Betreff
Fördermittelüberwachung und Baukostencontrolling bei der Stadt Bergkamen
Vorlage
11/1628
Aktenzeichen
fi-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss nehmen den Bericht über das Baukostencontrolling der Stadt Bergkamen zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Seit dem Jahr 2010 befand sich die Stadt Bergkamen ununterbrochen bis einschließlich 2017 in der Haushaltssicherung. Investitionen waren in diesem Zeitraum nur sehr eingeschränkt möglich. Im Rahmen der Genehmigung der Haushaltssicherungskonzepte war eine der Vorgaben der Kommunalaufsicht eine unrentierliche Nettoneuverschuldung zu vermeiden. Kredite konnten nur in Höhe der ordentlichen Tilgung aufgenommen werden (jährlich zwischen 1,5 und max. 2,5 Mio. €).

 

Seit dem Jahr 2016 befindet sich die Stadt Bergkamen nicht mehr in der Haushaltssicherung. Im Teilfinanzplan sind in den Jahren 2018/2019 Investitionen in Höhe von über 60 Mio. € und im anschließenden Finanzplanungszeitraum 2020-2022 nochmals über 20 Mio. € veranschlagt. Die Höhe der Investitionen und die zahlreichen Maßnahmen erfordern somit einen wesentlich höheren Kontroll- und Überprüfungsaufwand.

 

Aufgrund dieser Tatsache wurde ein Baukostencontrolling zur besseren Übersicht und Kontrolle aller laufenden und geplanten Maßnahmen im Bereich Hochbau- bzw. Tiefbaues zuzüglich genutzter Fördermittelprogramme (z.B. Gute Schule 2020 oder aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW 2016-2020) entwickelt. Der Bericht dient des Weiteren als Frühwarnsystem zur Kosten- und Fördermitteloptimierung und gibt internen und externen Adressaten einen hohen Informationsgehalt (Transparenz). Dieses Baukostencontrolling ist als Anlage 1 beigefügt und beruht auf Daten (Informationen zu den Maßnahmen und laufenden Kosten) zum Stichtag 05.09.2019.

 

Die gesamten Maßnahmen in dem Bericht sind fortlaufend nummeriert und nach Maßnahmengruppen sortiert. Dabei werden zunächst Maßnahmen des Hochbaus nach den Fördermittelprogrammen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KlnvFöG NRW) 2016-2020 (KP III), Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KlnvFöG NRW) Aufstockung 2017-2022 und Gute Schule 2020 absteigend nach Fertigstellungsstufe sortiert. Diese Förderprogramme beziehen sich hauptsächlich auf (energetische) Maßnahmen im Bereich von Schulen und Feuerwachen.

 

Danach folgen weitere laufende Maßnahmen im Bereich des Hochbaus, welche ebenfalls nach Fertigstellungsstufe sortiert sind. Dabei wurde der Fokus auf Projekte gelegt, die einen geplanten Betrag von 35 T€ überschreiten. Am Ende des Bereiches Hochbau folgt eine Übersicht der Veränderungen gegenüber dem Vorbericht. Dabei werden dem Bericht hinzugefügte neue Maßnahmen und im Berichtszeitraum (31.01.19 – 02.09.2019) abgeschlossene Maßnahmen aufgeführt, die keinem der Fördermittelprogramme zuzuordnen sind. 


 

Bei den Veränderungen gegenüber dem Vorbericht gibt es unter dem Gliederungspunkt  „keine Realisierung“ Projekte, die in der Haushaltsplanung 2018/2019 kalkuliert worden sind, aber aus verschiedensten Gründen nicht realisiert werden konnten. Des Weiteren befindet sich die Stadt Bergkamen aktuell in der Haushaltsplanung für die Jahre 2020/2021, wo die aufgeführten Maßnahmen auf ihre Kosten und mögliche Realisierungs-zeiträume geprüft und kalkuliert werden.

 

Im Dezember dieses Jahres wird der Doppelhaushalt 2020/2021 verabschiedet.

 

Die Erläuterungen zu weiteren laufenden Maßnahmen und Veränderungen gegenüber dem Vorbericht des Hochbaus entsprechen ebenfalls dem Bereich Tiefbau.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

 

Mölle

Sachbearbeiter

 

 

 

 

 

Fischer