Betreff
Jahresbericht Ordnungsdienst 2018
Vorlage
11/1495
Aktenzeichen
32.2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren im Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage und Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Mit der Einrichtung des städtischen Ordnungsdienstes im Jahre 2003 sollte dem gestiegenen Bedarf an präventiven Tätigkeiten zur Abwehr von Gefahren für die allgemeine öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bergkamener Bürgerinnen und Bürger sowie dem Thema „Sauberkeit in der Stadt“ Rechnung getragen werden.

 

Aktuell ist der Ordnungsdienst mit zwei Vollzeitstellen ausgestattet. Verstärkung erfahren die beiden Beschäftigten derzeit durch eine dritte Person, die noch bis September 2022 im Rahmen des Teilhabechancengesetzes als „Ordnungsdiensthelfer“ eingesetzt wird. Träger der Maßnahme ist die Werkstatt im Kreis Unna.

 

Seinen Dienst verrichtet der Ordnungsdienst regulär im Frühdienst von ca. 7.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr. Spätdienste bis ca. 22.00 Uhr werden bedarfsabhängig nach vorheriger Abspra-che in den Sommermonaten, bei gemeinsamen Kontrollen mit der Polizei oder bei angeord-neten Sonderkontrollen durchgeführt.

 

Für ihre Kontrolltätigkeit sind die Dienstkräfte mit erkennbarer und einheitlicher Dienstkleidung und einem Dienstfahrzeug ausgestattet. Sie sind Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger oder Besucherinnen und Besucher der Stadt, erteilen Auskünfte und Informationen und geben eigene Beobachtungen, Feststellungen oder Hinweise aus der Bevölkerung über Gefahrensituationen, Verunreinigungen u. ä. an die zuständigen Dienststellen weiter.

 

Die Kontrolle des Stadtgebiets und der Ortsteile erfolgt nach einem Bestreifungsplan, der die amtsbekannten Brennpunkte enthält (z. B. Wasserpark, Zentrumsplatz, Präsidentenstraße mit anliegenden Plätzen, Friedhof-Mitte). Der Plan ist allerdings keine starre Vorgabe, sondern eine Abfolge, die an Vorkommnisse und Beschwerden angepasst wird. Aus den Ortsteilen werden beispielsweise regelmäßig Problembereiche von Bürgerinnen und Bürgern benannt, die dann bei der Bestreifung berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden auch sogenannte Sonderkontrollen durchgeführt, die aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall angeordnet werden und eine engmaschige Kontrolle, teilweise mehrmals täglich, gewährleisten sollen.

 

Die im Stadtzentrum liegenden Bereiche werden in der Regel durch Fußstreifen abgegangen, weiter entfernt gelegene Einsatzbereiche, wie z. B. Bereiche der Radtrasse in Overberge, der Römerbergwald in Oberaden oder die Bereiche der Lippeauen in Rünthe, werden mit dem städtischen Dienstwagen angefahren und kontrolliert. Für den Bereich des Beversee-Gebiets wurden der Stadt vom Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) Ausnahmegenehmigungen für das Befahren des Bereichs mit PKW erteilt. Hier finden die Streifen wegen der Weitläufigkeit des Areals mit dem PKW und darin dann punktuell als Fußstreife statt.

 

Die Vielzahl der verschiedenen Aufgaben des Ordnungsdienstes resultiert im Wesentlichen aus Spezialgesetzen, wie der Straßenverkehrsordnung (StVO), dem Landeshundegesetz (LHundG), dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) oder dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG). Spezielle Aufgaben ergeben sich darüber hinaus aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Ver-kehrsflächen und in den Anlagen im Gebiet der Stadt Bergkamen vom 27.09.2002 in der Fassung der 1. Änderung und Ergänzung vom 08.08.2003 (OBV).

 

Während der Streifenfahrten und -gänge stellen die Mitarbeiter regelmäßig auch Verkehrs-ordnungswidrigkeiten fest, die in der Einsatzstatistik seit mehreren Jahren einen großen Anteil ausmachen. Neben der Überprüfung von Mülldelikten werden häufig auch Kontrollen im Zusammenhang mit einer Hundehaltung durchgeführt, da entweder Hunde im Innenstadtbe-reich nicht angeleint sind oder Verunreinigungen durch Hundekot nicht beseitigt oder Hunde auf Kinderspielplätzen ausgeführt werden (vgl. Anlage 1).

 

Darüber hinaus werden aufgrund von  Bürgerbeschwerden, die entweder direkt bei der Ord-nungsbehörde eingehen oder über das Beschwerdemanagement des Bürgermeisterbüros an die Ordnungsbehörde weitergeleitet werden, sowie aufgrund von Mitteilungen der Polizei und eigenen Feststellungen diverse Sonderkontrollen im Stadtgebiet durchgeführt. Dazu zählt u.a. das Aufsuchen von Person und Personengruppen, die den normalen Betrieb auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen negativ beeinflussen, Kontrollen von bestimmten Spiel- und Bolzplätzen sowie Schulen wegen unerlaubten und störenden Aufenthalts von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

 

Sonderkontrollen wurden im vergangenen Jahr u.a. in folgenden Fällen durchgeführt:

 

  • Aufsuchen von angetrunkenen Personen und Personengruppen, die sich bereits am frühen Nachmittag am Herbert-Wehner-Platz versammelt und im Bereich des Eisca-fes und der übrigen Geschäfte Gäste und Kunden belästigt haben.

 

  • Kontrolle der Radtrasse Rünthe-Overberge, des Verbindungswegs Hochstraße-Ulmenweg und von Gehwegen in Weddinghofen und Oberadern aufgrund von Bür-gerbeschwerden wegen starker Verschmutzung durch Hundekot. 

 

  • In den Sommermonaten höhere Präsenz durch vermehrte Streifengänge im Stadt-park (Am Wiehagen / Parkstraße) und am Datteln-Hamm-Kanal, da an beiden Orten aufgrund der guten Witterung in 2018 immer wieder gegrillt wurde  und zahlreiche Personengruppen ihren Müll in den Anlagen zurückgelassen haben.

 

Einen besonderen Beitrag haben die Mitarbeiter des Ordnungsdienst in 2018 währen der bei-den Kirmessen im Frühjahr und Herbst geleistet, die sie an allen 4 Tagen von Anfang bis zum Ende begleitet und so für Sicherheit und Ordnung auf dem Veranstaltungsgelände und unter den Besuchern gesorgt haben. Störungen der Veranstaltungen konnten so durch die Präsenz des Ordnungsdienstes vermieden werden.

 

Hervorzuheben sind auch die vermehrten Einsätze aufgrund von Ruhestörungen, die wäh-rend der normalen Dienstzeit dem Ordnungsamt gemeldet wurden. In der überwiegenden Zahl der Fälle ist deutlich zu laut abgespielte Musik Auslöser der Beschwerden. Der Ord-nungsdienst versucht in solchen Fällen vor Ort zunächst Kontakt zum Ruhestörer aufzuneh-men, um die Ruhe und Ordnung wieder herzustellen.

 

Wie auch in den Vorjahren hat der Ordnungsdienst speziell zum Einschulungsbeginn im Um-feld mehrerer Grundschulen Schulwegsicherung durchgeführt. In der übrigen Zeit des Jahres sind in diesem Rahmen auch die Überwege ohne Ampel an weiterführenden Schulen in das Blickfeld gerückt.  Leider muss weiterhin eine Zunahme rücksichtlosen Parkens konstatiert werden, sodass Kinder Schwierigkeiten haben, die Fahrbahn zu überqueren und einzusehen bzw. gesehen zu werden. Trotz der gefährlichen Auswirkungen ihres Handelns ist Uneinsich-tigkeit bei den Bürgerinnen und Bürger festzustellen. Ihr rücksichtsloses Verhalten begründen sie damit, dass kein Parkplatz gefunden werden konnte.

 

Zur Durchsetzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung und der anderen Rechtsvorschrif-ten machen die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes im Rahmen der allgemeinen Befugnisse des Ordnungsbehördengesetz (OBG), des Polizeigesetzes (PolG NRW) und des Ordnungs-widrigkeitengesetzes (OWiG) regelmäßig von verschiedenen Handlungs- und Eingriffsmög-lichkeiten Gebrauch. Hierzu zählen z. B. mündliche Belehrungen, Ermahnungen, Verwar-nungen mit oder ohne Verwarngeld, Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren, Platz-verweisungen oder Identitätsfeststellungen.

 

Die im Zuge der Kontrolltätigkeit des Ordnungsdienstes im Jahr 2018 getroffenen Maßnah-men können der Übersicht aus Anlage 2 entnommen werden.

 

Die seit Jahren rückläufige Anzahl getroffener Maßnahmen belegt, dass sich die Tätigkeit des Ordnungsdienstes positiv auf das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger auswirkt.

 

Bedauerlicherweise müssen die Ordnungsamtsmitarbeiter regelmäßig Beleidigungen und Verunglimpfungen bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten ertragen. Schwerwiegende Bedrohun-gen und Beleidigungen mussten in 2018 erfreulicherweise nicht dokumentiert werden. Durch entsprechend geschultes Verhalten konnten tätliche Übergriffe bisher vermieden werden.

 

Der Ordnungsdienst der Stadt Bergkamen wird angesichts der Vielzahl der Kontrollen und der flexiblen Einsatzmöglichkeiten von der Polizei und der Verwaltung als sinnvolle und un-verzichtbare Einrichtung zur Gefahrenabwehr angesehen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. Anlagen 1 und 2

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

 

 

Amtsleitung

 

 

 

 

Brüggenthies

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Höll