Betreff
Sachstandsbericht Katzenschutzverordnung
Vorlage
11/1494
Aktenzeichen
32.70.04
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren im Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage und Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Seit dem 01.01.2018 gilt auf Beschluss des Kreistags vom 10.10.2017 im gesamten Kreis Unna die sogenannte Katzenschutzverordnung. Mit der Verordnung soll die im Kreisgebiet immer weiter anwachsende Katzenpopulation eingedämmt und eine Verbesserung des Gesundheitszustandes freilebender Katzen erreicht werden.

 

Die Katzenschutzverordnung sieht vor, dass Halter sogenannter Freigängerkatzen spätestens mit Ablauf der Übergangsfrist zum 01.07.2018 ihre Tiere durch einen Mikrochip kennzeichnen, beim Haustierregister „Tasso“ registrieren und ab dem 5. Lebensmonat kastrieren lassen müssen. Durch die Kennzeichnung und Registrierung kann die erfolgte Kastration nachvollzogen und im Zweifelfall auch überprüft werden. Unkastrierte fortpflanzungsfähige Katzen dürfen hingegen keinen unkontrollierten Auslauf erhalten.

 

Bei der Umsetzung der Verordnung arbeitet der Kreis Unna eng mit den örtlichen Tierschutzvereinen zusammen, die die streunenden Katzen einfangen, kontrollieren und ggf. bei einem Tierarzt kennzeichnen und kastrieren lassen. Für das Stadtgebiet Bergkamen sind die Tierfreunde Kamen e.V. zuständig.

 

Der Verein unterhält deshalb auf Bergkamener Stadtgebiet mit Stand 24.01.2019 insgesamt 7 Futterstellen in den Bereichen Halde „Großes Holz“, Römerbergwald, Boirenbusch, Städt. Gymnasium / Seniorenhaus Sophia, Zechengelände Grimberg 3/4 und Parkfriedhof. Nach Angaben des Tierschutzvereins wird an diesen Stellen über das Jahr hinweg eine nicht bestimmbare Zahl von Katzen eingefangen und von den ehrenamtlichen Helfern kontrolliert.

 

Laut Mitteilung des Kreises Unna vom 25.02.2019 wurden aus Bergkamen aufgrund der bestehenden Katzenschutzverordnung im Jahr 2018 insgesamt 29 Katzen gekennzeichnet, registriert und kastriert.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

 

 

Amtsleitung

 

 

 

 

Brüggenthies

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Höll