Beschlussvorschlag:
1. Der
Rat nimmt die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Kenntnis.
2. Der
Rat beschließt, dass die Variante 2.1 laut Anlage zur Vorlage umgesetzt werden
soll und spricht sich dafür aus, dass am Standort des derzeitigen Wellenbades
ein neu geplantes Familien- und Freizeitbad von der GSW Gemeinschaftsstadtwerke
GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen projektiert und in einer noch zu konkretisierenden
Form betrieben wird.
3. Die
Verwaltung wird aufgefordert und ermächtigt, die notwendigen und gebotenen
Änderungen am bestehenden Konsortialvertrag mit den Gesellschaftern Stadt Kamen
und Gemeinde Bönen zu verhandeln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. Die
Verwaltung wird weiterhin beauftragt und ermächtigt, die rechtliche,
steuerliche und wirtschaftliche Umsetzung der Neustrukturierung der
Freizeiteinrichtungen der GSW GmbH aktiv zu unterstützen und entsprechende
Prüfungen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
5. Die
Vertreter des Rates in den Gremien der GSW GmbH werden gebeten darauf
hinzuwirken, dass seitens der GSW GmbH eine angemessene
Öffentlichkeitsbeteiligung an der Planung des Bades durchgeführt wird und der
Bau des Bades nicht vor Abschluss des rechtsgültigen Konsortialvertrages
beauftragt wird.
Sachdarstellung:
1.
Hintergrund
der Vorlage
Hinsichtlich der Entwicklung der Thematik wird auf die folgenden Drucksachen
verwiesen:
Drucksache 11/0387
vom 25.08.2015 - Neuausrichtung der Bäderlandschaft in Kamen/Bergkamen,
hier: Vorstellung
des Bäderkonzeptes durch die Fa. Altenburg, Düsseldorf;
Drucksache 11/0576
vom 24.03.2016 - Zukunft der GSW-Freizeitstandorte in Bergkamen, hier:
Empfehlungen für die Errichtung eines Kombi-Bades am Standort Häupenweg und für
die Nachfolgenutzungen des Standortes Lessingstraße;
Drucksache 11/0716
vom 27.10.2016 - Errichtung eines Kombibades in Bergkamen - Vorstellung der
Studie;
Drucksache 11/0990
vom 04.09.2017 – Familienbad Bergkamen – Vorstellung der Machbarkeitsstudie
durch das Ingenieurbüro Krieger, Velbert, in Kooperation mit der Deutschen
Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSBG), Herne;
Drucksache 11/1021
vom 04.10.2017 – Badkonzept Bergkamen -
Weiteres Verfahren;
Drucksache 11/1194
vom 27.04.2018 – Badkonzept Bergkamen – Bestimmung der Badvariante.
2.
Anlass
des Beschlussvorschlages
In der Sitzung des Rates am 18.10.2017 wurde beschlossen, dass die
Verwaltung den Entwurf eines Vertrages zwischen der Stadt Bergkamen und den GSW
über den Bau und die Errichtung eines Ganzjahresbades unter Einbeziehung einer
steuerrechtlichen Prüfung zur Sicherung der Verlustverrechnung prüft. Inhalt
dieses Vertrages sollte u. a. die Regelung der Einflussmöglichkeiten der Stadt
auf den Bau und die Errichtung des Bades durch die GSW und auf die künftige
Betriebsführung sein, um sicherzustellen, dass die Kreditaufnahme der Stadt im
Haushalt als Investition dargestellt werden kann.
In Umsetzung dieses
Beschlusses wurden weitere steuerrechtliche, haushaltsrechtliche und betriebswirtschaftliche Problemstellungen
ausgemacht, die innerhalb der GSW und Stadtverwaltung nicht abschließend
bearbeitet werden konnten. Daher wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ernst & Young GmbH von den GSW und der Stadt Bergkamen mandatiert und um
Prüfung sowie Entwicklung eines Entscheidungsvorschlages unter Einbeziehung der
bekannten Ausarbeitungen gebeten. Dieses Ergebnis liegt vor und ist dieser Vorlage
als Anlage beigefügt.
Zwischenzeitlich
wurde seitens der Verwaltung die Marktlage dahingehend überprüft, ob ein
privater Investor zum Bau und Betrieb (ganz oder teilweise) des Bades bereit
wäre. Mit einem konkreten Interessenten wurden Anbahnungsgespräche aufgenommen,
die aber nicht zum Erfolg führten.
3.
Wirtschaftlichkeit
Mit dem
vorgestellten Beschlussvorschlag wird aus Gründen der Wirtschaftlichkeit
vorgeschlagen, dass Bau und Betrieb des Bades weiterhin im Unternehmen GSW
verbleiben (Modell 2.1). Wegen der Einzelheiten wird auf die Anlage zur Vorlage
verwiesen.
Aufgrund der
Komplexität der Sachlage stützt sich die Berechnung auf bekannte Daten, aber auch auf Annahmen, deren
Eintrittswahrscheinlichkeit offen ist. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.
Positiv kann
festgestellt werden, dass gemäß Wirtschaftsplan 2019 der GSW die Kosten für die
Freizeiteinrichtungen in Bergkamen durch den Neubau eines Bades in Bergkamen
von ca. 2,3 Mio. EUR in 2016 auf rund 1,5 Mio. EUR in 2023 reduziert werden
könnten, was einer Kostenreduzierung von ca. 35% entspräche. Damit könnte das
Ziel, die Defizite der Freizeiteinrichtungen spürbar zu senken, erreicht
werden.
4.
Weiteres
Verfahren
Mit
Beschlussfassung dieser Vorlage kann durch die GSW und Verwaltung parallel an
der Änderung des Konsortialvertrages, der Durchführung einer
Öffentlichkeitsbeteiligung sowie am Entwurf eines Durchführungsbeschlusses
einschließlich Finanzierung, Betriebsmodell und baulicher Ausgestaltung
gearbeitet werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Roland
Schäfer |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Marquardt |
Sichtvermerk StA 30: Roreger |
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