Betreff
Einwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
Hier: Entschärfung des Einmündungsbereiches Rathenaustraße / Erich-Ollenhauer-Straße
Vorlage
11/1562
Aktenzeichen
re-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung beim Kreis Unna die erforderliche Genehmigung einzuholen und die Anbindung des fußläufigen Verkehrs im Einmündungsbereich der Rathenaustraße in die Erich-Ollenhauer-Straße zu verbessern.

 

Sachdarstellung:

 

Am 24.04.2019 wurde von Frau Hout per Email die als Anlage beigefügte Einwohneranregung an die Stadt Bergkamen gesandt. Darin wird angeregt, den Einmündungsbereich der Rathenaustraße in die Erich-Ollenhauer-Straße zu „entschärfen“, da dort für Fußgänger kein Schutzraum vorhanden sei.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Rathenaustraße wurde im Rahmen eines Erschließungsvertrages vom 09.03.2005 zwischen der Stadt Bergkamen und der Montan-Grundstücksgesellschaft mbH (heute RAG Montan Immobilien / RAG MI) als Erschließungsstraße für den Gewerbepark Grimberg 1/2 geplant und gebaut. Auf beiden Seiten verläuft jeweils ein rd. 1 m breiter Gehweg. Ein fußläufiger Anschluss an die Erich-Ollenhauer-Straße wurde zur damaligen Zeit als nicht notwendig erachtet. Mittlerweile ist sind alle gewerblichen Grundstücke an der Rathenaustraße belegt, zuletzt kamen ein Fitness-Center sowie ein Autohaus hinzu.

 

Entlang der Erich-Ollenhauer-Straße verläuft im Straßenrandbereich ein Mehrzweckstreifen, Gehwege sind in diesem Bereich beidseitig nicht vorhanden. Ein Stück westlich der Einmündung Rathenaustraße befindet sich hier auch eine Bushaltestelle („Ernst-Schering-Straße“). Separate Geh-/Radwege sind nicht vorhanden (s. Anlage). Bei der Erich-Ollenhauer-Straße handelt es sich um eine Kreisstraße (K 16). Der in Rede stehende Einmündungsbereich der Rathenaustraße liegt in der „freien Strecke“ der K 16. Die Zuständigkeit für bauliche Maßnahmen liegt hier somit grundsätzlich beim Straßenbaulastträger.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Situation im Einmündungsbereich in der Tat verbesserungswürdig. Sinnvoll und möglich wäre z. B. auf der westlichen Seite der Rathenaustraße den vorhandenen Bordstein aufzunehmen und den Mehrzweckstreifen an den Gehweg über die derzeitige Grünfläche anzuschließen.

 

Da der Straßenbaulastträger außerhalb der Ortsdurchfahrt allerdings keine Gehweganlagen betreibt, wäre Veranlasser und Kostenträger dieser Maßnahme die Stadt Bergkamen. Die voraussichtlichen Baukosten liegen bei ca. 5.000 € (netto). Zuvor ist dafür eine Genehmigung des Kreises notwendig. Diese wurde im Rahmen eines Ortstermins bereits in Aussicht gestellt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, anlässlich der vorliegenden Einwohneranregung die Genehmigung des Kreises Unna einzuholen und anschl. die Einmündungssituation für Fußgänger zu verbessern.

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

 

Schickentanz