Betreff
Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 9 - familienergänzende und familienersetzende Maßnahmen bei den Buchungsstellen:
06.36.09.533100 Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 450.000 € und
06.36.09.533200 Soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen in Höhe von 625.000 €
Vorlage
11/1632
Aktenzeichen
re-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW  im Budget 2/51 bei dem Produkt 09  - familienergänzende, - ersetzende Maßnahmen -  Sachkonto 06.36.09 533100 (soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen) in Höhe von 450.000,00 € und beim Sachkonto 06.36.09 533200 (soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen)  in Höhe von 625.000,00 €.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei den Buchungsstellen 16.61.01.537400 – Kreisumlage- in Höhe von 875.000,00 € und 16.61.02.551700  - Zinsen an Kreditinstitute – in Höhe von 200.000,00 €.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen ist gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 und 6 i.V.m. §§ 27ff Sozialgesetzbuch (SGB) VIII verpflichtet, bei nachgewiesenem Bedarf, Hilfen zur Erziehung zu gewähren.

 

Dem Jugendamt wurden bei der Aufstellung des Haushalts-/Budgetplans 2019 für das Produkt 9 (Familienergänzende, -ersetzende Maßnahmen) folgende Finanzmittel für die Sachkonten

 

06.36.09.533100   soziale Leistungen an natürliche Personen

                              außerhalb von Einrichtungen                                     1.500.000,00 €

 

und

 

06.36.09.533200   soziale Leistungen an natürliche Personen    

                              innerhalb von Einrichtungen                                       6.300.000,00 €

 

 

zur Verfügung gestellt.

 

Grundlage für die Mittelanmeldung des Jugendamtes für den Doppelhaushalt 2018/19 waren die Fallzahlen Mitte 2017, sowie die zu erwartenden jährlichen Preissteigerungen.

Weiterhin wurde prognostiziert, dass die Aufwendungen für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) zurückgehen würden.

 

Insgesamt ist das Jugendamt davon ausgegangen, dass die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendhilfe weiterhin bei rund 7.800.000 Euro jährlich liegen wird.

 

Bereits 2018 war jedoch ein Wiederanstieg der Fallzahlen bei den  stationären Hilfen erkennbar. Diese Tendenz setzt sich im laufenden Kalenderjahr fort. 

 

Nach einem Tiefststand von 35 stationär untergebrachten Kinder und Jugendlichen im Jahr 2015 wird die Zahl im Laufe des Jahres 2019 auf über 60 steigen.

 

Ebenso muss das Jugendamt vermehrt ambulante Eingliederungshilfe für die Bereitstellung von Integrationshelfern während des Schulbesuches von seelisch behinderten Kindern gewähren.

Aufgrund von massiven Auffälligkeiten können viele Pflegekinder nur in entsprechend ausgebildeten Pflegefamilien untergebracht werden. Diese Pflegefamilien erhalten ein deutlich höheres Pflegegeld.

 

Dies führt zu einer jährlichen Kostensteigerung von ca. 20.000 € je Pflegekind.

 

Aus den vorgenannten Gründen steigen die Aufwendungen für Hilfen in Pflegefamilien um ca. 450.000 €, die Aufwendungen für ambulante Hilfen (u.a. Integrationshelfer) und Heimunterbringungen um ca. 625.000 €. Im Gegensatz zum Kalenderjahr 2018, in dem bereits höhere Aufwendungen noch innerhalb des Budgets aufgefangen werden konnten, werden in diesem Jahr folgende zusätzliche Haushaltsmittel benötigt:

 

- Sachkonto 06.36.09 533100  Leistungen außerhalb von Einrichtungen   +       450.000,00 €

 

- Sachkonto 06.36.09.533200  Leistungen innerhalb von Einrichtungen    +        625.000,00 €

 

insgesamt                                                                                                     +      1.075.000,00 €

 

 

Die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel reichen nicht aus, um die ausstehenden Heimrechnungen für die Monate Oktober bis Dezember 2019 und die Kostenerstattungen anderer Jugendämter in der Familienpflege für das 2. Halbjahr 2019 vollständig zahlbar machen zu können.

 

Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Sachdarstellung.

Die notwendige Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 16.61.01.537400 – Kreisumlage -  in Höhe von 875.000,00 €, sowie Minderaufwendungen bei Buchungsstelle 16.61.02.551700  - Zinsen an Kreditinstitute in Höhe von 200.000,00 €.

 

 

 

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

 1.075.000,00 €

 

Produkt-/Sachkonto:             

06.36.09.533100 Soz.Leistungen an natürl. Pers. außerh. von Einrichtungen 450.000 €

06.36.09.533200 Soz.Leistungen an natürl. Pers. innerh. von Einrichtungen  625.000 €

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

 16.61.01.537400 / 16.61.02.551700

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

Kortendiek

Sachbearbeiter

 

 

 

Reiß

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

Marquardt