Betreff
Budgetbericht Januar - Juni 2019
Vorlage
11/1626
Aktenzeichen
10.61.01 wo-hr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage – Drucksache Nr. 11/1626 – zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Entwicklung der Budgets

 

 

Nach Ablauf der ersten sechs Monate im Jahr 2019 haben die Budgetverantwortlichen Stellungnahmen zur Entwicklung ihrer Budgets abgegeben.

 

Die Stellungnahmen beinhalten neben Aussagen über die bisherige Entwicklung der Budgets auch Prognosen über das voraussichtliche  Ergebnis im Jahr 2019. Sie bieten somit dem Haupt- und Finanzausschuss sowie der Verwaltungsführung die Möglichkeit, steuernd auf die Entwicklung der Budgets einzuwirken.

 

Die Stellungnahmen der Budgetverantwortlichen beziehen sich ausschließlich auf den Teil des Budgets, den sie beeinflussen können. Erträge bzw. Aufwendungen aus der Auflösung von Sonderposten sowie Abschreibungen werden vom StA 20 nach Abschluss des laufenden Haushaltsjahres gebucht.

 

Da die Budgetverantwortlichen mithin keinen Einfluss auf die Ergebnisse dieser Sachkonten haben und auch vom StA 20 noch keine verbindliche Prognose zu den Ergebnissen dieser Konten abgegeben werden kann, sind sie zwingend von der aktuellen Betrachtung auszuschließen. Nur so kann ein unverzerrtes Bild des voraussichtlichen Budgetergebnisses dargestellt werden.


Entwicklung des Gesamtergebnisplanes

 

Unter Berücksichtigung der vorliegenden Prognosen der Budgets sowie der Deckungskreise ergeben sich für den gesamten Ergebnisplan zum Jahresende 2019 voraussichtlich Haushaltsverbesserungen von rechnerisch 11.346 T€.

 

Gemäß NKF-Haushalt war für 2019 ein Jahresergebnis von + 1.251 T€ veranschlagt. Aktuell ist das Jahresergebnis nunmehr voraussichtlich mit + 12.597 T€ zu kalkulieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbeurteilung des Ergebnisplanes

 

Zusammengefasst ergeben sich für 2019 bislang folgende Abweichungen:

 

 

Verbesserung (+)

bzw.

Verschlechterung (-)

in T€

Budgetbereich 1

      -  37

Budgetbereich 2

    - 863

Budgetbereich 3

      - 49

Budgetbereich 4

    + 100

Budgetbereich 9

                + 12.103

 

 

Deckungskreis Personal

    -  179

Deckungskreise Sachkosten

   +  271

Ergebnishaushalt gesamt

                + 11.346

 

 

Hinweis zu den Budgetverbesserungen bzw. –verschlechterungen:

 

Die ausgewiesenen Zahlen basieren auf Auswertungen von Ende Juni 2019.

 

Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass durch die Kämmerei noch weitere Jahresabschlussbuchungen nach den Bestimmungen des NKF, wie z.B. Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Rückstellungen, etc. sowie Rechnungsabgrenzungen durchzuführen sind. Auf die Auswirkungen dieser Buchungen kann in den Stellungnahmen von den Budgetverantwortlichen nicht eingegangen werden, da sie keinen Einfluss auf die einschlägigen Buchungsstellen nehmen können.

 

Mithin werden aus sachlichen und rechtlichen Gründen noch Veränderungen gegenüber der Prognose dieser Sachdarstellung eintreten.


Gesamtentwicklung der städtischen Finanzen

 

Es folgt an dieser Stelle eine zusammenfassende Darstellung der von den Budgetverantwortlichen prognostizierten voraussichtlichen Jahresergebnisse der einzelnen Budgets in 2019:

 

Budgets

 

Budgetergebnis

Summe

in T€

Budgetbereich 1. Allgemeine Verwaltung

 

 

01. Gleichstellungsstelle

 

 +/- 0

02. Personalrat

 

 +/- 0

03. Bürgermeisterbüro

 

 +/- 0

04. Wirtschaftsförderung, Tourismus

 

  - 37

10. Zentrale Dienste

 

 +/- 0

14. Rechnungsprüfungsamt

 

 +/- 0

 

Summe Budgetbereich 1.

  - 37

 

 

 

Budgetbereich 2. Ordnung und Soziales

 

 

33. Bürgerbüro

 

              + 678

40. Schulverwaltung, Weiterbildung

      und Sport              

 

 +/- 0

 

51. Jugendamt

 

            - 1.541

 

 

Summe Budgetbereich 2.

               - 863

 

 

 

Budgetbereich 3. Finanzen und Kultur

 

 

20. Finanzen und Steuern

 

                + 26

30. Rechtsamt

 

    + 1

41. Kulturreferat

 

   - 76

 

Summe Budgetbereich 3.

                 - 49

 

 

 

Budgetbereich 4. Bauen und Wohnen

 

 

23. Immobilienwirtschaft

 

  +/- 0

60. Bauberatung, Bauordnung und Hochbau

 

              + 100

61. Planung, Tiefbau, Umwelt, Liegenschaften     

 

  +/- 0

68. Baubetriebshof

 

          +/- 0

 

Summe Budgetbereich 4.

              + 100

 

 

 

Budgetbereich 9. Allgemeine Finanzwirtschaft

 

 

9. Allgem. Finanzwirtschaft

 

         + 12.103

 

Summe Budgetbereich 9.

         + 12.103

 

 

Summe aller Budgets

 

 

 

         + 11.254

Ergebnis der Deckungskreise:

 

Verbesserung:

 

                + 92

 

Gesamtprognose:

 

Verbesserung:   

 

 

         + 11.346

 

 

Bei den oben ausgewiesenen Summen handelt es sich um prognostizierte Jahresbeträge. Die Budgetberichte wurden aufgrund hochgerechneter Zahlen, auf Basis der Zwischenergebnisse vom 30.06.2019, ermittelt. Im Anschluss hieran folgt eine Erläuterung zu den Budgets die wesentliche Abweichungen zu den geplanten Ansätzen aufweisen.


Wirtschaftsförderung, Tourismus Budget 01.04

 

Durch die Einrichtung des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen wird der im Budget 01.04 eingestellte Ansatz, für die Pachterträge, nicht bedient, sodass hier ein Minderertrag in Höhe von 37 T€ zu erwarten ist.

 

 

Bürgerbüro Budget 02.33

 

In diesem Gesamtbereich der sich aus den Sachgebieten Ordnungsangelegenheiten/Feuerwehr, Bürgerbüro/Standesamt und Soziales zusammensetzt wird mit einer Budgetverbesserung  von insgesamt rd. 678 T€  gerechnet. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

 

In den Budgetbereichen Bürgerservice, Standesamtswesen und Ordnungsangelegenheiten/Feuerwehr  werden zum Jahresende Budgetverschlechterungen in Höhe von insgesamt ca. 59 T€ erwartet. Bedingt durch den Umstand, dass in diesen Budgetbereichen eher reagiert als agiert wird, können sich im Verlauf des Jahres - vor allem im Hinblick auf den schwer kalkulierbaren Feuerwehrbereich - weitere unerwartete Abweichungen ergeben.

 

Im Einzelnen werden sich im Produkt Bürgerservice voraussichtlich durch Mehrerträge bei den Verwaltungsgebühren Verbesserungen i. H. v. 63 T€ ergeben, denen Mehraufwendungen für sonstige Dienstleistungen im Bürgerbüro  i. H. v. rd. 26 T€ gegenüberstehen. 

 

Das Produkt Standesamtswesen entwickelt sich wie geplant.

 

Bei den Produkten im Bereich Ordnungsangelegenheiten/Feuerwehr  ergeben sich voraussichtlich einzelne Verbesserungen durch Mehrerträge. Nennenswert sind hierbei Mehrerträge bei den Verwaltungsgebühren im Gewerbebereich  von insgesamt 33 T€.

 

Dem gegenüber zeichnen sich jedoch Budgetverschlechterungen ab, die die Verbesserungen insgesamt übersteigen. Diese bestehen zum einen aus erwarteten Mindererträgen in Höhe von rd. 46 T€ und einem Mehraufwand in Höhe von 83 T€. Im Budgetbereich Soziales  wird zum Jahresende eine Budgetverbesserung um 738 T€ erwartet.

 

Für das Produkt Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten  ist eine Verbesserung in Höhe von 888 T€ zu erwarten. Die Erträge aus der pauschalierten Landeszuweisungen liegen auf Grund einer höheren Anzahl erstattungsfähiger Personen voraussichtlich um 630 T€ höher als prognostiziert. Im Bereich der Kostenerstattungen durch Sozialleistungsträger  ist insbesondere bei der Abrechnung von Krankenhilfeleistungen ebenfalls mit einer erheblichen Verbesserung in Höhe von 286 T€ zu rechnen. Auch bei der Kostenerstattung durch die Betroffenen selbst sind Mehrerträge in Höhe von ca. 22 T€ höhere Erträge aus Rückzahlungen zu erwarten. Im Bereich der Aufwendungen für die Versorgung der Geflüchteten – Leistungen nach dem AsylbLG  sinkt die Anzahl der Personen nicht wie erwartet, so dass mit Mehraufwendungen von ca. 50 T€ gegenüber der Planung zu rechnen ist.

 

Bei dem Produkt Unterbringung von Geflüchteten und von Obdachlosigkeit bedrohten Personen wird hingegen eine Verschlechterung in Höhe von 150 T€ erwartet. Für die Anmietung von Objekten zur Unterbringung ergeben sich bis zum Jahresende prognostisch Mehraufwendungen in Höhe von 180 T€, da ein Teil der Unterkünfte auf Grund der Familienstruktur der Bewohner/-innen nicht maximal belegt werden kann, wegen Renovierungsarbeiten nicht zur Verfügung steht oder die Unterkünfte durch Personen genutzt werden, die nach Erteilung eines Aufenthaltstitels noch keinen Erfolg bei der Anmietung eigenen Wohnraums hatten. Diese Mehraufwendungen werden teilweise durch Mehrerträge gedeckt, da die Unterbringungskosten für die letztgenannte Personengruppe regelmäßig durch das Jobcenter erstattet werden, 30 T€. Die Produkte Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem SGB XII,  sonstige Fördermaßnahmen und Wohngeld entwickeln sich im Wesentlichen wie prognostiziert.

 

 

Jugendamt, Budget 02.51

 

Für das laufende Haushaltsjahr 2019 wird im Gesamtbudget des Jugendamtes mit einer Budgetverschlechterung von 1.541 T€ gerechnet:

 

Der Bereich Hilfe zur Erziehung (HzE) benötigt ca. 1.231 T€ mehr als kalkuliert. Die Kosten der HzE werden gegenüber den bisherigen Erwartungen weiter steigen. Eine Ursache dafür ist eine Erhöhung der Entgeltsätze der ambulanten Hilfeanbieter, die sich auf ca. 3% beläuft. Ebenfalls erhöht haben sich die Tagessätze bei stationären Hilfen auf durchschnittlich 200 € pro Kind und Tag. Daneben wird in mehr Fällen, als bisher angenommen, eine Jugendhilfemaßnahme erforderlich.

Die Zunahme von Fällen mit seelischer Behinderung gem. § 35a SGB VIII wirkt sich ebenso auf den Kostenanstieg aus, da hier erhebliche Fachleistungsstunden für Integrationshelfer anfallen. Darüber hinaus hat sich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Pflegefamilien deutlich verringert, wodurch verstärkt auf „Profi-Familien“ zurückgegriffen werden muss. Pro Kind entstehen hierdurch Kostensteigerungen allein dadurch eine Kostenerhöhung von ca. 1.000 € auf 2.500 € monatlich. Unter dem Einfluss der bisherigen Fälle von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA), deren Kosten zu 100% vom Landesjugendamt erstattet werden, wurden die zu erwartenden Einnahmen entsprechend einer Fallzahl von geschätzten 30 UMA kalkuliert. Derzeit befinden sich jedoch nur noch neun UMA in stationärer Betreuung, so dass die Erstattungen des Landesjugendamtes entsprechend niedriger ausfallen werden.

Die Kosten im Bereich Kindertagesbetreuung übersteigen die veranschlagte Summe um 309 T€. Die Gründe liegen hier in einerseits einem Anstieg der Fallzahlen und damit der Betreuungsstunden. Auch nehmen die Eltern eine höhere Stundenzahl in Anspruch, und fehlende Plätze in Kindertageseinrichtungen sowie die fehlende OGS Schillerschule werden durch Tagespflege ersetzt. Daneben wurde in einer kreisweiten Vereinbarung festgelegt, dass die Aufwandsentschädigung pro Stunde und Kind in 2019 um 1,5% steigt. Zusätzlich war Bergkamen die einzige Stadt im Kreisgebiet, die die Vergütung der gemeinschaftlich festgelegten Ausfallzeiten von acht Wochen um 10% gekürzt hat. Aus Gründen der Vereinheitlichung wird diese Regelung angeglichen, was ebenfalls zu einer Kostensteigerung geführt hat.

 

Finanzen und Steuern Budget 03.20

 

Im Bereich der Verwaltungsvollstreckung führen Säumniszuschläge zu Mehrerträgen in Höhe von 66 T€.          Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Stromversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 139 T€ niedriger aus. Das tatsächliche Gestattungsentgelt der GSW für Fernwärme führt zu Mehrerträgen in Höhe von 7 T€.  Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Gasversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 109 T€ niedriger aus. Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Wasserversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 60 T€ höher aus als eingeplant. Der tatsächliche Bescheid zur Krankenhausfinanzierung ergibt eine Verbesserung des Budgets in Höhe von 108 T€. Die Abrechnung der VKU für das Jahr 2018 führt zu Minderaufwendungen bei dem Refinanzierungsanteil ÖPNV in Höhe von 33 T€.

 

Rechnerisch ergibt sich zurzeit eine Budgetverbesserung in Höhe von 26 T€.

 

 

Kulturreferat Budget 03.41

 

Die Ursachen der voraussichtlichen Budgetabweichungen sind schwerpunktmäßig im  Produkt Musikschule begründet. Durch den Rückgang von Schülerzahlen der Musikschule kommt es zu Mindererträgen bei den Benutzungsgebühren und bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten. In diesem Zusammenhang ist aber auch mit geringeren Ausgaben bei den Honoraren zu rechnen. Weitere geringere  Einnahmen entstehen  durch die Änderung der Schul- und Entgeltordnung.  Mehraufwendungen sind notwendig für Vertretungslehrkräfte für den Ausfall eines Lehrkörpers wegen einer Langzeiterkrankung, die über die Lohnfortzahlung hinausgeht. Zum jetzigen Zeitpunkt kann dies jedoch noch nicht beziffert werden. Die Minderaufwendungen stehen zum Teil zur Deckung  der Mindererträge zur Verfügung.  

 

Insgesamt wird mit einer Budgetverschlechterung in Höhe von rund 76 T€ gerechnet.

 

 

Allgemeine Finanzwirtschaft Budget 09.20

 

Bei der Grundsteuer B werden voraussichtlich Mehrerträge in Höhe von 142 T€ erzielt.              Zurzeit ergibt sich bei den Gewerbesteuererträgen unter Berücksichtigung des aktuellen Hebesatzes von 480 v.H. zum Stichtag 30.06.2019 ein Aufkommen in Höhe von 23.855 T€. Zum jetzigen Zeitpunkt kann daher von Mehrerträgen in Höhe von 9.718 T€ im Vergleich zur Planung ausgegangen werden. Es sind jedoch noch Ausfälle bei wesentlichen Gewerbesteuerzahlern zu erwarten, so dass im 2. Halbjahr 2019 voraussichtlich mit Verschlechterungen in nicht unerheblichem Umfang zu rechnen ist. Bei der Vergnügungssteuer werden bis zum Jahresende voraussichtlich Mehrerträge in Höhe von 350 T€ erwartet. Die Erträge im Bereich der Hundesteuer fallen voraussichtlich um 14 T€ höher aus. Nach dem Abrechnungsbescheid des Landes NRW ergeben sich bei den Leistungen aus dem Familienleistungsausgleich Mehrerträge in Höhe von 24 T€. Die Schlüsselzuweisungen des Landes NRW erhöhen sich um 139 T€ gegenüber dem Planansatz. Mit der Einführung einer Aufwands- und Unterhaltungspauschale im GFG 2019 wird das Ziel verfolgt, den Abbau des Investitions- und Sanierungsstaus der Gemeinden zu unterstützen. Für das Jahr 2019 ergeben sich Mehrerträge in Höhe von 243 T€, da es zum Zeitpunkt der Planung des Doppelhaushaltes 2018/2019 noch keine Hinweise auf eine Gewährung der o.g. Pauschale gab. Im Bereich der Schul-, Bildungs- und Sportpauschale entstehen Mehrerträge in Höhe von 102 T€. Bei den Gewerbesteuerumlagen ergeben sich zurzeit voraussichtlich Mehraufwendungen in Höhe von 1.178 T€.        Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 04.12.2018 beschlossen, die Kreisumlage auf einen Hebesatz von 39,98 v.H. festzusetzen. Gegenüber dem Planansatz ergeben sich Haushaltsverbesserungen in Höhe von 1.399 T€. Aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung sowie unter Berücksichtigung von ggf. neuen Kreditaufnahmen kann bis zum Jahresende mit einer Ersparnis bei den Zinsaufwendungen für Investitionskredite in Höhe von voraussichtlich 700 T€ gerechnet werden. Aufgrund des zurzeit günstigen Zinsniveaus und der erwarteten Inanspruchnahme von Kassenkrediten können unter der Voraussetzung einer unveränderten Inanspruchnahme Zinseinsparungen in Höhe von voraussichtlich 450 T€ erreicht werden.

 

Letztendlich wird hier insgesamt mit einer Budgetverbesserung in Höhe von 12.103 T€ gerechnet.


Entwicklung der Deckungskreise

 

Die Deckungskreise werden von den Budgetverantwortlichen in ihren Stellungnahmen nicht berücksichtigt. Daher folgt an dieser Stelle eine budgetübergreifende Darstellung der Deckungskreise:

 

Deckungskreis

 

 

 

Verbesserung(+)

 bzw.

Verschlechterung (-)

in T€

Deckungskreis Personal (1)

                                + 114

Deckungskreis Personal (3)

- 293

 

 

Deckungskreise Sachaufwendungen:

 

Büroeinrichtungen und - maschinen (100)

                                   + 3

Wartung EDV-Anlagen und Büromaschinen (101)

+ 16

Mieten EDV-Anlagen und Büromaschinen (110)

+ 18

Unterhaltung Kfz, Steuer, Versicherung (130)

  + 2

Betriebsstoffe (131)

                                 +/- 0

Versicherungen und Schadenfälle (140)

+/- 0

Bürobedarf (141)

  + 4

Literatur (142)

                                 +/- 0

Porto, Frachtkosten, Mobilfunkgebühren (143)

                                  - 10

Öffentliche Bekanntmachungen (144)

                                   + 2

Dienstreisen (145)

 + 10

Software (147)

                                 +/- 0

Verfilmung/ Digitalisierung von Schriftgut (148)

                       + 2

Zwischensumme Deckungskreise ZD

  (+45)

       

 

Mieten technische Anlagen (111)

   + 4

Grundbesitzabgaben, Gebäude,                          Inventarversicherungen (120)

  + 95

Heizung (121)

                                + 260

Reinigungsmittel (122)

                                    + 1

Reinigung öffentlicher Gebäude (123)

   - 54

Strom, Wasser, Kehrgebühren (125)

                                   - 74

Versicherungen (126)

                                    + 5

Telefongebühren (146)

                                   - 11

Zwischensumme Deckungskreise StA 23

                                (+226)

 

 

Deckungskreise (nur Sachaufwendungen)

                                + 271

 

Deckungskreise gesamt

 

                      + 92

 

 

 


Deckungskreise der Zentralen Dienste

 

 

Nach der Berechnung des Sachgebietes Personal wird der Deckungskreis 1 "Personalaufwand" im Jahr 2019 voraussichtlich mit einem Minderaufwand von rund 114 T€ abschließen. Dies begründet sich wie folgt:

 

 

Mehraufwendungen:

 

Tariferhöhungen 2018 und 2019

 

Bei der Ermittlung der Personalkosten für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wurde jeweils von einer Tariferhöhung in Höhe von 2 % ausgegangen. Der Tarifabschluss sah jedoch tatsächlich für 2019 eine Erhöhung von durchschnittlich 3,19 % ab dem 01.03.2018 vor. Zum 01.04.2019 stiegen die Entgelte um durchschnittlich weitere 3,09 % an. Der Tarifabschluss führt daher im Haushaltsjahr 2019 nach Abzug der kalkulierten Erhöhung zu nicht kalkulierten Mehraufwendungen in Höhe von rund 205 T€.

 

 

Besoldungserhöhung 2019

 

Bei der Ermittlung der Personalkosten für die Beamtinnen und Beamten wurde für das Haushaltsjahr von einer Besoldungserhöhung in Höhe von ebenfalls 2 % ausgegangen. Die Besoldungserhöhung beläuft sich tatsächlich auf 3,2 %. Die Besoldungserhöhung führt im Haushaltsjahr 2019 zu nicht kalkulierten Mehraufwendungen in Höhe von rund 45 T€.

 

 

Versorgungsumlage

 

Insbesondere unter Berücksichtigung der Besoldungserhöhungen, die in den vergangenen Jahren inhalts- und wirkungsgleich auf die Versorgung übertragen wurden, erhöhen sich auch die Aufwendungen für die Versorgungsumlage. Folglich ist in diesem Bereich im Haushaltsjahr 2019 mit Mehraufwendungen in Höhe von rund 76 T€ zu rechnen.

 

 

Beihilfen

 

Im Bereich der Beihilfen für die aktiven Beamtinnen und Beamten wurden im Ansatz 140 T€ kalkuliert. Jedoch wurden bereits bis zum 30.06.2019 rund 124 T€ ausgezahlt. Für die zweite Jahreshälfte ist davon auszugehen, dass erneut Aufwendungen in derselben Höhe entstehen werden, sodass es in diesem Bereich zu Mehraufwendungen von rund 108 T€ kommen wird.

 

 

Stellenplan 2018/2019

 

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Stellenplans 2018/2019 wurden für 2019 Mehraufwendungen in Höhe von rund 500 T€ kalkuliert. Dieser Betrag wurde vollständig im Ansatz des Deckungskreises 1 berücksichtigt (im Gegenzug erfolgte jedoch eine Ansatzverbesserung im Bereich des Deckungskreises 3 zur Kompensation der Mehraufwendungen in Höhe von 250 T€).

 

Eine aktuelle Hochrechnung der Mehraufwendungen anlässlich der Umsetzung des Stellenplans 2018/2019 ergibt für 2019 einen Betrag von lediglich rund 276 T€. Der Grund für die Abweichung resultiert insbesondere daraus, dass ein Teil der erhöhten Personalkosten aufgrund der Stellenbesetzungssituation bereits bei der Ermittlung der Ansätze für das Haushaltsjahr 2019 berücksichtigt wurde. Weiterhin konnten neu geschaffene Stellen bzw. Stellenanteile teilweise nicht unmittelbar besetzt werden. Unter Berücksichtigung der oben genannten Ansatzerhöhung im Deckungskreis 1 um 500 T€ ergeben sich somit Minderaufwendungen anlässlich des Stellenplans 2018/2019 für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von rund 224 T€.

Dagegen verursachen jedoch Personalmaßnahmen, die über den Stellenplan 2018/2019 hinaus genehmigt wurden (insbesondere Einstellungen, Beförderungen/Höhergruppierungen und Stundenerhöhungen), Mehraufwendungen in Höhe von rund 591 T€.

 

Eine Verrechnung der Minderaufwendungen "Stellenplan 2018/2019" mit den genannten Mehraufwendungen anlässlich der über den Stellenplan hinausgehenden Personalmaßnahmen ergibt somit insgesamt Mehraufwendungen in Höhe von rund 367 T€.

 

 

Familienzentren

 

Im Bereich der Familienzentren sind unter Berücksichtigung der Planung des Kindergartenjahres 2019/2020 trotz zeitweiser unbesetzter Stellenanteile aufgrund von unbezahlten Fehlzeiten (u.a. durch Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit) geringfügige Mehraufwendungen in Höhe von rund 3 T€ zu verzeichnen. Grund hierfür sind insbesondere die Neueinrichtung von drei zusätzlichen Springerstellen und eine Erhöhung der erforderlichen Fachkraftstunden gemäß den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz).

 

 

Minderaufwendungen:

 

Musikschule

 

Im Bereich der Musikschule sind Minderaufwendungen in Höhe von rund 40 T€ zu erwarten. Dies resultiert zum einen daraus, dass aufgrund aktueller Rechtsprechung die Lehrkräfte im Bereich "JeKITS" im Rahmen von Honorarverträgen beschäftigt werden dürfen. Von dieser Möglichkeit wird bei Neueinstellungen inzwischen Gebrauch gemacht. Die Honorare werden hierbei unmittelbar durch die Musikschule gezahlt, sodass der Deckungskreis 1 entsprechend geringer belastet wird. Weiterhin werden auch krankheitsbedingte Ausfälle, bei denen die Entgeltfortzahlung bereits endete, ebenfalls durch Honorarkräfte aufgefangen.

 

Den Minderaufwendungen stehen Mindereinnahmen für den Bereich "JeKITS" im DK 3 gegenüber.

 

 

Personalpolitische Maßnahmen

 

Personalpolitisch konnten die Personalkosten zusätzlich um rund 878 T€ durch diverse Maßnahmen bzw. Umstände vermindert werden:

 

·         Gewährung von Altersteilzeit (Einsparungen während der Arbeitsphasen, da die Rückstellungen erst ab dem Haushaltsjahr 2020 aus dem Deckungskreis 1 gebildet werden)

 

·         unerwartetes Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne unmittelbare Nachbesetzung

 

·         krankheitsbedingte bzw. mutterschutzrechtlich bedingte Ausfälle ohne bzw. mit Vertretungen, die geringere Personalkosten verursachen (z.B. durch niedrigere Stufenzuordnung)

·         Verlängerung / Gewährung von Teilzeitbeschäftigungen / Beurlaubungen, ohne dass die freien Stellen bzw. Stellenanteile unmittelbar nachbesetzt werden

 

·         Änderung von Stellenausweisungen

 

Zudem reduzieren derzeit auch diverse freie Stellen, für die (noch) keine adäquaten Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden konnten, die Personalkosten in nicht unerheblichen Umfang.

 

 

Deckungskreis (3) – Personalkostenerstattungen

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine genaue Prognose der tatsächlichen Erträge schwierig. Einige Förderbescheide werden erst in der zweiten Jahreshälfte verschickt. Zudem ist die Höhe der Personalkostenerstattungen teilweise von den tatsächlichen Personalkosten für das Jahr 2019 abhängig, sodass die genauen Beträge erst im Dezember 2019 ermittelt werden können.

 

Zum  Stichtag 30.06.2019 lässt sich jedoch bereits festhalten, dass der geplante Ansatz nicht erreicht werden kann. Es ist zurzeit davon auszugehen, dass der Deckungskreis 3 "Personalkostenerstattungen" im Haushaltsjahr 2019 mit Mindererträgen von rund 293 T€ abschließen wird.

 

Mindererträge:

 

Allgemeine Ansatzverbesserung

 

Aufgrund der Vorgaben des StA 20 musste bei der Aufstellung der Ansätze insgesamt eine Ansatzverbesserung von 250 T€ für das Haushaltsjahr 2019 kalkuliert werden.

 

Hiervon wurden 50 T€ im Bereich des Deckungskreises 2 ("Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen") berücksichtigt. Die verbleibenden 200 T€ wurden im Deckungskreis 3 kalkuliert. Hiervon entfallen 81 T€ auf den Bereich der Personalkostenerstattungen durch den EBB/SEB. Zum jetzigen Zeitpunkt wird angenommen, dass Personalkostenerstattungen in entsprechender Höhe erfolgen werden. Konkrete Aussagen können jedoch erst zum Ende des Haushaltsjahres 2019 getätigt werden.

 

Der verbleibende Betrag in Höhe von rund 119 T€ wurde im Bereich der "Flüchtlingshilfe" angesetzt. Bei der Ansatzplanung wurde noch angenommen, dass dieser Betrag durch zusätzliche Personalkostenerstattungen aus dem Bereich "Flüchtlingshilfe" tatsächlich erwirtschaftet werden kann. Tatsächlich werden im Haushaltsjahr 2019 jedoch keine Personalkostenerstattungen in diesem Bereich erfolgen, sodass mit einem Minderertrag von rund 119 T€ zu rechnen ist.

 

Ansatzverbesserung aufgrund der Mehraufwendungen "Stellenplan 2018/2019"

 

Weiterhin musste ein Teil der Mehrausgaben anlässlich der Änderungen im Stellenplan 2018/2019 durch eine Ansatzverbesserung im Deckungskreis 3 in Höhe von 250 T€ berücksichtigt werden. Tatsächliche zusätzliche Personalkostenerstattungen werden in dieser Höhe jedoch voraussichtlich nicht erfolgen.

 

Darüber hinaus wurde seitens der Musikschule mitgeteilt, dass im Bereich "JeKITS" mit Mindererträgen in Höhe von rund 54 T€ zu rechnen ist. Grund hierfür ist, dass der Unterrichtsumfang in diesem Jahr geringer ist und folglich auch die Landeszuweisungen geringer ausfallen werden. Im Gegenzug sind hier jedoch entsprechende Minderausgaben im DK 1 zu verzeichnen.

 

 

Mehrerträge:

 

Den genannten Mindererträgen stehen insbesondere Mehrerträge im Bereich der Personalkostenerstattungen für den in 2018 neu gegründeten Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen entgegen. Unter Berücksichtigung der Erstattungshöhe in 2018 ist mit Erstattungen für 2019 in Höhe von rund 110 T€ zu rechnen. Die konkrete Höhe ist abhängig von den Personalkosten in 2019, sodass die genaue Höhe erst mit dem Bericht zum Stichtag 31.12.2019 genannt werden kann.

 

Abschließend wird festgestellt, dass der Deckungskreis 1 "Personalaufwand" mit einem Minderaufwand von voraussichtlich rund 114 T€ abschließen wird. Der Deckungskreis 3 "Personalkostenerstattungen" wird mit einem Minderertrag in Höhe von voraussichtlich rund 293 T€ abschließen.

 

 

Deckungskreis (101) – Wartung EDV-Anlagen/ Büromaschinen

 

-Gemeinsamer Deckungskreis von ZD (10) und ZD (16)-

 

Im Deckungskreis sind noch rund 60 % der veranschlagten Mittel für den Bereich der Büromaschinen (z. Zt. Kopierer, Großformatdrucker, elektrisch betriebene Paternoster und die Lautsprechertechnik des Ratssaals) vorhanden. Daher kann mit einem Minderaufwand von bis zu 6 T€ gerechnet werden.

 

Auch im Bereich Wartung EDV - Anlagen werden seit Jahren kontinuierlich Einsparungen durch den Abschluss neuer günstiger Verträge erzielt. Es deutet darauf hin, dass in diesem Bereich ein Minderaufwand erzielt werden kann. Die Minderaufwendungen werden zur Kompensierung des Deckungskreises 147 benötigt und werden zurzeit auf ca. 10 T€ beziffert.

 

Insgesamt entsteht  in den Bereichen Wartung EDV – Anlagen - und Wartung von Büromaschinen ein Minderaufwand von rd. 16 T€.

 

 

Deckungskreis (110) – Mieten EDV-Anlagen/ Büromaschinen

 

- Gemeinsamer Deckungskreis von ZD (10) und ZD (16/EDV) –

 

Die Mietaufwendungen für die Bürogeräte sind konstant geblieben, obwohl heute viel mehr Geräte angemietet werden als noch vor einigen Jahren. Es kann  hier mit einem Minderaufwand von ca. 7 T€ gerechnet werden.

 

Im Bereich EDV – Anlagen ist es gelungen, trotz einer gestiegenen Anzahl an Peripheriegeräten, die Aufwendungen ebenfalls weiter zu reduzieren. Die reduzierten Aufwendungen von ca. 11 T€ werden ebenfalls für die steigenden Aufwendungen im Deckungskreis 147 benötigt.

 

In 2018 kann daher voraussichtlich mit einem Minderaufwand in Höhe von insgesamt rd. 18 T€ gerechnet werden.

 

Fazit zu den Deckungskreisen der Zentralen Dienste

 

Insgesamt ist festzustellen, dass trotz konsequent wirtschaftlichen Verwaltungshandelns, d.h. durch einen sparsamen Umgang mit anvertrauten Haushaltsmitteln ein Minderertrag von voraussichtlich insgesamt 134 T€ (- 293 T€ Personalkostenerstattungen + 114 T€ Personalaufwendungen + 45 T€ Sachaufwand) zu verzeichnen ist.

 

 

Deckungskreise Immobilienwirtschaft

 

 

Deckungskreis 65 -  Heizung 

 

Witterungsbedingt ist im abgelaufenen Verbrauchsjahr 2018 ca. 1O % weniger Heizenergie verbraucht worden. Dies hat sich in den Jahresabrechnungen 2018 und den daraus sich ergebenden niedrigeren Vorauszahlungen in 2019 niedergeschlagen. Außerdem hat sich auch hier der Verkauf des Schachtes III zum 01.01.2019 positiv ausgewirkt. Weitere städtische tlw. leerstehende Gebäude, wie die ehemalige Albert-Schweitzer-Schule  oder die ehern. Alisoschule werden nur teilweise bzw. soweit erforderlich beheizt. Zum jetzigen Stand kann von einem Minderaufwand der veranschlagten Mittel in Höhe von ca. 260 T€ ausgegangen werden.

 

Deckungskreis 65 - Grundbesitzabgaben

 

Auch hier wirken sich insbesondere die Vermarktungen des Schachtes III und der ehemaligen Heideschule aus. Aktuell ist mit einem Minderaufwand  in Höhe von voraussichtlich  95 T€ zu rechnen.

 

 

Deckungskreis 65 – Strom, Wasser, Kehrgebühren

 

Die Kosten für Kehrgebühren belaufen sich jährlich lediglich auf ca. 1,5 – 1,8 T€ und können bei der weiteren Betrachtung vernachlässigt werden.

 

Durch den verhältnismäßig warmen und trockenen Sommer 2018, belegt durch die Jahresabrechnung 2018, ist es in 2018 zu höheren Wasserverbräuchen gekommen. Dies hat zu höheren Vorauszahlungen  in 2019 geführt. Der Anteil an der Kostensteigerung  beträgt ca. 40 T€. Die Kostensteigerung im Strombereich wird durch zwischenzeitlich erfolgte Preisanpassungen in den Vorjahren und höhere Vorauszahlungen  in 2019 verursacht. Zum Jahresende 2019 ist voraussichtlich ein Mehraufwand in Höhe von rund 74 T€ zu erwarten.

 

 

Deckungskreis 65 - Fremdreinigung

 

Der Ansatz weist zur Verfügung stehende Mittel in Höhe von rund 956 T€ aus. Es wird jedoch ein Mehraufwand in Höhe von ca. 54 T€ prognostiziert. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf Tariferhöhungen  im  Bereich der Gebäudereinigung sowie der Anpassung von Reinigungsintervallen und-methoden. Darüber hinaus wurden zusätzliche städtische Objekte, wie das Nordbergstadion und das Feuerwehrgerätehaus Heil, durch die Fremdreinigung übernommen.

 


Fazit zu den Deckungskreisen des Sachgebietes Hochbau, Gebäudewirtschaft

 

Im Haushaltsjahr 2019 stehen für die Bewirtschaftung des  Deckungskreises Gesamtmittel in Höhe von 4.608 T€ zur Verfügung.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass die bereitgestellten Haushaltsmittel  ausreichen werden. Es ist voraussichtlich mit einem  Minderaufwand in Höhe von rund 226 T€ zu rechnen.

 

 

Fazit zum Ergebnis aller Deckungskreise

 

Die Deckungskreise der ZD werden voraussichtlich mit einer Verschlechterung von insgesamt 134 T€ und die Deckungskreise des Sachgebietes 65 mit einer Verbesserung in Höhe von 226 T€ abschließen. Mithin ist nach aktueller Sachlage im Bereich der Deckungskreise mit einer Gesamtverbesserung von 92 T€ zu rechnen.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Roland Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung:

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Wolter