Betreff
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Erdgasfernleitung Bergkamen - Hamm der Open Grid Europe GmbH;
hier: Stellungnahme der Stadt Bergkamen
Vorlage
11/1546
Aktenzeichen
61 thi-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung beschließt die Stellungnahme der Verwaltung zum Neubau der Erdgasleitung als Stellungnahme der Stadt Bergkamen.

 

Sachdarstellung:

 

Das gesamte Erdgasleitungsnetz in Deutschland soll bis 2030 von L-Gas („Low calorific gas“ mit niedrigem Brennwert) auf H-Gas („High calorific gas“ mit höherem Methangehalt und daher höherem Brennwert) umgestellt werden, da das L-Gas-Vorkommen immer weiter sinkt. Aus diesem Grund ist auch die Errichtung einer neuen Erdgasleitung (H-Gas-Leitung) von Hamm nach Bergkamen bis zum Gelände der Firma Bayer erforderlich. Aufgrund von Verknüpfungen mit anderen Leitungen und zum Erhalt der Versorgungssicherheit muss die vorhandene L-Gas-Leitung zunächst am Netz bleiben und kann nicht für H-Gas genutzt werden. Die neue H-Gas-Leitung soll eine Länge von 5,5 km und einen Durchmesser von DN 300 haben. Vorhabenträgerin ist Deutschlands führender Erdgastransporteur, die Open Grid Europe GmbH (Essen).

 

Die geplante Erdgasleitung kreuzt von Hamm kommend die Autobahn A 1 südlich der Hamm-Osterfelder-Bahn. Sie verläuft ein Stück parallel zur Bahntrasse, dann unter dieser hindurch nach Norden entlang von Overberger Straße und Industriestraße, knickt parallel zur Straße Am Romberger Wald nach Westen ab und verläuft von hier aus weiter westlich, bis sie nördlich der Wohnbebauung an der Unteren Erlentiefenstraße auf die Trasse der heutigen Leitung trifft. Beide Leitungen verlaufen weiter parallel nach Südwesten über die Werner Straße bis zum Gelände der Firma Bayer, wobei die neue Leitung zwei Verschwenkungen nach Norden und Süden macht. Ein Überblick über den Trassenverlauf ist der Anlage zu entnehmen.

 

Im Dezember 2017 und Januar 2018 hat eine erste raumordnerische Betrachtung der geplanten Erdgasleitung stattgefunden. Es wurden mehrere Trassenverläufe geprüft. Kriterien waren dabei unter anderem ein möglichst geradliniger, direkter Verlauf zwischen gaswirtschaftlichen Zwangspunkten, eine Bündelung / Parallelführung nah zu vorhandenen linearen Infrastruktureinrichtungen (z. B. Rohrleitungen, Straßen) sowie eine Umgehung geschlossener Siedlungsstrukturen. Eine Führung vollständig parallel zur vorhandenen Leitung wurde wegen der Bebauung im Gewerbepark Rünthe sowie aus Gründen der Eingriffsvermeidung verworfen. Bei der nun gewählten Trasse ist der Waldeingriff im Vergleich zu den anderen betrachteten Trassen am geringsten. Die Stadt Bergkamen war in die Vorplanung zum Trassenverlauf eingebunden.

Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat der Fernleitungsbetreiber Open Grid Europe im September 2018 eine Bürgerinformationsveranstaltung in Bergkamen durchgeführt.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat das Planfeststellungsverfahren im Februar 2019 eingeleitet. In der Zeit vom 11. März bis einschließlich 10. April 2019 haben die Verfahrensunterlagen öffentlich ausgelegen, unter anderem auch bei der Stadt Bergkamen. Von der Möglichkeit zur Einsichtnahme haben mehrere Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht. Die Abgabe einer Stellungnahme war bis zum 10. Mai 2019 möglich.

Die Stadt Bergkamen hatte als Belegenheitskommune und betroffene Grundstückseigentümerin ebenfalls die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Dieses umfasst nicht die Stellungnahme zu privaten Einzelbelangen. Diese ist unter dem Vorbehalt der Zustimmung des zuständigen Fachausschusses fristgerecht erfolgt (siehe unten).

Mit dem Bau der Trasse soll im Frühjahr 2020 nach Erhalt der Genehmigung begonnen werden, um die Leitung Mitte 2021 in Betrieb zu nehmen.

 

 

Stellungnahme der Stadt Bergkamen

 

Der geplante Trassenverlauf ist im Vorfeld des Anhörungsverfahrens mit der Stadt Bergkamen abgestimmt worden. Hierbei ist seitens der Stadt Bergkamen angeregt worden, die Trasse möglichst siedlungsfern zu führen. Dieser Anregung wurde gefolgt. Insofern bestehen keine Bedenken gegen den vorgesehenen Trassenverlauf.

Besonders im Bereich zwischen dem Grundstück der Firma Bayer und der B 233 (Werner Straße) sowie nördlich und südlich der Querung der Hamm-Osterfelder Bahn sind städtische Waldflächen unmittelbar betroffen. Eingriffe, evtl. notwendige Umwandlungen und Ausgleichsmaßnahmen sind zu beantragen und möglichst im Stadtgebiet zu realisieren.
Betroffene Wald- und Wirtschaftswege sind in vorhandener Breite in Asphaltbauweise wieder herzustellen.

Die Trasse verläuft zum Teil durch Bereiche, die aufgrund von Bergsenkungen als sehr sensibel einzustufen sind. Einige der Flächen werden über Drainagen entwässert. Betroffen sind der Bereich Overberger Straße / Hamm-Osterfelder-Bahn sowie östlich der Werner Straße und nördlich der Hamm-Osterfelder-Bahn („Hof Lippmann“).

Die Anlagen des Stadtbetriebs Entwässerung (Kanäle, Druckrohrleitungen, etc.) sind von dem Neubau der Erdgasfernleitung nicht betroffen.

Die geplante Trasse verläuft zum Teil über städtische Grundstücke. Für einige der Grundstücke sind im Grundbuch Belastungen eingetragen, außerdem liegen teilweise Pacht- bzw. Gestattungsverträge vor. Eine Aufstellung hierzu ist als Anlage beigefügt. Bei den im Grundbuch eingetragenen Leitungsrechten kann keine Aussage über den Verlauf der Leitungen gemacht werden; hier müsste gegebenenfalls Open Grid Europe vor Baubeginn mit den jeweiligen Berechtigten Kontakt aufnehmen. Sofern die Belange der Pächter bzw. Gestattungsnehmer beeinträchtigt werden, sind diese rechtzeitig vorher zu informieren.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thiede