwendig ist.
·
Durch
die Trennung von Planung und Ausführung erhält der Auftraggeber jederzeit
Transparenz über die vorgesehenen Arbeiten und kann auch im Planungsablauf
aktiv auf die vorgesehenen Lösungen einwirken.
·
Eine
Gesamtvergabe ist im Wesentlichen nur für große, überregional agierende
Unternehmen mit eigenen Planungsabteilungen interessant. Durch die Trennung von
Planung und Ausführung ist ein größerer Wettbewerb zu erwarten. Verbunden mit
der Unterteilung der Bauleistung in räumliche Lose können damit auch
mittelständische Unternehmen ggf. aus der Region angesprochen werden.
·
Die
Durchführung einer Gesamtvergabe bedingt die Erarbeitung eines rein
funktionalen Leistungsbildes. Die für die Kalkulation notwendigen Angaben zur
Genehmigungsfähigkeit von Straßen-, Gewässer- und Bahnquerungen, anzutreffende
Bodenverhältnisse sowie mögliche Verlegearten können erst im Rahmen der
Genehmigungs- und Ausführungsplanung erarbeitet werden. Die im Zuge einer
Gesamtvergabe vorzunehmende funktionale Leistungsbeschreibung könnte zu diesen
Fragestellungen nur sehr vage Angaben machen. Dies führt im Rahmen der
Preiskalkulation zu extrem aufwendigen Vorarbeiten auf Bieterseite. Es besteht
daher das Risiko, dass Firmen in der aktuellen Konjunkturlage nicht bereit
sind, diesen Aufwand an Vorleistungen zu tragen und daher kein Angebot abgeben.
In Abwägung der
Einschätzung sowohl des juristischen als auch des technischen Beraters wird
daher empfohlen, die Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für Netzplanung und
Netzbau getrennt vorzunehmen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Betriebsleiter
BreitBand Bergkamen |
|
Vertretung der Betriebsleitung Kärger |
|
|