Betreff
Kostenentwicklung im Bereich des Jugendamtes im Jahr 2019
Vorlage
11/1555
Aktenzeichen
hs-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage Nr. 11/1555 zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Zusätzlich zu den bereits im Budgetbericht dargestellten Mehrausgaben ist für 2019 mit einer weiteren Steigerung der für die Jugendhilfemaßnahmen erforderlichen Kosten zu rechnen. Die einzelnen Bereiche erwarten folgende Entwicklung:

 

Hilfe zur Erziehung (HzE)

                                                + 1.500.000 €

Kindertagespflege

                                                +    309.000 €

Kindertagesstätten

Keine Veränderung

Unterhaltsvorschuss

Keine Veränderung

Sonstige Jugendhilfe

Keine Veränderung

 

Die Kosten der Hilfen zur Erziehung (HzE) werden gegenüber den bisherigen Annahmen weiter steigen. Eine Ursache dafür ist eine Erhöhung der Entgeltsätze der Hilfeanbieter, die sich auf ca. 3% beläuft. Ebenfalls erhöht haben sich die Tagessätze bei stationären Hilfen auf durchschnittlich 200 € pro Kind und Tag. Daneben wird in mehr Fällen als bisher angenommen eine Jugendhilfemaßnahme erforderlich. Dies wird u. a. auch durch Zuzug von bereits unter Betreuung stehenden Familien nach Bergkamen verursacht. 

 

Die Zunahme der Hilfen bei seelischer Behinderung gem. § 35a SGB VIII wirkt sich ebenso auf den Kostenanstieg aus, da hier erhebliche Fachleistungsstunden für Integrationshelfer anfallen.

 

Darüber hinaus hat sich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Pflegefamilien deutlich verringert, wodurch verstärkt auf „Profi-Familien“ zurückgegriffen werden muss. Pro Kind entstehen hierdurch Kostensteigerungen von ca. 1.000 € auf 2.500 € monatlich.

 

Bei der Kalkulation der Einnahmen aus der Kostenerstattung des Landes für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) wurde von 30 UMA ausgegangen. Derzeit befinden sich neun UMA in stationärer Betreuung. Somit wird die Kostenerstattung des Landes entsprechend niedriger ausfallen.

 

Im Bereich der Kindertagespflege wird voraussichtlich ein Mehrbedarf von ca. 309.000 € entstehen. Die Gründe hierfür sind ein Anstieg der Nachfrage in dieser Betreuungsform und eine Erhöhung der von Eltern benötigten Betreuungsstunden. In einer kreisweiten Vereinbarung wurde gemeinsam von allen Kommunen festgelegt, dass die Aufwandsentschädigung für Betreuende in der Kindertagespflege pro Stunde und Kind in 2019 um 1,5% steigt. Zusätzlich war Bergkamen die einzige Stadt im Kreisgebiet, die die Vergütung der gemeinschaftlich festgelegten Ausfallzeiten von acht Wochen um 10% gekürzt hat. Aus Gründen der Vereinheitlichung wird diese Regelung nun wieder angeglichen. Dies führt zu einer Kostensteigerung von ca. 15.000 €.

 

Die Kostenentwicklung im Bereich der Kindertagespflege wurde unter der Annahme prognostiziert, dass eine Kindertageseinrichtung zusätzlich in 2019 ihren Betrieb aufnehmen wird.

 

 

 

 

Nach derzeitigem Sachstand ist mit einem überplanmäßigen Bedarf von 1.809.000 € zu rechnen. Die Mittelbereitstellung erfolgt durch den Rat der Stadt Bergkamen im Herbst d. J.

 

 

 

Ausblick 2020

 

Zum 01.01.2020 tritt ein weiterer Teil des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Durch die reformierte Eingliederungshilfe wird die Jugendhilfe unter dem Titel „Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen“ neben der Hilfe zur Erziehung auch für die Planung der Eingliederungshilfe für behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zuständig. Somit wird die Jugendhilfe im Rahmen der (Eingliederungs-)Hilfen gem. § 35a SGB VIII auch Träger der Rehabilitation für

 

·         Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

·         Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

·         Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. 

Derzeit können keine Angaben gemacht werden, ob und ggfs. in welcher Höhe hier zusätzliche Mehrkosten entstehen. Für diesen Bereich wird aktuell eine zusätzliche halbe Stelle für die Sachbearbeitung eingerichtet. 

 

Durch die geplante Reform des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) ist mit einer größeren Mehrbelastung zu rechnen. Voraussichtlich werden höhere Kosten für Personalausstattung, erweiterte Öffnungszeiten, gekürzte Ferienzeiten und zusätzliche Qualitätsentwicklung anfallen. Durch ein weiteres beitragsfreies Jahr sind zusätzliche Einnahmeausfälle zu erwarten.

 

Die genaue Höhe der Mehrbelastung kann noch nicht berechnet werden, da noch mit Änderung des aktuellen Referentenentwurfes nach den Stellungnahmen von Spitzenverbänden und Kommunen bis Ende Mai 2019 zu rechnen ist.

 

 

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

1.809.000 

Produkt-/Sachkonto:             

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

 

 

Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kortendiek

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Heiles

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Marquardt