Betreff
Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Budget 2/51 Produt 02 - Förderung von Kindern in Kindertagespflege - bei der Buchungsstelle 06.36.02.533100 Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe nach SGB XII, SGB VIIIaußerhalb von Einrichtungen in Höhe von 400.000 €.
Vorlage
11/1631
Aktenzeichen
hö-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 02 – Förderung von Kindern in Kindertagespflege – bei der Buchungsstelle 06.36.02.533100 Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe nach SGB XII, SGB VIII außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 400.000 €.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen in der Buchungsstelle 16.61.01.537400 – Kreisumlage.

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen ist gem. § 2 Absatz 2 Nr. 3 i. V.  m. §§ 24 - 25 SGB VIII verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vorzuhalten. Jedes Kind hat ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen gesetzlichen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Der Umfang der Betreuung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

 

Der Anstieg der Kosten in der Kindertagespflege ist durch folgende Faktoren bedingt:

 

Die Anzahl der Fälle steigt seit Jahren kontinuierlich an. Da eine Anmeldung im Gegensatz zu einer Anmeldung in eine KiTa nicht termingebunden ist, schwanken die Betreuungszahlen in den einzelnen Monaten deutlich. Die folgende Tabelle gibt die Entwicklung der durchschnittlichen Fallzahlen und der durchschnittlichen Betreuungsstunden der vergangenen Jahre wieder:

 

Jahr

Fälle

Stunden

2016

153

16.880

2017

180

20.673

2018

200

22.385

2019*

221

25.427

 

 

 

* Januar - Juli

 

Die durchschnittliche Betreuungszeit ist im Zeitraum von 2016 bis 2019 um 5 Stunden monatlich pro Fall gestiegen.

 

Tendenziell machen immer mehr Eltern ihren Rechtsanspruch auf Betreuung bereits ab dem ersten Lebensjahr geltend. Für Kinder von einem Jahr bis unter zwei Jahren war bislang ausschließlich eine Betreuung in der Kindertagespflege möglich. Erst seit dem 01.08.2019 bietet die neue Einrichtung der Johanniter in der Sugambrerstraße die erste Gruppe in Bergkamen  des Gruppentyps II (10 Kinder im Alter von 0 bis unter drei Jahren) an.

 

Berufstätige Eltern benötigen durch Schicht- und Wochenendarbeit immer höhere und individuellere Betreuungszeiten. Insofern erklären sich die höheren Durchschnittszeiten pro Fall.

 

Die aktuelle Kindergartenbedarfsplanung geht von einem Bedarf von drei weiteren Einrichtungen in Bergkamen aus. Ein Teil der nicht mit einem KiTa-Platz versorgten Kinder wird aktuell noch über die Kindertagespflege betreut. Derzeit gibt es 30 Fälle von überdreijährigen und 129 Fälle unterdreijähriger Kinder, die ausschließlich in Kindertagespflege betreut werden. Eltern von unterdreijährigen Kindern haben allerdings das Wunsch- und Wahlrecht zwischen den beiden Betreuungsformen. Es wurde jedoch nicht abgefragt, ob Eltern bei einem entsprechenden Angebot eine KiTa-Betreuung vorgezogen hätten.

 

In der Summe ist davon auszugehen, dass derzeit eine Kindertageseinrichtung durch die Betreuung in der Kindertagespflege ersetzt wird, wobei die Betriebskosten für eine Einrichtung mit rd. 500.000 € zu veranschlagen sind.

 

Gleichzeitig steigen Kosten für die vom „Verein Familiäre Kinder-Tagesbetreuung e. V.“ erbrachten Fachleistungsstunden. Der Verein leistet die nicht hoheitlichen Aufgaben der Kindertagespflege. Die Anzahl der hierfür in Rechnung gestellten Fachleistungsstunden bemisst sich an der jährlichen Fallzahl.

 

Die zusätzlich vereinnahmten Elternbeiträge in Höhe von 100.000 €, die sich aus der Fallzahlensteigerung ergeben, wurden zur Deckung bereits übertragen. Mit weiteren Mehrerträgen ist nicht zu rechnen.

 

Um die notwendigen Aufwendungen für die verbleibende Leistungsperiode 2019 leisten zu können, sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 600.000 € notwendig. Aus dem Budget des Jugendamtes kann ein Betrag in Höhe von 200.000 €  - Mehrertrag Unterhaltsvorschusskasse, Buchungsstelle 06.36.01.413100 – übertragen werden. Somit verbleibt ein Restbedarf in Höhe von 400.000 €.

 

Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Sachdarstellung. Die notwendige Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen in der Buchungsstelle 16.61.01.537400 – Kreisumlage.

 

 

 

Kosten/Erlöse:

 400.000,00 €

Produkt-/Sachkonto:     06.36.02.533100        

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

 0,00 €

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

 16.61.01.537400

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kortendiek

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Hörstrup

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Marquardt