Beschlussvorschlag:
Der Behindertenbeirat der Stadt Bergkamen beschließt, die Fördermittel für die Behindertenarbeit im Haushalts-/Budgetjahr 2019 i. H. v. insg. 6.140 € zu zwei Dritteln als Grundförderung, zu gleichen Teilen aufgeteilt auf alle geförderten Gruppen, und zu einem Drittel anhand der Mitgliederzahlen zum Stand 31.12.2018 wie folgt zu verteilen:
2/3 |
1/3 |
|||
Mitglieder |
Grund- |
nach |
Gesamt- |
|
Gruppe/Verein: |
31.12.2018 |
Förderung |
Mitgliedern |
förderung: |
Behindertengruppe Wichernhaus |
32 |
454,81 € |
189,84 € |
644,65 € |
Behindertengruppe Martin-Luther-Zentrum |
12 |
454,81 € |
71,19 € |
526,00 € |
Behindertensportgemeinschaft Bergkamen |
91 |
454,81 € |
539,85 € |
994,66 € |
Gehörlosenverein Einigkeit |
8 |
454,81 € |
47,46 € |
502,27 € |
Freundeskreis der
Von-Bodelschwingh-Schule |
25 |
454,81 € |
148,31 € |
603,12 € |
Behindertengruppe
Oberaden (Jochen-Klepper-Haus) |
12 |
454,81 € |
71,19 € |
526,00 € |
Blinden- und Sehbehindertenverein Bergkamen |
17 |
454,81 € |
100,85 € |
555,67 € |
Initiative „Down-Syndrom“, Kreis Unna e. V. |
41 |
454,81 € |
243,23 € |
698,04 € |
Deutsche Rheumaliga - Ortsgruppe Bergkamen |
107 |
454,81 € |
634,76 € |
1.089,58 € |
Summe |
345 |
4.093,33 € |
2.046,67 € |
6.140,00 € |
Sachdarstellung:
Wie in den Vorjahren stehen im Haushalts-/Budgetjahr 2019 für die Förderung der lokalen Behindertenarbeit in Bergkamen Mittel in einer Gesamthöhe von 6.140,00 € zur Verfügung. Hiermit soll den örtlichen Selbsthilfegruppen bzw. - organisationen eine grundlegende finanzielle Ausstattung für ihre Tätigkeit garantiert werden.
Da es sich bei den in 2019 bereitgestellten Mitteln um die
Förderung der örtlichen Behindertenarbeit in Bergkamen handelt, soll bei den
über das Stadtgebiet hinaus organisierten Gruppen durch diese
eigenverantwortlich die Verwendung der Förderbeträge ausschließlich für die
Bergkamener Mitglieder sichergestellt werden. Eine Weiterleitung an
übergeordnete Organisationen oder Nutzung für Mitglieder außerhalb des
Bergkamener Stadtgebietes ist ausgeschlossen.
Die Ermittlung der Zuschussbeträge basiert auf der in der Sitzung des Behindertenbeirates vom 20.03.2013 beschlossenen Verteilungsvariante, wonach 2/3 des Zuschusses als Grundförderung und 1/3 des Zuschusses anhand der Mitgliederzahlen verteilt werden soll.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Regionalgruppe Bergkamen vom Bundesverband Polio wie in den Vorjahren auch in 2019 zu Gunsten der anderen Gruppen auf diese finanzielle Förderung verzichten.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiterin Höchst |
Sachgebietsleiter Möllmann |
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