Beschlussvorschlag:
1. Die zurzeit
noch nicht finanzierten Haushaltsmittel für den Bau bzw. die Ersteinrichtung
der Jahnschule am Standort der ehemaligen Burgschule sollen im Doppelhaushalt
2020/21 bereitgestellt werden.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, in 2019 alles soweit vorzubereiten und die
entsprechenden Aufträge zu vergeben, dass in 2020 mit dem Bau des
dreigeschossigen Erweiterungsbaues, dem Bau des Speisesaales/der Aula und dem
Umbau des Altgebäudes für die Nutzung durch die Jahnschule begonnen werden
kann.
Sachdarstellung:
1. Ausgangslage
Nach § 80 Schulgesetz NRW sind Gemeinden, soweit sie Schulträgeraufgaben
erfüllen, verpflichtet, eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Dieser
Verpflichtung kommt die Stadt Bergkamen regelmäßig nach.
Bereits am 21.11.2017 (Drucksache Nr. 11/1049) hat sich der Ausschuss für
Schule, Sport und Weiterbildung mit der Schulentwicklungsplanung im
Primarbereich im Stadtteil Oberaden beschäftigt. In der Vorlage ist seinerzeit
ausgeführt worden, dass eine grundlegende bauliche Bewertung der Jahnschule zu
dem Ergebnis gekommen ist, dass eine notwendige umfassende Sanierung
wirtschaftlich nicht vertretbar sei. Die Verwaltung ist beauftragt worden, in
Absprache mit der Schulleitung der Jahnschule und der Unteren
Schulaufsichtsbehörde, dem Schulamt für den Kreis Unna, ein Konzept für die
bauliche Erweiterung des Schulgebäudes an der Alisostraße zu einer dreizügigen
Grundschule auszuarbeiten.
Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 12.07.2018
(Drucksache Nr. 11/1210) beschlossen, die Jahnschule in Bergkamen-Oberaden von
der Jahnstraße 15 in das freie Gebäude der ehemaligen Burgschule an der
Alisostraße 50 zu verlegen. Der Umzug soll nach Fertigstellung des
entsprechenden Erweiterungsbaues erfolgen. In der Vorlage ist seinerzeit darauf
eingegangen worden, dass nach § 80 Schulgesetz NRW eine Beteiligung der benachbarten Schulträger bei
einer Schulentwicklungsplanung erforderlich ist und auch stattgefunden hat.
Auch die nach § 76 Schulgesetz NRW geforderte Beteiligung der Schule ist
erfolgt. Die Schulkonferenz hat im März 2018 dem beabsichtigten Umzug der
Jahnschule in das Schulgebäude in der Alisostraße zugestimmt.
Seinerzeit ist in der Vorlage ausgeführt worden, dass nach § 81 Abs. 3
Schulgesetz NRW der Beschluss des Schulträgers zum Umzug einer Schule der
Genehmigung durch die Obere Schulaufsichtsbehörde bedarf. Mit Schreiben vom
29.03.2019, hier eingegangen am 12.04.2019, hat die Bezirksregierung Arnsberg
als Obere Schulaufsichtsbehörde den Beschluss des Rates der Stadt Bergkamen vom
12.07.2018 genehmigt. Die Genehmigung wird ab dem Schuljahr 2020/2021,
frühestens jedoch nach Fertigstellung des Anbaues für die Schule gültig. Eine
Auflage in dem Genehmigungsbescheid besagt, dass der Umzug ausschließlich in
den Ferien erfolgen darf.
2. Vorstellung
Neubau
Noch im Sommer 2018 ist nach einem entsprechenden Auswahlverfahren das Architekturbüro
Heiderich aus Lünen beauftragt worden, eine Machbarkeitsstudie zum Umzug der
Jahnschule an den Standort der ehemaligen Burgschule in der Alisostraße 50 zu
erstellen.
Die Machbarkeitsstudie liegt zwischenzeitlich vor und wird in der
gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Umwelt, Bauen und Verkehr, für Schule,
Sport und Weiterbildung sowie des Kulturausschusses durch den Architekten Herrn
Martin Heiderich vorgestellt.
Vorausgegangen sind der Machbarkeitsstudie eine ganze Reihe an Gesprächen
sowohl mit der Schulleitung der Jahnschule als auch dem Kollegium der Schule.
In einem ersten Schritt ist das erforderliche Raumprogramm für eine
dreizügige Grundschule ermittelt worden. Anschließend ist festgelegt worden,
welcher Gebäudeteil sich für welche Nutzung optimal nutzen lässt und welche
Räume in einer gewissen Nähe zueinander benötigt werden.
Das Ergebnis ist der Schulleitung und dem Kollegium bereits vorgestellt
worden. Es hat dort die volle Zustimmung erhalten.
Auch das Schulamt für den Kreis Unna ist über den Planungsstand in
Kenntnis gesetzt worden.
3. Zeitrahmen
Als reine Bauzeit für den Umbau des Bestandsgebäudes und die Errichtung
des dreigeschossigen Neubaus ist mit rund 1,5 Jahren zu rechnen.
Wenn im Frühjahr 2020 mit dem Neubau begonnen werden kann, ist es
möglich, im Herbst 2021 umzuziehen. Dies setzt jedoch voraus, dass kurzfristig
ein Architekturbüro mit der weiteren Betreuung der Maßnahme beauftragt wird und
ein entsprechender Bauantrag gestellt und genehmigt wird.
Der Neubau des Klassentraktes erfolgt ausschließlich an der Stelle, an
der der Altbau abgerissen worden ist. Insofern ist bezüglich des Bodendenkmals
„Römerlager“ keine Rücksicht zu nehmen. Anderes sieht dies bei der Aula/dem
Speisesaal aus. Hier werden die bisherigen Ausmaße des alten Gebäudes leicht
überschritten. Eine Anfrage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist
erfolgt.
4. Finanzierung
Im Doppelhaushalt 2018/2019 ist für den Neubau der Grundschule in
Bergkamen-Oberaden ein Betrag in Höhe von 1,94 Mio. € etaisiert. Von diesen
Mitteln ist der Abriss des maroden Bauabschnittes an der ehemaligen Burgschule
erfolgt. Die Machbarkeitsstudie ist aus diesen Mitteln genauso finanziert
worden wie notwendige Ingenieurleistungen für die Untersuchung des Baugrundes
usw. Rund 500.000 EUR sind damit bereits verausgabt.
Die Beauftragung des Architekturbüros für die nächsten Leistungsphasen
kann aus den zur Verfügung gestellten Mitteln noch finanziert werden.
Die Machbarkeitsstudie beinhaltet auch eine Kostenschätzung durch das
Architekturbüro Heiderich.
Demnach belaufen sich die Baukosten für den schulischen Teil auf
8.515.773 EUR. Hinzu kommen die Kosten der Ersteinrichtung mit 387.108 EUR.
Beide Beträge basieren auf Daten zum Zeitpunkt der Erstellung der
Machbarkeitsstudie.
Bei einer Umsetzung innerhalb des o. g. Zeitrahmens ist davon auszugehen,
dass sich die Baukosten auf 9,6 Mio. EUR und die Kosten der Ersteinrichtung auf
400.000 EUR erhöhen werden.
Die noch nicht
finanzierten Baukosten sowie die Kosten der Ersteinrichtung sind im
Doppelhaushalt 2020/21 einzuplanen. Die Finanzierung erfolgt aus
Kreditaufnahmen sowie durch noch mögliche Kreditmittelabrufe aus dem
Förderprogramm „Gute Schule 2020“.
Zusammenfassung:
Baukosten: 9,6
Mio €
Ersteinrichtung: 0,4
Mio €
Abriss
Altgebäude/Machbarkeitsstudie: 0,5
Mio €
Gesamtkosten: 10,5 Mio €
abzügl.
Veranschlagung 2018/2019: 1,94 Mio €
im Haushalt
2020/21 einzuplanen: 8,56 Mio €
Kostendarstellung: |
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Kosten/Erlöse: |
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Produkt-/Sachkonto: |
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Folgekosten
pro Jahr: |
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Mittelverfügbarkeit: |
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Deckungsvorschlag:
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Anfrage
Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ |
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Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kray |
Amtsleiter StA 20 Marquardt |
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