Betreff
Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Bergkamen;
hier: Beschlussfassung
Vorlage
11/1469
Aktenzeichen
61 reu-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt das Integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Bergkamen (Stand: 21.12.2018).

 

Sachdarstellung:

 

Angesichts der spürbaren Klimaveränderungen haben das Land NRW, der Bund und die internationale Klimaschutzkonferenz Ziele zum Klimaschutz formuliert. Da die Klimaveränderungen hauptsächlich auf einem globalen Temperaturanstieg in Folge der hohen Treibhausgasemissionen beruhen ist das vordringlichste gemeinsame Klimaschutzziel die Reduzierung dieser durch den Menschen verursachten Emissionen. Neben z. B. Industrie, Gewerbe, Energiewirtschaft und Verkehr sind auch alle privaten Haushalte an den CO2-Emissionen beteiligt. Die Städte und Gemeinden in ihrer Eigenschaft als kommunale Betriebe und als Gebietskörperschaft sind daher aufgefordert, ihren eigenen Beitrag zur Emissionsreduzierung zu leisten und zu ermitteln, welche realisierbaren Emissionsreduzierungen stadtweit erzielbar sein können. Dazu dient ein kommunales Klimaschutzkonzept. Bei den dort zu entwickelnden Maßnahmen handelt es sich um freiwillige Aufgaben, die sich die Kommune selbst stellt.

In seiner Sitzung am 08.12.2015 hat der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr die Durchführung eines Integrierten Klimaschutzprozesses beschlossen. Start war eine Einstiegsberatung. Mit der Erstellung beauftragt wurde das Ingenieur- und Beratungsbüro infas enermetric Consulting GmbH aus Greven – jetzt Energielenker Beratungs GmbH. Die Ausgaben wurden mit 85 % der Kosten bezuschusst.

Neben einer umfassenden Bestandsanalyse wurde auch eine Strategie für die weitere Klimaschutzarbeit in Bergkamen entwickelt. Diese beinhaltet die Aufstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes.  Mit dem Ziel die Energie- und Klimaschutzarbeit in Bergkamen voranzutreiben, ist der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr der Gutachterempfehlung gefolgt und hat die Aufstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts beschlossen.  Die Verwaltung hat einen entsprechenden Förderantrag nach der sog.  Kommunalrichtlinie ("Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative") gestellt. Nach Bewilligung im September 2017 durch das Bundesumweltministerium konnte die Energielenker Beratungs GmbH mit der Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes beauftragt werden.

Das Integrierte Klimaschutzkonzept für die Stadt Bergkamen soll die strategische Grundlage für die kommunale Energie- und Klimapolitik der nächsten Jahre sein.  Eine Fortschreibung sollte nach 10 bis 15 Jahren erfolgen.

Der Prozess des Integrierten Klimaschutzkonzeptes ging über 12 Monate und umfasste verschiedene Module:

 

·         In Phase 1 wurde zunächst eine Energie- und Treibhausgas-Bilanz erstellt. In dieser Bestandsaufnahme wurde aufgezeigt, dass Stadt, Einzelakteure und Verbände/Initiativen bereits im Klimaschutz auf unterschiedlichsten Ebenen aktiv sind.
Die aus dem Endenergieverbrauch resultierenden Emissionen liegen in Bergkamen mit 6,2 t/a unter dem Bundesdurchschnitt.
Die regenerative Stromproduktion liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Dabei hat der Energieträger Biomasse/-gas den höchsten Anteil mit 87 %. Es folgen Sonne (5 %) und Wind (3 %).
Mit diesen Daten konnte eine Potenzialanalyse erstellt werden. Nachfolgend wurden zu verschiedenen Schwerpunkten Szenarien erarbeitet, die Energieeinsparung und Reduktion der Treibhausgase in Bergkamen mit unterschiedlichen Vorgaben verdeutlichen.

·         Abgeleitet aus diesen Potenzialen wurden kommunale Klimaziele aufgestellt. Diese sind als Mindestziele zu verstehen, deren Erreichung keineswegs den Endpunkt der Bemühungen der Stadt Bergkamen darstellen sollen. Sie sind vielmehr als Ansporn für weitere Anstrengungen zu sehen. Gleichzeitig ist zu beachten, dass die Erreichung der Ziele im hohen Maße von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien der EU-, Bundes- und Landesregierung sowie zukünftigen Technologiesprüngen und Innovationsschüben abhängig ist.
Die quantitativen Klimaschutzziele orientieren sich an pro-Kopf-Werten, die international als Zielstellung für die Jahre 2030 und 2050 genannt werden.

-               Reduzierung der CO2-Emissionen gegenüber 2016 um 75 %

-               Senkung des Energiebedarfs gegenüber 2016 um 50%

-               Einsatz erneuerbarer Energien zu 100% und Verschiebung hin zu mehr Photovoltaik, Geothermie, Kleinwindkraft und weniger Biomasse

-               Nachhaltige Sanierung und Steigerung der Sanierungsquote auf 1,5 % (Durchschnitt heute 0,9-1,0 %).

Die qualitativen Klimaziele werden als Leitziele formuliert. Dazu wurden 5 Handlungsfelder identifiziert:

-               Handlungsfeld 1: Mobilität
Attraktivierung des ÖPNV´s
Förderung Nahmobilität
Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen aus dem MIV

-               Handlungsfeld 2: Bauen, Planen und Sanieren
Verankerung von Klimaschutzvorgaben in der Bauleitplanung
Verankerung von Klimaanpassungserfordernissen in der Bauleitplanung
Unterstützen von klimaschonendem Bauen
Unterstützung von klimaschonender Sanierung

-               Handlungsfeld 3: Erneuerbare Energien
Stärkung des Einsatzes von Sonnenenergie
Stärkere Nutzung von Erdwärme
Ausbau der Energiegewinnung aus Windkraftanlagen
Prüfung und Förderung nutzbarer Potenziale weiterer regenerativer Energieträger
Ausbau der vorhandenen Fernwärmekapazitäten
Nutzung des Grubenwassers

-               Handlungsfeld 4: Wirtschaft
Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen von Unternehmen

-               Handlungsfeld 5: Stadtverwaltung, Eigenbetriebe und Kommunalpolitik
Koordinierung der Klimaschutzaktivitäten in Bergkamen
Vorbildfunktion der Stadtverwaltung und der Kommunalpolitik bei der Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen
Bildung – Weiterbildung – Bewusstseinsschaffung

·         In der Phase 2 wurden in einem umfassenden partizipativen Prozess Maßnahmen und Projekte gesammelt. Nach einer Auftaktveranstaltung am 07.05.2018 fanden 5 Workshops statt. Die Workshops zu den Themen Mobilität, Planen, Bauen und Sanieren, Erneuerbare Energien und Wirtschaft fanden mit großer öffentlicher Beteiligung statt.  Über die örtliche Presse wurden alle Bürger und Bürgerinnen eingeladen. Darüber hinaus wurden die Ratsmitglieder und gezielt Vertreter/innen der Verwaltung und externe Akteure aus Vereinen, Verbänden, aber auch örtliche Versorger und die VKU als lokaler Nahverkehrsanbieter angesprochen. Zusätzlich wurde ein verwaltungsinterner Workshop durchgeführt.
Das Angebot wurde rege genutzt. Zahlreiche Maßnahmen und Ideen wurden vorgebracht und für das weitere Vorgehen protokolliert.
Ergänzend zu den Workshops fanden in der weiteren Projektumsetzung Einzelgespräche mit wichtigen Akteuren statt, die später in die Umsetzung eingebunden werden sollen. Die Gespräche wurden darüber hinaus zur Konkretisierung von Maßnahmenideen, zur Erhebung bereits laufender Aktivitäten und zur Generierung neuer Maßnahmenvorschläge genutzt.

·         Die Ergebnisse wurden durch die Energielenker Beratungs GmbH zusammengefasst, konkretisiert und zu einem Maßnahmenkatalog zusammengeführt. In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr am 25.09.2018 wurden der Zwischenbericht sowie der Entwurf des Maßnahmenkatalogs zum Integrierten Klimaschutzkonzept Bergkamen eingebracht und den im Rat vertretenen Parteien zur Beratung und Stellungnahme zur Verfügung gestellt.
Die eingegangenen Vorschläge und Anträge wurden dem Ausschuss am 11.12.2018 vorgestellt. Die Auswertung der Stellungnahmen ist der Anlage 2 zu entnehmen. Die überwiegende Mehrzahl der Anregungen wurde im nun zur Beschlussfassung vorgelegten Klimaschutzkonzept übernommen. Da die Maßnahmenbeschreibung im Konzept allerdings generalisiert erfolgt, finden sie sich nicht immer im Wortlaut wieder. Die Prüfung von Einzelmaßnahmen-Vorschlägen soll und kann im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes erfolgen.

·         Die Energielenker Beratungs GmbH hat in Abstimmung mit der Verwaltung  einen Endbericht erarbeitet, der nunmehr als selbstverpflichtender Handlungsleitfaden für den Klimaschutz  der Stadt Bergkamen zur Beschlussfassung vorgelegt wird.  Im Maßnahmenkatalog sind Maßnahmen beschrieben, die zur Erreichung  der lokalen Klimaschutzziele geeignet sind. Die Maßnahmen sind den fünf Handlungsfeldern zugeordnet:

-               Handlungsfeld 1: Mobilität
Schwerpunkt ist hier die Förderung des Umweltverbundes zur Senkung des Modal-Split-Anteils des motorisierten Individualverkehrs und die Realisierung eines ÖPNV-Schienenanschlusses.

-               Handlungsfeld 2: Planen, Bauen und Sanieren
Hier ist insbesondere ein Informations- und Beratungsangebot für unterschiedliche Akteure  aufzubauen. Darüber hinaus sind entsprechende Vorgaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in der Bauleitplanung zu entwickeln.

-               Handlungsfeld 3: Erneuerbare Energien
Auch hier steht die Beratung im Vordergrund. Ziel ist die Nutzung der vor Ort vorhandenen Potenziale  aus Biomasse, Geothermie, Wind und Sonne. Das in Aufstellung befindliche Energiekonzept Wasserstadt Aden kann Beispiel gebend sein.

-               Handlungsfeld 4: Wirtschaft
Der Stadt hat hier insbesondere die Aufgabe zu informieren und zu motivieren um Betriebe in die Lage zu versetzen Potenziale erneuerbarer Energien zu nutzen und  ein zukunftsweisendes Mobilitätsmanagement einzusetzen.
Auch hier können über die Bauleitplanung Weichen gestellt werden.

-               Handlungsfeld 5: Stadtverwaltung, Eigenbetriebe und Kommunalpolitik
Bei den dort entwickelten Maßnahmen zu Gebäudebestand, Grünflächen, Mobilität steht die Vorbildfunktion und die Netzwerkarbeit von Verwaltung und Politik im Vordergrund.

Das Integrierte Klimaschutzkonzept für die Stadt Bergkamen (Stand: 21.12.2018) wurde den Fraktionen am 23.01.2019 per Mail zu Beratung vorgelegt. Im Nachgang wurden ausgedruckte Exemplare den Fraktionen auf Anfrage zugestellt. Das Integrierte Klimaschutzkonzept ist als Anlage 1 nur digital über das Ratsinformationssystem einsehbar. Bei Bedarf können weitere Druckexemplare zur Verfügung gestellt werden.

Die Verwaltung empfiehlt das vorgelegte lokale Klimaschutzkonzept zur Beschlussfassung.

Die Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes soll zentral gesteuert werden. Das kann über die Planstelle im Amt für Planung, Tiefbau, Umwelt geleistet werden. Eine der ersten Maßnahmen ist die Aufstellung eines Zeitplanes zur Umsetzung der Maßnahmenpakete. Hierzu ist eine Priorisierung vorzunehmen.  Maßnahmen, die der Netzwerk- und Bewusstseinsbildung dienen und Öffentlichkeitsarbeit werden prioritär eingestuft, um den Prozess der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes überhaupt anzuschieben und breit aufzustellen. Der konkrete Zeit- und Maßnahmenplan wird zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachgebietsleiterin

 

 

 

 

Reumke