Betreff
Umbau und Erweiterung der ehemaligen Burgschule für die Jahnschule
Vorlage
11/1543
Aktenzeichen
kry-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.  Die zurzeit noch nicht finanzierten Haushaltsmittel für den Bau bzw. die Ersteinrichtung der Jahnschule am Standort der ehemaligen Burgschule sollen im Doppelhaushalt 2020/21 bereitgestellt werden.

 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, in 2019 alles soweit vorzubereiten und die entsprechenden Aufträge zu vergeben, dass in 2020 mit dem Bau des dreigeschossigen Erweiterungsbaues, dem Bau des Speisesaales/der Aula und dem Umbau des Altgebäudes für die Nutzung durch die Jahnschule begonnen werden kann.

 

Sachdarstellung:

 

 

1.  Ausgangslage

 

Nach § 80 Schulgesetz NRW sind Gemeinden, soweit sie Schulträgeraufgaben erfüllen, verpflichtet, eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Dieser Verpflichtung kommt die Stadt Bergkamen regelmäßig nach.

Bereits am 21.11.2017 (Drucksache Nr. 11/1049) hat sich der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung mit der Schulentwicklungsplanung im Primarbereich im Stadtteil Oberaden beschäftigt. In der Vorlage ist seinerzeit ausgeführt worden, dass eine grundlegende bauliche Bewertung der Jahnschule zu dem Ergebnis gekommen ist, dass eine notwendige umfassende Sanierung wirtschaftlich nicht vertretbar sei. Die Verwaltung ist beauftragt worden, in Absprache mit der Schulleitung der Jahnschule und der Unteren Schulaufsichtsbehörde, dem Schulamt für den Kreis Unna, ein Konzept für die bauliche Erweiterung des Schulgebäudes an der Alisostraße zu einer dreizügigen Grundschule auszuarbeiten.

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 12.07.2018 (Drucksache Nr. 11/1210) beschlossen, die Jahnschule in Bergkamen-Oberaden von der Jahnstraße 15 in das freie Gebäude der ehemaligen Burgschule an der Alisostraße 50 zu verlegen. Der Umzug soll nach Fertigstellung des entsprechenden Erweiterungsbaues erfolgen. In der Vorlage ist seinerzeit darauf eingegangen worden, dass nach § 80 Schulgesetz NRW eine  Beteiligung der benachbarten Schulträger bei einer Schulentwicklungsplanung erforderlich ist und auch stattgefunden hat.

Auch die nach § 76 Schulgesetz NRW geforderte Beteiligung der Schule ist erfolgt. Die Schulkonferenz hat im März 2018 dem beabsichtigten Umzug der Jahnschule in das Schulgebäude in der Alisostraße zugestimmt.

 

Seinerzeit ist in der Vorlage ausgeführt worden, dass nach § 81 Abs. 3 Schulgesetz NRW der Beschluss des Schulträgers zum Umzug einer Schule der Genehmigung durch die Obere Schulaufsichtsbehörde bedarf. Mit Schreiben vom 29.03.2019, hier eingegangen am 12.04.2019, hat die Bezirksregierung Arnsberg als Obere Schulaufsichtsbehörde den Beschluss des Rates der Stadt Bergkamen vom 12.07.2018 genehmigt. Die Genehmigung wird ab dem Schuljahr 2020/2021, frühestens jedoch nach Fertigstellung des Anbaues für die Schule gültig. Eine Auflage in dem Genehmigungsbescheid besagt, dass der Umzug ausschließlich in den Ferien erfolgen darf.

 

 

 

 

 

2.  Vorstellung Neubau

 

Noch im Sommer 2018 ist nach einem entsprechenden Auswahlverfahren das Architekturbüro Heiderich aus Lünen beauftragt worden, eine Machbarkeitsstudie zum Umzug der Jahnschule an den Standort der ehemaligen Burgschule in der Alisostraße 50 zu erstellen.

Die Machbarkeitsstudie liegt zwischenzeitlich vor und wird in der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Umwelt, Bauen und Verkehr, für Schule, Sport und Weiterbildung sowie des Kulturausschusses durch den Architekten Herrn Martin Heiderich vorgestellt.

Vorausgegangen sind der Machbarkeitsstudie eine ganze Reihe an Gesprächen sowohl mit der Schulleitung der Jahnschule als auch dem Kollegium der Schule.

In einem ersten Schritt ist das erforderliche Raumprogramm für eine dreizügige Grundschule ermittelt worden. Anschließend ist festgelegt worden, welcher Gebäudeteil sich für welche Nutzung optimal nutzen lässt und welche Räume in einer gewissen Nähe zueinander benötigt werden.

Das Ergebnis ist der Schulleitung und dem Kollegium bereits vorgestellt worden. Es hat dort die volle Zustimmung erhalten.

Auch das Schulamt für den Kreis Unna ist über den Planungsstand in Kenntnis gesetzt worden.

 

 

3.  Zeitrahmen

 

Als reine Bauzeit für den Umbau des Bestandsgebäudes und die Errichtung des dreigeschossigen Neubaus ist mit rund 1,5 Jahren zu rechnen.

Wenn im Frühjahr 2020 mit dem Neubau begonnen werden kann, ist es möglich, im Herbst 2021 umzuziehen. Dies setzt jedoch voraus, dass kurzfristig ein Architekturbüro mit der weiteren Betreuung der Maßnahme beauftragt wird und ein entsprechender Bauantrag gestellt und genehmigt wird.

Der Neubau des Klassentraktes erfolgt ausschließlich an der Stelle, an der der Altbau abgerissen worden ist. Insofern ist bezüglich des Bodendenkmals „Römerlager“ keine Rücksicht zu nehmen. Anderes sieht dies bei der Aula/dem Speisesaal aus. Hier werden die bisherigen Ausmaße des alten Gebäudes leicht überschritten. Eine Anfrage an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist erfolgt.

 

 

4.  Finanzierung

 

Im Doppelhaushalt 2018/2019 ist für den Neubau der Grundschule in Bergkamen-Oberaden ein Betrag in Höhe von 1,94 Mio. € etaisiert. Von diesen Mitteln ist der Abriss des maroden Bauabschnittes an der ehemaligen Burgschule erfolgt. Die Machbarkeitsstudie ist aus diesen Mitteln genauso finanziert worden wie notwendige Ingenieurleistungen für die Untersuchung des Baugrundes usw. Rund 500.000 EUR sind damit bereits verausgabt.

Die Beauftragung des Architekturbüros für die nächsten Leistungsphasen kann aus den zur Verfügung gestellten Mitteln noch finanziert werden.

 

Die Machbarkeitsstudie beinhaltet auch eine Kostenschätzung durch das Architekturbüro Heiderich.

Demnach belaufen sich die Baukosten für den schulischen Teil auf 8.515.773 EUR. Hinzu kommen die Kosten der Ersteinrichtung mit 387.108 EUR. Beide Beträge basieren auf Daten zum Zeitpunkt der Erstellung der Machbarkeitsstudie.

 

Bei einer Umsetzung innerhalb des o. g. Zeitrahmens ist davon auszugehen, dass sich die Baukosten auf 9,6 Mio. EUR und die Kosten der Ersteinrichtung auf 400.000 EUR erhöhen werden.

Die noch nicht finanzierten Baukosten sowie die Kosten der Ersteinrichtung sind im Doppelhaushalt 2020/21 einzuplanen. Die Finanzierung erfolgt aus Kreditaufnahmen sowie durch noch mögliche Kreditmittelabrufe aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“.

 

 

Zusammenfassung:

 

Baukosten:                                                                         9,6   Mio €

Ersteinrichtung:                                                                0,4   Mio €

Abriss Altgebäude/Machbarkeitsstudie:                0,5   Mio €

 

Gesamtkosten:                                                               10,5   Mio €

abzügl. Veranschlagung 2018/2019:                          1,94 Mio €

 

im Haushalt 2020/21 einzuplanen:                            8,56 Mio €

 

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

 

Produkt-/Sachkonto:             

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

 

 

Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Amtsleiter StA 20

 

 

 

 

Marquardt