06.36.09.533100 Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 450.000 € und
06.36.09.533200 Soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen in Höhe von 625.000 €
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Budget 2/51 bei dem Produkt 09 - familienergänzende, - ersetzende Maßnahmen - Sachkonto 06.36.09 533100 (soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen) in Höhe von 450.000,00 € und beim Sachkonto 06.36.09 533200 (soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen) in Höhe von 625.000,00 €.
Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei den Buchungsstellen 16.61.01.537400 – Kreisumlage- in Höhe von 875.000,00 € und 16.61.02.551700 - Zinsen an Kreditinstitute – in Höhe von 200.000,00 €.
Sachdarstellung:
Die Stadt Bergkamen ist gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 und 6 i.V.m. §§ 27ff Sozialgesetzbuch (SGB) VIII verpflichtet, bei nachgewiesenem Bedarf, Hilfen zur Erziehung zu gewähren.
Dem Jugendamt wurden bei der Aufstellung des Haushalts-/Budgetplans 2019 für das Produkt 9 (Familienergänzende, -ersetzende Maßnahmen) folgende Finanzmittel für die Sachkonten
06.36.09.533100 soziale Leistungen an natürliche Personen
außerhalb von Einrichtungen 1.500.000,00 €
und
06.36.09.533200 soziale Leistungen an natürliche Personen
innerhalb von Einrichtungen 6.300.000,00 €
zur Verfügung gestellt.
Grundlage
für die Mittelanmeldung des Jugendamtes für den Doppelhaushalt 2018/19 waren
die Fallzahlen Mitte 2017, sowie die zu erwartenden jährlichen
Preissteigerungen.
Weiterhin
wurde prognostiziert, dass die Aufwendungen für die Unterbringung von
unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) zurückgehen würden.
Insgesamt
ist das Jugendamt davon ausgegangen, dass die Aufwendungen für Hilfen zur
Erziehung und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und
Jugendhilfe weiterhin bei rund 7.800.000 Euro jährlich liegen wird.
Bereits
2018 war jedoch ein Wiederanstieg der Fallzahlen bei den stationären Hilfen erkennbar. Diese Tendenz
setzt sich im laufenden Kalenderjahr fort.
Nach
einem Tiefststand von 35 stationär untergebrachten Kinder und Jugendlichen im
Jahr 2015 wird die Zahl im Laufe des Jahres 2019 auf über 60 steigen.
Ebenso
muss das Jugendamt vermehrt ambulante Eingliederungshilfe für die
Bereitstellung von Integrationshelfern während des Schulbesuches von seelisch
behinderten Kindern gewähren.
Aufgrund
von massiven Auffälligkeiten können viele Pflegekinder nur in entsprechend
ausgebildeten Pflegefamilien untergebracht werden. Diese Pflegefamilien
erhalten ein deutlich höheres Pflegegeld.
Dies
führt zu einer jährlichen Kostensteigerung von ca. 20.000 € je Pflegekind.
Aus den vorgenannten Gründen steigen die Aufwendungen für Hilfen in Pflegefamilien um ca. 450.000 €, die Aufwendungen für ambulante Hilfen (u.a. Integrationshelfer) und Heimunterbringungen um ca. 625.000 €. Im Gegensatz zum Kalenderjahr 2018, in dem bereits höhere Aufwendungen noch innerhalb des Budgets aufgefangen werden konnten, werden in diesem Jahr folgende zusätzliche Haushaltsmittel benötigt:
- Sachkonto 06.36.09 533100 Leistungen außerhalb von Einrichtungen + 450.000,00 €
-
Sachkonto 06.36.09.533200 Leistungen
innerhalb von Einrichtungen + 625.000,00 €
insgesamt
+
1.075.000,00 €
Die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel reichen
nicht aus, um die ausstehenden Heimrechnungen für die Monate Oktober bis
Dezember 2019 und die Kostenerstattungen anderer Jugendämter in der
Familienpflege für das 2. Halbjahr 2019 vollständig zahlbar machen zu können.
Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Sachdarstellung.
Die notwendige Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 16.61.01.537400 – Kreisumlage - in Höhe von 875.000,00 €, sowie Minderaufwendungen bei Buchungsstelle 16.61.02.551700 - Zinsen an Kreditinstitute in Höhe von 200.000,00 €.
Kostendarstellung: |
|
Kosten/Erlöse: |
1.075.000,00 € |
Produkt-/Sachkonto: 06.36.09.533100 Soz.Leistungen an natürl. Pers.
außerh. von Einrichtungen 450.000 € 06.36.09.533200 Soz.Leistungen an natürl. Pers. innerh. von Einrichtungen 625.000 € |
|
Folgekosten
pro Jahr:
|
€ |
Mittelverfügbarkeit: |
|
Deckungsvorschlag:
|
16.61.01.537400 / 16.61.02.551700 |
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und
Stadtkämmerer |
Amtsleiter Kortendiek |
Sachbearbeiter Reiß |
Sichtvermerk StA 20 Marquardt |