Betreff
Zuleitung des Entwurfes des Gesamtabschlusses 2017 und seiner Anlagen an den Rat
Vorlage
11/1510
Aktenzeichen
fi-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 zur Kenntnis und verweist ihn an den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW.

 

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 116 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt vermitteln und ist zu erläutern.

 

Der Gesamtabschluss besteht aus:

der Gesamtbilanz

der Gesamtergebnisrechnung

dem Gesamtanhang.

 

Dem Gesamtabschluss sind der Gesamtlagebericht und der Beteiligungsbericht des gleichen Geschäftsjahres als Anlage beizufügen.

 

Die Aufstellung des Entwurfes des Gesamtabschlusses sollte bis zum 30.09. des auf das Ende des Berichtjahres folgenden Jahres erfolgen. Bedingt durch den Beschluss des städtischen Abschlusses 2017 am 13.12.2018 konnte dieser Termin nicht eingehalten werden.

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Roland Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

 

Fischer