Betreff
Verteilung der Fördermittel für die Behindertenarbeit in Bergkamen im Jahr 2019
Vorlage
11/1535
Aktenzeichen
50 mö-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Behindertenbeirat der Stadt Bergkamen beschließt, die Fördermittel für die Behindertenarbeit im Haushalts-/Budgetjahr 2019 i. H. v. insg. 6.140 € zu zwei Dritteln als Grundförderung, zu gleichen Teilen aufgeteilt auf alle geförderten Gruppen, und zu einem Drittel anhand der Mitgliederzahlen zum Stand 31.12.2018 wie folgt zu verteilen:

 

 2/3

 1/3

Mitglieder

Grund-

nach

Gesamt-

Gruppe/Verein:

31.12.2018

Förderung

Mitgliedern

förderung:

Behindertengruppe Wichernhaus

32

454,81 €

189,84 €

644,65 €

Behindertengruppe Martin-Luther-Zentrum

12

454,81 €

71,19 €

526,00 €

Behindertensportgemeinschaft Bergkamen

91

454,81 €

539,85 €

994,66 €

Gehörlosenverein Einigkeit

8

454,81 €

47,46 €

502,27 €

Freundeskreis der

Von-Bodelschwingh-Schule

25

454,81 €

148,31 €

603,12 €

Behindertengruppe Oberaden

(Jochen-Klepper-Haus)

12

454,81 €

71,19 €

526,00 €

Blinden- und Sehbehindertenverein Bergkamen

17

454,81 €

100,85 €

555,67 €

Initiative „Down-Syndrom“, Kreis Unna e. V.

41

454,81 €

243,23 €

698,04 €

Deutsche Rheumaliga - Ortsgruppe Bergkamen

107

454,81 €

634,76 €

1.089,58 €

Summe

345

4.093,33 €

2.046,67 €

6.140,00 €

 

 

Sachdarstellung:

 

Wie in den Vorjahren stehen im Haushalts-/Budgetjahr 2019 für die Förderung der lokalen Behindertenarbeit in Bergkamen Mittel in einer Gesamthöhe von 6.140,00 € zur Verfügung. Hiermit soll den örtlichen Selbsthilfegruppen bzw. - organisationen eine grundlegende finanzielle Ausstattung für ihre Tätigkeit garantiert werden.

 

Da es sich bei den in 2019 bereitgestellten Mitteln um die Förderung der örtlichen Behindertenarbeit in Bergkamen handelt, soll bei den über das Stadtgebiet hinaus organisierten Gruppen durch diese eigenverantwortlich die Verwendung der Förderbeträge ausschließlich für die Bergkamener Mitglieder sichergestellt werden. Eine Weiterleitung an übergeordnete Organisationen oder Nutzung für Mitglieder außerhalb des Bergkamener Stadtgebietes ist ausgeschlossen.

 

Die Ermittlung der Zuschussbeträge basiert auf der in der Sitzung des Behindertenbeirates vom 20.03.2013 beschlossenen Verteilungsvariante, wonach 2/3 des Zuschusses als Grundförderung und 1/3 des Zuschusses anhand der Mitgliederzahlen verteilt werden soll.

 

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Regionalgruppe Bergkamen vom Bundesverband Polio wie in den Vorjahren auch in 2019 zu Gunsten der anderen Gruppen auf diese finanzielle Förderung verzichten.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachgebietsleiter

 

 

 

 

Möllmann