Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage – Drucksache Nr. 11/1626 – zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Entwicklung der
Budgets
Nach Ablauf der ersten sechs Monate im Jahr
2019 haben die Budgetverantwortlichen Stellungnahmen zur Entwicklung ihrer
Budgets abgegeben.
Die Stellungnahmen beinhalten neben Aussagen
über die bisherige Entwicklung der Budgets auch Prognosen über das voraussichtliche Ergebnis im Jahr 2019. Sie bieten somit dem
Haupt- und Finanzausschuss sowie der Verwaltungsführung die Möglichkeit,
steuernd auf die Entwicklung der Budgets einzuwirken.
Die Stellungnahmen der Budgetverantwortlichen beziehen sich ausschließlich auf den Teil des Budgets, den sie beeinflussen können. Erträge bzw. Aufwendungen aus der Auflösung von Sonderposten sowie Abschreibungen werden vom StA 20 nach Abschluss des laufenden Haushaltsjahres gebucht.
Da die Budgetverantwortlichen mithin keinen
Einfluss auf die Ergebnisse dieser Sachkonten haben und auch vom StA 20 noch
keine verbindliche Prognose zu den Ergebnissen dieser Konten abgegeben werden
kann, sind sie zwingend von der aktuellen Betrachtung auszuschließen. Nur so
kann ein unverzerrtes Bild des voraussichtlichen Budgetergebnisses dargestellt
werden.
Entwicklung des
Gesamtergebnisplanes
Unter Berücksichtigung der
vorliegenden Prognosen der Budgets sowie der Deckungskreise ergeben sich für
den gesamten Ergebnisplan zum Jahresende 2019 voraussichtlich Haushaltsverbesserungen
von rechnerisch 11.346 T€.
Gemäß NKF-Haushalt war für 2019
ein Jahresergebnis von + 1.251 T€
veranschlagt. Aktuell ist das Jahresergebnis nunmehr voraussichtlich mit + 12.597 T€ zu kalkulieren.
Gesamtbeurteilung
des Ergebnisplanes
Zusammengefasst ergeben sich für
2019 bislang folgende Abweichungen:
|
Verbesserung
(+) bzw. Verschlechterung
(-) in T€ |
Budgetbereich
1 |
- 37 |
Budgetbereich
2 |
- 863 |
Budgetbereich
3 |
- 49 |
Budgetbereich
4 |
+ 100 |
Budgetbereich
9 |
+ 12.103 |
|
|
Deckungskreis
Personal |
- 179 |
Deckungskreise
Sachkosten |
+ 271 |
Ergebnishaushalt gesamt
|
+ 11.346 |
Hinweis zu den Budgetverbesserungen bzw. –verschlechterungen:
Die ausgewiesenen Zahlen basieren auf Auswertungen von Ende Juni 2019.
Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass durch die Kämmerei noch weitere Jahresabschlussbuchungen nach den Bestimmungen des NKF, wie z.B. Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Rückstellungen, etc. sowie Rechnungsabgrenzungen durchzuführen sind. Auf die Auswirkungen dieser Buchungen kann in den Stellungnahmen von den Budgetverantwortlichen nicht eingegangen werden, da sie keinen Einfluss auf die einschlägigen Buchungsstellen nehmen können.
Mithin werden aus sachlichen und rechtlichen Gründen noch Veränderungen gegenüber der Prognose dieser Sachdarstellung eintreten.
Gesamtentwicklung der städtischen Finanzen
Es folgt an dieser Stelle eine
zusammenfassende Darstellung der von den Budgetverantwortlichen
prognostizierten voraussichtlichen Jahresergebnisse der einzelnen Budgets in
2019:
Budgets |
Budgetergebnis |
Summe in T€ |
Budgetbereich 1.
Allgemeine Verwaltung
|
|
|
01.
Gleichstellungsstelle |
|
+/- 0 |
02.
Personalrat |
|
+/- 0 |
03. Bürgermeisterbüro |
|
+/- 0 |
04. Wirtschaftsförderung,
Tourismus |
|
- 37 |
10. Zentrale Dienste |
|
+/- 0 |
14.
Rechnungsprüfungsamt |
|
+/- 0 |
|
Summe Budgetbereich 1. |
-
37 |
|
|
|
Budgetbereich
2. Ordnung und Soziales
|
|
|
33. Bürgerbüro
|
|
+ 678 |
40. Schulverwaltung, Weiterbildung
und
Sport
|
|
+/- 0 |
51. Jugendamt
|
|
- 1.541 |
|
Summe Budgetbereich 2. |
- 863 |
|
|
|
Budgetbereich
3. Finanzen und Kultur
|
|
|
20. Finanzen und Steuern
|
|
+ 26 |
30. Rechtsamt
|
|
+ 1 |
41. Kulturreferat
|
|
- 76 |
|
Summe Budgetbereich 3. |
- 49 |
|
|
|
Budgetbereich 4.
Bauen und Wohnen
|
|
|
23. Immobilienwirtschaft
|
|
+/- 0 |
60. Bauberatung, Bauordnung und Hochbau
|
|
+ 100 |
61. Planung, Tiefbau, Umwelt, Liegenschaften
|
|
+/- 0 |
68.
Baubetriebshof
|
|
+/- 0 |
|
Summe Budgetbereich 4. |
+ 100 |
|
|
|
Budgetbereich
9. Allgemeine Finanzwirtschaft
|
|
|
9. Allgem. Finanzwirtschaft
|
|
+ 12.103 |
|
Summe Budgetbereich 9. |
+ 12.103 |
|
Summe aller Budgets |
+ 11.254 |
Ergebnis der Deckungskreise: |
Verbesserung: |
+ 92 |
Gesamtprognose:
|
Verbesserung:
|
+ 11.346 |
Bei den oben ausgewiesenen Summen handelt es sich um prognostizierte Jahresbeträge. Die Budgetberichte wurden aufgrund hochgerechneter Zahlen, auf Basis der Zwischenergebnisse vom 30.06.2019, ermittelt. Im Anschluss hieran folgt eine Erläuterung zu den Budgets die wesentliche Abweichungen zu den geplanten Ansätzen aufweisen.
Wirtschaftsförderung, Tourismus Budget 01.04
Durch die Einrichtung des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen
wird der im Budget 01.04 eingestellte Ansatz, für die Pachterträge, nicht
bedient, sodass hier ein Minderertrag in Höhe von 37 T€ zu erwarten ist.
Bürgerbüro
Budget 02.33
In
diesem Gesamtbereich der sich aus den Sachgebieten
Ordnungsangelegenheiten/Feuerwehr, Bürgerbüro/Standesamt und Soziales
zusammensetzt wird mit einer Budgetverbesserung
von insgesamt rd. 678 T€
gerechnet. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
In den
Budgetbereichen Bürgerservice, Standesamtswesen und
Ordnungsangelegenheiten/Feuerwehr werden
zum Jahresende Budgetverschlechterungen in Höhe von insgesamt ca. 59 T€
erwartet. Bedingt durch den Umstand, dass in diesen Budgetbereichen eher
reagiert als agiert wird, können sich im Verlauf des Jahres - vor allem im
Hinblick auf den schwer kalkulierbaren Feuerwehrbereich - weitere unerwartete
Abweichungen ergeben.
Im
Einzelnen werden sich im Produkt Bürgerservice voraussichtlich durch Mehrerträge
bei den Verwaltungsgebühren Verbesserungen i. H. v. 63 T€ ergeben, denen
Mehraufwendungen für sonstige Dienstleistungen im Bürgerbüro i. H. v. rd. 26 T€ gegenüberstehen.
Das
Produkt Standesamtswesen entwickelt sich wie geplant.
Bei den
Produkten im Bereich Ordnungsangelegenheiten/Feuerwehr ergeben sich voraussichtlich einzelne
Verbesserungen durch Mehrerträge. Nennenswert sind hierbei Mehrerträge bei den
Verwaltungsgebühren im Gewerbebereich
von insgesamt 33 T€.
Dem
gegenüber zeichnen sich jedoch Budgetverschlechterungen ab, die die
Verbesserungen insgesamt übersteigen. Diese bestehen zum einen aus erwarteten
Mindererträgen in Höhe von rd. 46 T€ und einem Mehraufwand in Höhe von 83 T€.
Im Budgetbereich Soziales wird zum Jahresende
eine Budgetverbesserung um 738 T€ erwartet.
Für das
Produkt Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten ist eine Verbesserung in Höhe von 888 T€ zu
erwarten. Die Erträge aus der pauschalierten Landeszuweisungen liegen auf Grund
einer höheren Anzahl erstattungsfähiger Personen voraussichtlich um 630 T€
höher als prognostiziert. Im Bereich der Kostenerstattungen durch
Sozialleistungsträger ist insbesondere
bei der Abrechnung von Krankenhilfeleistungen ebenfalls mit einer erheblichen
Verbesserung in Höhe von 286 T€ zu rechnen. Auch bei der Kostenerstattung durch
die Betroffenen selbst sind Mehrerträge in Höhe von ca. 22 T€ höhere Erträge
aus Rückzahlungen zu erwarten. Im Bereich der Aufwendungen für die Versorgung
der Geflüchteten – Leistungen nach dem AsylbLG
sinkt die Anzahl der Personen nicht wie erwartet, so dass mit
Mehraufwendungen von ca. 50 T€ gegenüber der Planung zu rechnen ist.
Bei dem
Produkt Unterbringung von Geflüchteten und von Obdachlosigkeit bedrohten
Personen wird hingegen eine Verschlechterung in Höhe von 150 T€ erwartet. Für
die Anmietung von Objekten zur Unterbringung ergeben sich bis zum Jahresende
prognostisch Mehraufwendungen in Höhe von 180 T€, da ein Teil der Unterkünfte
auf Grund der Familienstruktur der Bewohner/-innen nicht maximal belegt werden
kann, wegen Renovierungsarbeiten nicht zur Verfügung steht oder die Unterkünfte
durch Personen genutzt werden, die nach Erteilung eines Aufenthaltstitels noch
keinen Erfolg bei der Anmietung eigenen Wohnraums hatten. Diese Mehraufwendungen
werden teilweise durch Mehrerträge gedeckt, da die Unterbringungskosten für die
letztgenannte Personengruppe regelmäßig durch das Jobcenter erstattet werden,
30 T€. Die Produkte Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem SGB XII, sonstige Fördermaßnahmen und Wohngeld
entwickeln sich im Wesentlichen wie prognostiziert.
Jugendamt, Budget 02.51
Für das laufende Haushaltsjahr
2019 wird im Gesamtbudget des Jugendamtes mit einer Budgetverschlechterung von 1.541 T€ gerechnet:
Der Bereich Hilfe
zur Erziehung (HzE) benötigt ca. 1.231 T€ mehr als kalkuliert. Die Kosten der
HzE werden gegenüber den bisherigen Erwartungen weiter steigen. Eine Ursache
dafür ist eine Erhöhung der Entgeltsätze der ambulanten Hilfeanbieter, die sich
auf ca. 3% beläuft. Ebenfalls erhöht haben sich die Tagessätze bei stationären
Hilfen auf durchschnittlich 200 € pro Kind und Tag. Daneben wird in mehr
Fällen, als bisher angenommen, eine Jugendhilfemaßnahme erforderlich.
Die Zunahme von
Fällen mit seelischer Behinderung gem. § 35a SGB VIII wirkt sich ebenso auf den
Kostenanstieg aus, da hier erhebliche Fachleistungsstunden für
Integrationshelfer anfallen. Darüber hinaus hat sich die Anzahl der zur
Verfügung stehenden Pflegefamilien deutlich verringert, wodurch verstärkt auf
„Profi-Familien“ zurückgegriffen werden muss. Pro Kind entstehen hierdurch
Kostensteigerungen allein dadurch eine Kostenerhöhung von ca. 1.000 € auf 2.500
€ monatlich. Unter dem Einfluss der bisherigen Fälle von unbegleiteten
minderjährigen Ausländern (UMA), deren Kosten zu 100% vom Landesjugendamt
erstattet werden, wurden die zu erwartenden Einnahmen entsprechend einer
Fallzahl von geschätzten 30 UMA kalkuliert. Derzeit befinden sich jedoch nur
noch neun UMA in stationärer Betreuung, so dass die Erstattungen des Landesjugendamtes
entsprechend niedriger ausfallen werden.
Die Kosten im Bereich Kindertagesbetreuung übersteigen die
veranschlagte Summe um 309 T€. Die Gründe liegen hier in einerseits einem Anstieg der Fallzahlen und damit der
Betreuungsstunden. Auch nehmen die Eltern eine höhere Stundenzahl in Anspruch,
und fehlende Plätze in Kindertageseinrichtungen sowie die fehlende OGS
Schillerschule werden durch Tagespflege ersetzt. Daneben wurde in einer
kreisweiten Vereinbarung festgelegt, dass die Aufwandsentschädigung pro Stunde
und Kind in 2019 um 1,5% steigt. Zusätzlich war Bergkamen die einzige Stadt im
Kreisgebiet, die die Vergütung der gemeinschaftlich festgelegten Ausfallzeiten
von acht Wochen um 10% gekürzt hat. Aus Gründen der Vereinheitlichung wird
diese Regelung angeglichen, was ebenfalls zu einer Kostensteigerung geführt
hat.
Finanzen und Steuern Budget
03.20
Im Bereich der Verwaltungsvollstreckung führen Säumniszuschläge zu Mehrerträgen in Höhe von 66 T€. Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Stromversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 139 T€ niedriger aus. Das tatsächliche Gestattungsentgelt der GSW für Fernwärme führt zu Mehrerträgen in Höhe von 7 T€. Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Gasversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 109 T€ niedriger aus. Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Wasserversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 60 T€ höher aus als eingeplant. Der tatsächliche Bescheid zur Krankenhausfinanzierung ergibt eine Verbesserung des Budgets in Höhe von 108 T€. Die Abrechnung der VKU für das Jahr 2018 führt zu Minderaufwendungen bei dem Refinanzierungsanteil ÖPNV in Höhe von 33 T€.
Rechnerisch ergibt sich zurzeit eine Budgetverbesserung in Höhe von 26
T€.
Kulturreferat
Budget 03.41
Die
Ursachen der voraussichtlichen Budgetabweichungen sind schwerpunktmäßig im Produkt Musikschule begründet. Durch den
Rückgang von Schülerzahlen der Musikschule kommt es zu Mindererträgen bei den
Benutzungsgebühren und bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten. In diesem Zusammenhang ist aber auch mit geringeren
Ausgaben bei den Honoraren zu rechnen. Weitere geringere Einnahmen entstehen durch die Änderung der Schul- und
Entgeltordnung. Mehraufwendungen
sind notwendig für Vertretungslehrkräfte für den Ausfall eines Lehrkörpers
wegen einer Langzeiterkrankung, die über die Lohnfortzahlung hinausgeht. Zum
jetzigen Zeitpunkt kann dies jedoch noch nicht beziffert werden. Die
Minderaufwendungen stehen zum Teil zur Deckung
der Mindererträge zur Verfügung.
Insgesamt
wird mit einer Budgetverschlechterung
in Höhe von rund 76 T€ gerechnet.
Allgemeine Finanzwirtschaft
Budget 09.20
Bei der Grundsteuer B werden voraussichtlich Mehrerträge in Höhe von 142 T€ erzielt. Zurzeit ergibt sich bei den Gewerbesteuererträgen unter Berücksichtigung des aktuellen Hebesatzes von 480 v.H. zum Stichtag 30.06.2019 ein Aufkommen in Höhe von 23.855 T€. Zum jetzigen Zeitpunkt kann daher von Mehrerträgen in Höhe von 9.718 T€ im Vergleich zur Planung ausgegangen werden. Es sind jedoch noch Ausfälle bei wesentlichen Gewerbesteuerzahlern zu erwarten, so dass im 2. Halbjahr 2019 voraussichtlich mit Verschlechterungen in nicht unerheblichem Umfang zu rechnen ist. Bei der Vergnügungssteuer werden bis zum Jahresende voraussichtlich Mehrerträge in Höhe von 350 T€ erwartet. Die Erträge im Bereich der Hundesteuer fallen voraussichtlich um 14 T€ höher aus. Nach dem Abrechnungsbescheid des Landes NRW ergeben sich bei den Leistungen aus dem Familienleistungsausgleich Mehrerträge in Höhe von 24 T€. Die Schlüsselzuweisungen des Landes NRW erhöhen sich um 139 T€ gegenüber dem Planansatz. Mit der Einführung einer Aufwands- und Unterhaltungspauschale im GFG 2019 wird das Ziel verfolgt, den Abbau des Investitions- und Sanierungsstaus der Gemeinden zu unterstützen. Für das Jahr 2019 ergeben sich Mehrerträge in Höhe von 243 T€, da es zum Zeitpunkt der Planung des Doppelhaushaltes 2018/2019 noch keine Hinweise auf eine Gewährung der o.g. Pauschale gab. Im Bereich der Schul-, Bildungs- und Sportpauschale entstehen Mehrerträge in Höhe von 102 T€. Bei den Gewerbesteuerumlagen ergeben sich zurzeit voraussichtlich Mehraufwendungen in Höhe von 1.178 T€. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 04.12.2018 beschlossen, die Kreisumlage auf einen Hebesatz von 39,98 v.H. festzusetzen. Gegenüber dem Planansatz ergeben sich Haushaltsverbesserungen in Höhe von 1.399 T€. Aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung sowie unter Berücksichtigung von ggf. neuen Kreditaufnahmen kann bis zum Jahresende mit einer Ersparnis bei den Zinsaufwendungen für Investitionskredite in Höhe von voraussichtlich 700 T€ gerechnet werden. Aufgrund des zurzeit günstigen Zinsniveaus und der erwarteten Inanspruchnahme von Kassenkrediten können unter der Voraussetzung einer unveränderten Inanspruchnahme Zinseinsparungen in Höhe von voraussichtlich 450 T€ erreicht werden.
Letztendlich wird hier insgesamt mit einer Budgetverbesserung in Höhe von 12.103 T€ gerechnet.
Entwicklung der
Deckungskreise
Die Deckungskreise werden von den Budgetverantwortlichen in ihren Stellungnahmen nicht berücksichtigt. Daher folgt an dieser Stelle eine budgetübergreifende Darstellung der Deckungskreise:
Deckungskreis |
Verbesserung(+) bzw. Verschlechterung (-) in T€ |
Deckungskreis
Personal (1) |
+ 114 |
Deckungskreis
Personal (3) |
- 293 |
|
|
Deckungskreise Sachaufwendungen: |
|
Büroeinrichtungen und - maschinen (100) |
+ 3 |
Wartung
EDV-Anlagen und Büromaschinen (101) |
+ 16 |
Mieten
EDV-Anlagen und Büromaschinen (110) |
+ 18 |
Unterhaltung Kfz, Steuer,
Versicherung (130) |
+ 2 |
Betriebsstoffe (131) |
+/- 0 |
Versicherungen und
Schadenfälle (140) |
+/- 0 |
Bürobedarf (141) |
+ 4 |
Literatur (142) |
+/- 0 |
Porto, Frachtkosten,
Mobilfunkgebühren (143) |
- 10 |
Öffentliche
Bekanntmachungen (144) |
+ 2 |
Dienstreisen (145) |
+ 10 |
Software
(147) |
+/- 0 |
Verfilmung/ Digitalisierung
von Schriftgut (148) |
+ 2 |
Zwischensumme
Deckungskreise ZD |
(+45) |
|
|
Mieten technische Anlagen (111) |
+ 4 |
Grundbesitzabgaben,
Gebäude,
Inventarversicherungen (120) |
+ 95 |
Heizung (121) |
+ 260 |
Reinigungsmittel (122) |
+ 1 |
Reinigung öffentlicher Gebäude (123) |
- 54 |
Strom, Wasser, Kehrgebühren (125) |
- 74 |
Versicherungen (126) |
+ 5 |
Telefongebühren (146) |
- 11 |
Zwischensumme Deckungskreise StA 23 |
(+226) |
|
|
Deckungskreise (nur Sachaufwendungen) |
+ 271 |
Deckungskreise gesamt |
+ 92 |
|
|
Deckungskreise der Zentralen Dienste
Nach der Berechnung des Sachgebietes Personal wird der
Deckungskreis 1 "Personalaufwand" im Jahr 2019 voraussichtlich mit
einem Minderaufwand von rund 114 T€ abschließen. Dies begründet sich wie
folgt:
Mehraufwendungen:
Tariferhöhungen 2018 und 2019
Bei der Ermittlung der Personalkosten für die Haushaltsjahre
2018 und 2019 wurde jeweils von einer Tariferhöhung in Höhe von 2 %
ausgegangen. Der Tarifabschluss sah jedoch tatsächlich für 2019 eine Erhöhung
von durchschnittlich 3,19 % ab dem 01.03.2018 vor. Zum 01.04.2019 stiegen die
Entgelte um durchschnittlich weitere 3,09 % an. Der Tarifabschluss führt daher
im Haushaltsjahr 2019 nach Abzug der kalkulierten Erhöhung zu nicht
kalkulierten Mehraufwendungen in
Höhe von rund 205 T€.
Besoldungserhöhung 2019
Bei der Ermittlung der Personalkosten für die Beamtinnen und
Beamten wurde für das Haushaltsjahr von einer Besoldungserhöhung in Höhe von
ebenfalls 2 % ausgegangen. Die Besoldungserhöhung beläuft sich tatsächlich auf
3,2 %. Die Besoldungserhöhung führt im Haushaltsjahr 2019 zu nicht kalkulierten
Mehraufwendungen in Höhe von rund
45 T€.
Versorgungsumlage
Insbesondere unter Berücksichtigung der
Besoldungserhöhungen, die in den vergangenen Jahren inhalts- und wirkungsgleich
auf die Versorgung übertragen wurden, erhöhen sich auch die Aufwendungen für
die Versorgungsumlage. Folglich ist in diesem Bereich im Haushaltsjahr 2019 mit
Mehraufwendungen in Höhe von rund
76 T€ zu rechnen.
Beihilfen
Im Bereich der Beihilfen für die aktiven Beamtinnen und
Beamten wurden im Ansatz 140 T€ kalkuliert. Jedoch wurden bereits bis zum
30.06.2019 rund 124 T€ ausgezahlt. Für die zweite Jahreshälfte ist davon
auszugehen, dass erneut Aufwendungen in derselben Höhe entstehen werden, sodass
es in diesem Bereich zu Mehraufwendungen
von rund 108 T€ kommen wird.
Stellenplan 2018/2019
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Stellenplans
2018/2019 wurden für 2019 Mehraufwendungen in Höhe von rund 500 T€ kalkuliert.
Dieser Betrag wurde vollständig im Ansatz des Deckungskreises 1 berücksichtigt
(im Gegenzug erfolgte jedoch eine Ansatzverbesserung im Bereich des
Deckungskreises 3 zur Kompensation der Mehraufwendungen in Höhe von 250 T€).
Eine aktuelle Hochrechnung der Mehraufwendungen anlässlich
der Umsetzung des Stellenplans 2018/2019 ergibt für 2019 einen Betrag von
lediglich rund 276 T€. Der Grund für die Abweichung resultiert insbesondere
daraus, dass ein Teil der erhöhten Personalkosten aufgrund der
Stellenbesetzungssituation bereits bei der Ermittlung der Ansätze für das
Haushaltsjahr 2019 berücksichtigt wurde. Weiterhin konnten neu geschaffene
Stellen bzw. Stellenanteile teilweise nicht unmittelbar besetzt werden. Unter
Berücksichtigung der oben genannten Ansatzerhöhung im Deckungskreis 1 um 500 T€
ergeben sich somit Minderaufwendungen anlässlich des Stellenplans 2018/2019 für
das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von rund 224 T€.
Dagegen verursachen jedoch Personalmaßnahmen, die über den
Stellenplan 2018/2019 hinaus genehmigt wurden (insbesondere Einstellungen,
Beförderungen/Höhergruppierungen und Stundenerhöhungen), Mehraufwendungen in
Höhe von rund 591 T€.
Eine Verrechnung der Minderaufwendungen "Stellenplan
2018/2019" mit den genannten Mehraufwendungen anlässlich der über den
Stellenplan hinausgehenden Personalmaßnahmen ergibt somit insgesamt Mehraufwendungen in Höhe von rund
367 T€.
Familienzentren
Im Bereich der Familienzentren sind unter Berücksichtigung
der Planung des Kindergartenjahres 2019/2020 trotz zeitweiser unbesetzter
Stellenanteile aufgrund von unbezahlten Fehlzeiten (u.a. durch
Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit) geringfügige Mehraufwendungen in Höhe von rund 3 T€ zu verzeichnen. Grund
hierfür sind insbesondere die Neueinrichtung von drei zusätzlichen
Springerstellen und eine Erhöhung der erforderlichen Fachkraftstunden gemäß den
Regelungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz).
Minderaufwendungen:
Musikschule
Im Bereich der Musikschule sind Minderaufwendungen in Höhe von rund 40 T€ zu erwarten. Dies
resultiert zum einen daraus, dass aufgrund aktueller Rechtsprechung die
Lehrkräfte im Bereich "JeKITS" im Rahmen von Honorarverträgen
beschäftigt werden dürfen. Von dieser Möglichkeit wird bei Neueinstellungen
inzwischen Gebrauch gemacht. Die Honorare werden hierbei unmittelbar durch die
Musikschule gezahlt, sodass der Deckungskreis 1 entsprechend geringer belastet
wird. Weiterhin werden auch krankheitsbedingte Ausfälle, bei denen die
Entgeltfortzahlung bereits endete, ebenfalls durch Honorarkräfte aufgefangen.
Den Minderaufwendungen stehen Mindereinnahmen für den
Bereich "JeKITS" im DK 3 gegenüber.
Personalpolitische Maßnahmen
Personalpolitisch konnten die Personalkosten zusätzlich um rund
878 T€ durch diverse Maßnahmen bzw. Umstände vermindert werden:
·
Gewährung von Altersteilzeit (Einsparungen während der Arbeitsphasen,
da die Rückstellungen erst ab dem Haushaltsjahr 2020 aus dem Deckungskreis 1
gebildet werden)
·
unerwartetes Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
ohne unmittelbare Nachbesetzung
·
krankheitsbedingte bzw. mutterschutzrechtlich bedingte Ausfälle
ohne bzw. mit Vertretungen, die geringere Personalkosten verursachen (z.B.
durch niedrigere Stufenzuordnung)
·
Verlängerung / Gewährung von Teilzeitbeschäftigungen /
Beurlaubungen, ohne dass die freien Stellen bzw. Stellenanteile unmittelbar
nachbesetzt werden
·
Änderung von Stellenausweisungen
Zudem reduzieren derzeit auch diverse freie Stellen, für die
(noch) keine adäquaten Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden konnten, die
Personalkosten in nicht unerheblichen Umfang.
Deckungskreis (3) –
Personalkostenerstattungen
Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine genaue Prognose der
tatsächlichen Erträge schwierig. Einige Förderbescheide werden erst in der
zweiten Jahreshälfte verschickt. Zudem ist die Höhe der Personalkostenerstattungen
teilweise von den tatsächlichen Personalkosten für das Jahr 2019 abhängig,
sodass die genauen Beträge erst im Dezember 2019 ermittelt werden können.
Zum Stichtag
30.06.2019 lässt sich jedoch bereits festhalten, dass der geplante Ansatz nicht
erreicht werden kann. Es ist zurzeit davon auszugehen, dass der Deckungskreis 3
"Personalkostenerstattungen" im Haushaltsjahr 2019 mit Mindererträgen von rund 293 T€ abschließen
wird.
Mindererträge:
Allgemeine Ansatzverbesserung
Aufgrund der Vorgaben des StA 20 musste bei der Aufstellung
der Ansätze insgesamt eine Ansatzverbesserung von 250 T€ für das Haushaltsjahr
2019 kalkuliert werden.
Hiervon wurden 50 T€ im Bereich des Deckungskreises 2
("Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen")
berücksichtigt. Die verbleibenden 200 T€ wurden im Deckungskreis 3 kalkuliert.
Hiervon entfallen 81 T€ auf den Bereich der Personalkostenerstattungen durch
den EBB/SEB. Zum jetzigen Zeitpunkt wird angenommen, dass
Personalkostenerstattungen in entsprechender Höhe erfolgen werden. Konkrete
Aussagen können jedoch erst zum Ende des Haushaltsjahres 2019 getätigt werden.
Der verbleibende Betrag in Höhe von rund 119 T€ wurde im
Bereich der "Flüchtlingshilfe" angesetzt. Bei der Ansatzplanung wurde
noch angenommen, dass dieser Betrag durch zusätzliche
Personalkostenerstattungen aus dem Bereich "Flüchtlingshilfe"
tatsächlich erwirtschaftet werden kann. Tatsächlich werden im Haushaltsjahr
2019 jedoch keine Personalkostenerstattungen in diesem Bereich erfolgen, sodass
mit einem Minderertrag von rund
119 T€ zu rechnen ist.
Ansatzverbesserung aufgrund der Mehraufwendungen
"Stellenplan 2018/2019"
Weiterhin musste ein Teil der Mehrausgaben anlässlich der Änderungen
im Stellenplan 2018/2019 durch eine Ansatzverbesserung im Deckungskreis 3 in
Höhe von 250 T€ berücksichtigt werden. Tatsächliche zusätzliche
Personalkostenerstattungen werden in dieser Höhe jedoch voraussichtlich nicht
erfolgen.
Darüber hinaus wurde seitens der Musikschule mitgeteilt,
dass im Bereich "JeKITS" mit Mindererträgen in Höhe von rund 54 T€ zu
rechnen ist. Grund hierfür ist, dass der Unterrichtsumfang in diesem Jahr
geringer ist und folglich auch die Landeszuweisungen geringer ausfallen werden.
Im Gegenzug sind hier jedoch entsprechende Minderausgaben im DK 1 zu
verzeichnen.
Mehrerträge:
Den genannten Mindererträgen stehen insbesondere Mehrerträge im Bereich der
Personalkostenerstattungen für den in 2018 neu gegründeten Eigenbetrieb BreitBand
Bergkamen entgegen. Unter Berücksichtigung der Erstattungshöhe in 2018 ist mit
Erstattungen für 2019 in Höhe von rund 110 T€ zu rechnen. Die konkrete
Höhe ist abhängig von den Personalkosten in 2019, sodass die genaue Höhe erst
mit dem Bericht zum Stichtag 31.12.2019 genannt werden kann.
Abschließend wird festgestellt, dass der Deckungskreis 1
"Personalaufwand" mit einem Minderaufwand
von voraussichtlich rund 114 T€
abschließen wird. Der Deckungskreis 3 "Personalkostenerstattungen"
wird mit einem Minderertrag in Höhe
von voraussichtlich rund 293 T€
abschließen.
Deckungskreis (101) – Wartung EDV-Anlagen/ Büromaschinen
-Gemeinsamer Deckungskreis von ZD (10) und ZD (16)-
Im Deckungskreis sind noch rund 60 % der veranschlagten Mittel für den Bereich der Büromaschinen (z. Zt. Kopierer, Großformatdrucker, elektrisch betriebene Paternoster und die Lautsprechertechnik des Ratssaals) vorhanden. Daher kann mit einem Minderaufwand von bis zu 6 T€ gerechnet werden.
Auch im Bereich Wartung EDV -
Anlagen werden seit Jahren kontinuierlich Einsparungen durch den Abschluss
neuer günstiger Verträge erzielt. Es deutet darauf hin, dass in diesem Bereich
ein Minderaufwand erzielt werden
kann. Die Minderaufwendungen werden zur Kompensierung des Deckungskreises 147
benötigt und werden zurzeit auf ca. 10
T€ beziffert.
Insgesamt entsteht in den Bereichen Wartung EDV – Anlagen - und
Wartung von Büromaschinen ein Minderaufwand
von rd. 16 T€.
Deckungskreis (110) – Mieten
EDV-Anlagen/ Büromaschinen
- Gemeinsamer Deckungskreis von ZD
(10) und ZD (16/EDV) –
Die Mietaufwendungen für die
Bürogeräte sind konstant geblieben, obwohl heute viel mehr Geräte angemietet
werden als noch vor einigen Jahren. Es kann
hier mit einem Minderaufwand von
ca. 7 T€ gerechnet werden.
Im Bereich EDV – Anlagen ist es
gelungen, trotz einer gestiegenen Anzahl an Peripheriegeräten, die Aufwendungen
ebenfalls weiter zu reduzieren. Die reduzierten
Aufwendungen von ca. 11 T€
werden ebenfalls für die steigenden Aufwendungen im Deckungskreis 147 benötigt.
In 2018 kann daher voraussichtlich
mit einem Minderaufwand in Höhe von
insgesamt rd. 18 T€ gerechnet
werden.
Fazit zu den Deckungskreisen der
Zentralen Dienste
Insgesamt ist festzustellen, dass
trotz konsequent wirtschaftlichen Verwaltungshandelns, d.h. durch einen
sparsamen Umgang mit anvertrauten Haushaltsmitteln ein Minderertrag von voraussichtlich insgesamt 134 T€ (- 293 T€ Personalkostenerstattungen
+ 114 T€ Personalaufwendungen + 45 T€ Sachaufwand) zu verzeichnen ist.
Deckungskreise
Immobilienwirtschaft
Deckungskreis 65 -
Heizung
Witterungsbedingt ist im abgelaufenen Verbrauchsjahr 2018 ca. 1O % weniger Heizenergie verbraucht worden.
Dies hat sich in den Jahresabrechnungen
2018 und den daraus sich ergebenden niedrigeren Vorauszahlungen in 2019 niedergeschlagen. Außerdem hat sich auch hier der Verkauf des Schachtes III zum 01.01.2019 positiv ausgewirkt. Weitere städtische tlw. leerstehende Gebäude,
wie die ehemalige Albert-Schweitzer-Schule oder die ehern. Alisoschule werden
nur teilweise bzw. soweit erforderlich beheizt. Zum jetzigen Stand kann von einem Minderaufwand der veranschlagten Mittel in Höhe von ca. 260 T€ ausgegangen werden.
Deckungskreis 65 - Grundbesitzabgaben
Auch hier wirken
sich insbesondere die Vermarktungen des Schachtes III und der ehemaligen
Heideschule aus. Aktuell ist mit einem Minderaufwand in Höhe von voraussichtlich 95 T€ zu
rechnen.
Deckungskreis 65 – Strom, Wasser, Kehrgebühren
Die Kosten für Kehrgebühren belaufen sich jährlich lediglich
auf ca. 1,5 – 1,8 T€ und können bei der weiteren Betrachtung vernachlässigt
werden.
Durch den verhältnismäßig warmen und trockenen Sommer 2018,
belegt durch die Jahresabrechnung 2018, ist es in 2018 zu höheren
Wasserverbräuchen gekommen. Dies hat zu höheren Vorauszahlungen in 2019 geführt. Der Anteil an der
Kostensteigerung beträgt ca. 40 T€. Die
Kostensteigerung im Strombereich wird durch zwischenzeitlich erfolgte
Preisanpassungen in den Vorjahren und höhere Vorauszahlungen in 2019 verursacht. Zum Jahresende 2019 ist
voraussichtlich ein Mehraufwand in
Höhe von rund 74 T€ zu erwarten.
Deckungskreis 65 -
Fremdreinigung
Der Ansatz weist zur Verfügung stehende Mittel in Höhe von
rund 956 T€ aus. Es wird jedoch ein Mehraufwand
in Höhe von ca. 54 T€
prognostiziert. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf Tariferhöhungen im
Bereich der Gebäudereinigung sowie der Anpassung von
Reinigungsintervallen und-methoden. Darüber hinaus wurden zusätzliche
städtische Objekte, wie das Nordbergstadion und das Feuerwehrgerätehaus Heil,
durch die Fremdreinigung übernommen.
Fazit zu den
Deckungskreisen des Sachgebietes Hochbau, Gebäudewirtschaft
Im
Haushaltsjahr 2019 stehen für die Bewirtschaftung des Deckungskreises Gesamtmittel in Höhe von 4.608 T€ zur Verfügung.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden,
dass die bereitgestellten Haushaltsmittel
ausreichen werden. Es ist voraussichtlich mit einem Minderaufwand
in Höhe von rund 226 T€ zu rechnen.
Fazit zum Ergebnis aller
Deckungskreise
Die Deckungskreise der ZD werden
voraussichtlich mit einer Verschlechterung von insgesamt 134 T€ und die Deckungskreise des Sachgebietes 65 mit einer
Verbesserung in Höhe von 226 T€
abschließen. Mithin ist nach aktueller Sachlage im Bereich der Deckungskreise
mit einer Gesamtverbesserung von 92 T€ zu rechnen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Roland
Schäfer |
Der Bürgermeister In Vertretung: Ulrich Beigeordneter und
Stadtkämmerer |
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Wolter |
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