Betreff
Ampelanlagen mit Bergmann- und Römer-Motiv
Motiv- und Standortvorschläge
Vorlage
11/1526
Aktenzeichen
66 mö-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Umgestaltung der Lichtsignalanlagen an den vorgeschlagenen Standorten vorzunehmen und die Ampeln mit den vom externen Planungsbüro entwickelten Motiven umzurüsten.

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 22.11.2018 (Drucksache Nr. 11/1394) die Verwaltung aufgefordert, Möglichkeiten zur Installation von Ampelmännchen mit den Motiven Bergmann und Römer an ausgewählten Ampeln im Stadtgebiet zu prüfen.

 

Gemäß der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) sind Sinnbilder eines stehenden bzw. schreitenden Fußgängers vorgegeben. Es dürfen keinesfalls Missverständnisse oder Fehlinterpretationen der Sinnbilder möglich sein.

 

Anlässlich des bundesweiten Endes des Steinkohlebergbaus haben im Jahr 2018 mehrere Städte in NRW beim Landesverkehrsministerium angefragt, ob Fußgängerampeln mit Bergmann-Motiven ausnahmsweise zugelassen werden könnten. Erstmals eingesetzt wurden entsprechende Streuscheiben im Oktober 2018 an einer Ampel in Duisburg. Bereits seit mehreren Jahren gibt es z. B. in Mainz Ampeln mit Mainzelmännchen und in Bremen mit Stadtmusikanten-Motiv. Aufgrund des vielfältigen Interesses an Ampelmännchen mit lokalem Bezug hat das Landesverkehrsministerium per Erlass vom 13. Juni 2018 klargestellt, dass die Entscheidung über die Einführung solcher Ampelmännchen ausschließlich in der Zuständigkeit der Kommunen als örtliche Straßenverkehrsbehörde liegt. Die Kommunen sollten hierbei jedoch beachten, dass es durch die abweichende Gestaltung nicht zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern kommt. Sofern Kommunen ein abweichendes Ampelmännchen einführen, haften sie für Schäden, die auf die abweichende Gestaltung zurückzuführen sind.

 

Gemäß des Erlasses muss die Entscheidung hinreichend und nachvollziehbar begründet und aktenkundig vermerkt werden. Es muss sich hier um einen Verwaltungsakt handeln, der eine abweichende Gestaltung vorrangregelnder Verkehrszeichen genehmigt.

 

Motivvorschläge:

 

Die Motive Bergmann und Römer wurden von einem externen Büro entworfen. Sie werden in der Ausschusssitzung vorgestellt. Aus Sicht des Fachamtes wird bei den vorliegenden Entwürfen der Grundsatz „Warten bzw. Gehen“ eingehalten, so dass es nicht zu Verwechslungen oder Fehlinterpretationen kommen kann. Die Motivauswahl wurde mit dem Kulturdezernat und dem Bereich Stadtmarketing abgestimmt.

 

Vorgeschlagene Standorte:

 

Von den insgesamt 36 Ampelanlagen im Stadtgebiet Bergkamen schlägt StA 61 folgende für die Installation von Römer- bzw. Bergmann-Motiven vor:

 

Fußgängerampeln mit Bergmann-Motiv

·      Oberaden:
Fußgängerampel an der Rotherbachstraße (K 16), Einmündung Bruktererstraße
=> Lokaler Bezug zur ehemaligen Zeche Haus Aden

·      Weddinghofen:
Fußgängerampel an der Schulstraße (L 664), Kreuzung Bachstraße/Grüner Weg
=> Lokaler Bezug zur ehemaligen Zeche Grimberg 3/4

·      Mitte:
Fußgängerampel Kreuzung Fritz-Husemann-Straße – Justus-von-Liebig-Straße/Hegelstraße (K 16)

=> Lokaler Bezug zur ehemaligen Zeche Neu-Monopol, Fritz-Husemann-/Albert-Schweitzer-Straße
Rünthe:
Fußgängerampel Rünther Straße (Gemeindestraße) im Bereich der Einmündung Kanalstraße
=> Lokaler Bezug zum ehemaligen Bergbaugebäude „Schacht III“

·      Overberge:
Kein Standortvorschlag wegen fehlendem lokalen Bergbaubezug

 

Fußgängerampel mit Römer-Motiv

·      Oberaden:
Fußgängerampel an der Jahnstraße (L 821) zwischen Stadtmuseum und Kuhbachtrasse
=> Lokaler Bezug zum ehemaligen Römerlager und Ankerpunkt des Römerparks im Stadtmuseum
Fußgängerampel Jahnstraße/Am Römerberg

 

Die zu erwartenden Kosten bewegen sich im erwarteten Rahmen und können lt. Kämmerei überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

  ca. 13.000 €

Produkt-/Sachkonto:             

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

 

 

Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ

 ja

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Möcklinghoff