Betreff
Grundsatzbeschluss über die Umsetzung der Neustrukturierung der Bäder der GSW GmbH auf dem Stadtgebiet Bergkamen
Vorlage
11/1484
Aktenzeichen
mq-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Rat nimmt die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Kenntnis.

 

2.       Der Rat beschließt, dass die Variante 2.1 laut Anlage zur Vorlage umgesetzt werden soll und spricht sich dafür aus, dass am Standort des derzeitigen Wellenbades ein neu geplantes Familien- und Freizeitbad von der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen projektiert und in einer noch zu konkretisierenden Form betrieben wird.

 

3.       Die Verwaltung wird aufgefordert und ermächtigt, die notwendigen und gebotenen Änderungen am bestehenden Konsortialvertrag mit den Gesellschaftern Stadt Kamen und Gemeinde Bönen zu verhandeln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

4.       Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt und ermächtigt, die rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Umsetzung der Neustrukturierung der Freizeiteinrichtungen der GSW GmbH aktiv zu unterstützen und entsprechende Prüfungen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.

 

5.       Die Vertreter des Rates in den Gremien der GSW GmbH werden gebeten darauf hinzuwirken, dass seitens der GSW GmbH eine angemessene Öffentlichkeitsbeteiligung an der Planung des Bades durchgeführt wird und der Bau des Bades nicht vor Abschluss des rechtsgültigen Konsortialvertrages beauftragt wird.

 

 

Sachdarstellung:

 

1.       Hintergrund der Vorlage
Hinsichtlich der Entwicklung der Thematik wird auf die folgenden Drucksachen verwiesen:

 

Drucksache 11/0387 vom 25.08.2015 - Neuausrichtung der Bäderlandschaft in Kamen/Bergkamen,

hier: Vorstellung des Bäderkonzeptes durch die Fa. Altenburg, Düsseldorf;

 

Drucksache 11/0576 vom 24.03.2016 - Zukunft der GSW-Freizeitstandorte in Bergkamen, hier: Empfehlungen für die Errichtung eines Kombi-Bades am Standort Häupenweg und für die Nachfolgenutzungen des Standortes Lessingstraße;

 

Drucksache 11/0716 vom 27.10.2016 - Errichtung eines Kombibades in Bergkamen - Vorstellung der Studie;

 

Drucksache 11/0990 vom 04.09.2017 – Familienbad Bergkamen – Vorstellung der Machbarkeitsstudie durch das Ingenieurbüro Krieger, Velbert, in Kooperation mit der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG), Herne;

 

Drucksache 11/1021 vom 04.10.2017 – Badkonzept Bergkamen -  Weiteres Verfahren;

 

Drucksache 11/1194 vom 27.04.2018 – Badkonzept Bergkamen – Bestimmung der Badvariante.

 

 

 

2.       Anlass des Beschlussvorschlages

 

In der Sitzung des Rates am 18.10.2017 wurde beschlossen, dass die Verwaltung den Entwurf eines Vertrages zwischen der Stadt Bergkamen und den GSW über den Bau und die Errichtung eines Ganzjahresbades unter Einbeziehung einer steuerrechtlichen Prüfung zur Sicherung der Verlustverrechnung prüft. Inhalt dieses Vertrages sollte u. a. die Regelung der Einflussmöglichkeiten der Stadt auf den Bau und die Errichtung des Bades durch die GSW und auf die künftige Betriebsführung sein, um sicherzustellen, dass die Kreditaufnahme der Stadt im Haushalt als Investition dargestellt werden kann.

 

In Umsetzung dieses Beschlusses wurden weitere steuerrechtliche, haushaltsrechtliche und  betriebswirtschaftliche Problemstellungen ausgemacht, die innerhalb der GSW und Stadtverwaltung nicht abschließend bearbeitet werden konnten. Daher wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH von den GSW und der Stadt Bergkamen mandatiert und um Prüfung sowie Entwicklung eines Entscheidungsvorschlages unter Einbeziehung der bekannten Ausarbeitungen gebeten. Dieses Ergebnis liegt vor und ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Zwischenzeitlich wurde seitens der Verwaltung die Marktlage dahingehend überprüft, ob ein privater Investor zum Bau und Betrieb (ganz oder teilweise) des Bades bereit wäre. Mit einem konkreten Interessenten wurden Anbahnungsgespräche aufgenommen, die aber nicht zum Erfolg führten.

 

 

3.       Wirtschaftlichkeit

 

Mit dem vorgestellten Beschlussvorschlag wird aus Gründen der Wirtschaftlichkeit vorgeschlagen, dass Bau und Betrieb des Bades weiterhin im Unternehmen GSW verbleiben (Modell 2.1). Wegen der Einzelheiten wird auf die Anlage zur Vorlage verwiesen.

 

Aufgrund der Komplexität der Sachlage stützt sich die Berechnung auf bekannte  Daten, aber auch auf Annahmen, deren Eintrittswahrscheinlichkeit offen ist. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.

 

Positiv kann festgestellt werden, dass gemäß Wirtschaftsplan 2019 der GSW die Kosten für die Freizeiteinrichtungen in Bergkamen durch den Neubau eines Bades in Bergkamen von ca. 2,3 Mio. EUR in 2016 auf rund 1,5 Mio. EUR in 2023 reduziert werden könnten, was einer Kostenreduzierung von ca. 35% entspräche. Damit könnte das Ziel, die Defizite der Freizeiteinrichtungen spürbar zu senken, erreicht werden.

 

 

4.       Weiteres Verfahren

 

Mit Beschlussfassung dieser Vorlage kann durch die GSW und Verwaltung parallel an der Änderung des Konsortialvertrages, der Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung sowie am Entwurf eines Durchführungsbeschlusses einschließlich Finanzierung, Betriebsmodell und baulicher Ausgestaltung gearbeitet werden.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Roland Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Marquardt

Sichtvermerk StA 30:

 

 

 

 

 

Roreger