Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt das als Anlage vorliegende Fachkonzept Frühe Hilfen zustimmend zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Seit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 01.01.2012 sind die Kommunen zum Auf- und Ausbau Früher Hilfen verpflichtet. Seit 2016 stellt der Bund einen Fond zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung für Familien zur Verfügung. Voraussetzung für die weitere Förderung nach Artikel 2 Abs. 3 Fördergrundsätze NRW ist, dass örtlich für die inhaltliche Ausrichtung und die langfristige Sicherung der Frühen Hilfen bis zum 31.12.2019 ein entsprechender Ratsbeschluss gefasst werden soll.
Das beigefügte Fachkonzept beschreibt den Auf- und Ausbau der Frühen Hilfen für die Stadt Bergkamen. In regelmäßigen Abständen wird im Jugendhilfeausschuss der Stadt Bergkamen über die Entwicklung berichtet. Neben dem Fachkonzept gibt es ein kreisweites Konzept über den Einsatz von Familienhebammen. Durch den Fond des Bundes werden hierfür jährlich 37.240,00 € bereitgestellt
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kortendiek |
Sachbearbeiter Kortendiek |
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