Betreff
Ausbau einer Stellplatzanlage am Sportplatz "Schacht III";
hier: Zustimmung zur Bereitstellung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
11/1624
Aktenzeichen
66 ir-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt bei der Buchungsstelle 12.54.02 / 0513.785200 „Ausbau Parkplatz Zum Schacht III“ eine erhebliche außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 225.000,00 €.

 

Die Deckung erfolgt durch die Buchungsstellen 12.54.02 / 0335.785200 „Umgestaltung Töddinghauser Straße“ und 12.54.02 / 0441.785200 „Fahrbahnerneuerung Nordfeldstraße“.

 

Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.

 

Sachdarstellung:

 

Auf dem Gelände nördlich des Gebäudes „Schacht III“ befindet sich eine geschotterte Fläche. Diese Fläche mit der Hauptzufahrt von der Straße „Zum Schacht III“ und einer Bedarfsausfahrt zur Rünther Straße besitzt eine fußläufige Anbindung an den Sportplatz. Im Rahmen des Sportplatzneubaues im Jahre 2003 wurde diese Anbindung vollständig überarbeitet und mit einer Beleuchtung versehen. Der Haupteingang der Sportanlage wird über diesen Weg erschlossen.

Die Schotterfläche dient seitdem als Hauptparkplatz für die Sportanlage, für die Sportler und die Besucher der Veranstaltungen. Für auswärtige Gäste besteht eine dementsprechende Ausschilderung von der Rünther Straße. Dadurch entfällt das Parken in der Martin-Luther-Straße.

 

  1. Situation / Bedarf

 

In den vergangenen Wintern gab es regelmäßig Bürgerbeschwerden über den Bedarfsparkplatz „Zum Schacht III“. Der allgemeine Zustand des Parkplatzes ist sehr schlecht und die Unterhaltung ist sehr kostenintensiv. In den Tau-Frost-Perioden gleicht die Fläche einer Eisbahn, da keine vernünftige Entwässerung vorhanden ist. Des Weiteren ist die Fußläufigkeit an sich im Dunkeln nicht gegeben, da es am Parkplatz keine direkte Straßenbeleuchtung gibt.

 

Um im kommenden Winter die Verkehrssicherheit auf dem Bedarfsparkplatz aufrecht zu erhalten, muss ein kompletter Neubau erschaffen werden. Die Kosten belaufen sich auf rd. 225.000,00 €. Der Bedarfsparkplatz bekommt eine neue Entwässerung und wird komplett asphaltiert, um zukünftig den Unterhaltungsbedarf so gering wie möglich zu halten. Der Parkplatz wird mit einer modernen LED-Beleuchtung inklusive Bewegungsmelder ausgestattet. Es handelt sich hier um eine neue Leuchte mit Sensorsteuerung, die Licht nach Bedarf und damit zusätzliche Energieersparung erbringt und somit unnötige Lichtverschmutzung vermeidet.

  1. Finanzierung

 

Bei einem Parkplatz dieser Größe belaufen sich die ermittelten Kosten derzeit auf rd. 225.000,00 €.

Davon ausgehend wird vorgeschlagen, dass noch in diesem Jahr die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 225.000,00 € erfolgt.

 

Die Finanzierung stellt sich somit insgesamt wie folgt dar:

 

12.54.02 / 0513.785200 – Ausbau Parkplatz „Zum Schacht III“                          0,00 €

 

Mittel zur Deckung auf den Buchungsstellen

 

12.54.02 / 0335.785200 – Umgestaltung Töddinghauser Straße              150.000,00 €

12.54.02 / 0441.785200 – Fahrbahnerneuerung Nordfeldstraße                 75.000,00 €

 

Das Vergabeverfahren wird dann kurzfristig nach Bereitstellung der Haushaltsmittel
erfolgen.

 

Diese Einsparungen können erzielt werden, da für beide vorgenannten Straßenbaumaßnahmen in 2019 nur Vermessungs- und Planungskosten anfallen. Bei der Kämmerei wird beantragt die entnommenen Deckungsmittel in den Folgejahren auf den entsprechenden Buchungsstellen zusätzlich bereitzustellen.

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

  225.000,00 €

Produkt-/Sachkonto:             

12.54.02 / 0513.785200 „Ausbau Parkplatz Zum Schacht III“

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

 12.54.02 / 0335.785200 – Umgestaltung Töddinghauser Straße: 150.000,00 €

12.54.02 / 0441.785200 – Fahrbahnerneuerung Nordfeldstraße: 75.000,00 €

 

Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage – Vorentwurf –

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Kämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Irmisch

StA 20

 

 

 

 

Mölle