Betreff
Errichtung eines Ganzjahresbades in Bergkamen-Weddinghofen;
hier: Vorschlag der Gemeinschaftsstadtwerke GmbH (GSW) zur Badkonzeption
Vorlage
11/1623
Aktenzeichen
cb-le
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt den Vorschlag der GSW zur Badkonzeption zur Kenntnis.

 

Die GSW wird gebeten, auf dieser Basis einen Architektenentwurf incl. Kostenschätzung zur weiteren Beratung vorzulegen.

 

Sachdarstellung:

 

Nach der Beschlussfassung im Rat der Stadt Bergkamen am 21.02.2019 (Drucksache Nr. 11/1484) wurde seitens der Verwaltung, der Fraktionen im Rat der Stadt Bergkamen, der GSW und mit Öffentlichkeitsbeteiligung weiter darüber beraten, welche Anforderungen das Ganzjahresbad erfüllen soll und wie diese in einen Konzeptvorschlag der GSW münden können.

 

Insgesamt sind die zahlenbelegten Notwendigkeiten der Schulen und Vereine zu berücksichtigen, hinzu kommt die veränderte Nutzbarkeit der Kleinschwimmhalle an der Fr-von-Bodelschwingh-Schule. Außerdem besteht der Wunsch, das neue Bad auch familienfreundlich und freizeitorientiert auszustatten, sodass im Ergebnis den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt ein attraktives Bad zur Verfügung steht und durch höhere Besucherzahlen ein wirtschaftlicher Beitrag geleistet wird.

 

Die GSW hat nun einen Vorschlag vorgelegt, welche Komponenten aus Betreibersicht in einem dann zu beauftragenden Architektenentwurf berücksichtigt werden sollen. Der Vorschlag, welcher in der Sitzung des Rates zur Beratung vorliegt, enthält außerdem eine grobe Kostenschätzung.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Beratung und Beschlussfassung darüber zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, um in dem Verfahren weiter voranzukommen, zumal ein abgestimmter Entwurf erst zum Jahresende fertiggestellt sein wird. Während dieses Arbeitsprozesses werden selbstverständlich über die GSW-Gremien die Gesellschafter zum aktuellen Stand informiert.

 

Parallel dazu beraten die Gesellschafter mit der GSW-Geschäftsführung die Fragen der Finanzierung und Finanzierbarkeit. Angelegenheiten aus dem Konsortialvertrag, steuerrechtliche Aspekte, die wirtschaftliche Entwicklung der GSW insgesamt und verschiedene weitere Detailfragen sind bereits benannt worden.

 

So wird mit der jetzigen Beschlussfassung zum Konzept ausdrücklich kein Baubeschluss gefasst. Erst wenn die GSW einen Architektenentwurf vorlegt incl. Kostenermittlung und einen Finanzierungsvorschlag aus Unternehmenssicht, kann hierüber informiert und beraten werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer