Beschlussvorschlag:
Die Anregung des BUND, Ortsgruppe Bergkamen, entspricht den Zielen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Bergkamen. Die Verwaltung wird daher beauftragt, sich für einen Energiestützpunkt der Verbraucherberatung zu bewerben.
Sachdarstellung:
Antrag
Der BUND regt nach § 24 GO NRW an, sich um einen Energieberatungsstützpunkt der Verbraucherzentrale in Bergkamen zu bewerben (siehe Anlage 1).
Begründung
Der Antragsteller sieht in der Einrichtung eines Energieberatungsstützpunktes eine Ergänzung zu den Bemühungen der Stadt im Bereich Klimaschutz. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale biete das größte interessensneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Die durch diese Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führten zu einer Einsparung an Energie, die „einem Güterzug von 50 km Länge voller Steinkohle“ entspricht.
Stellungnahme der Verwaltung
In einem mit breiter Öffentlichkeitsarbeit angelegten Prozess wurde in 2018 ein kommunales Integriertes Klimaschutzkonzept für Bergkamen aufgestellt. Im Zuge der Erarbeitung wurden Maßnahmen entwickelt. In den Handlungsfeldern „Planen, Bauen und Sanieren“ und „Erneuerbare Energien“ werden u. a. folgende Maßnahmen festgelegt:
·
Deckung
des bestehenden Informations- und Beratungsbedarfes
·
Einbindung/Aktivierung
von Immobilienbesitzern zum klimaschonenden Bauen
und Sanieren.
Um gezielt vielfältige Beratungsangebote an unterschiedliche
Personengruppen heranzutragen, sollte eine zentrale Beratungsstelle
eingerichtet werden. Sie soll auf der einen Seite Informationsangebote für
Interessierte bieten und gleichzeitig die Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit
sicherstellen. Die Unterstützung des Beratungsangebots durch die
Verbraucherzentrale kann hier sinnvoll und effektiv sein.
Im Kreis Unna (Lünen, Kamen, Schwerte) und in Hamm gibt es 4 Standorte mit dem Komplettangebot, in Unna eine Umweltberatung der Verbraucherzentrale. Ein Energieberatungsstützpunkt wird unabhängig von Standorten der Verbraucherzentrale in Rathäusern, Bürgerbüros o. ä. eingerichtet. Die Beratung dort ist für die Ratsuchenden kostenfrei.
In der Regel ist der Stützpunkt einmal monatlich geöffnet und bietet Beratungen nach vorheriger Terminfestlegung an. Neben der Erstberatung werden auch Vor-Ort-Beratungen angeboten. Der Basis-Check ist ebenfalls kostenlos. Heiz-Check, Solarthermie-Check und Sanierungsberatung sind kostenpflichtig (30 € bis 60 €). Die Geschäftsstelle der Verbraucherberatung koordiniert darüber hinaus auch lokale Aktionen zur Bewerbung des Stützpunktes, z. B. bei Veranstaltungen, Infoständen, Messen. Die Stützpunkt-Eröffnungen erfolgen öffentlichkeitswirksam und sind gemeinsame Veranstaltungen der Verbraucherzentrale NRW und der Stadt des ausrichtenden Stützpunkts.
Zur Einrichtung eines Stützpunkts stellt die Stadt der Verbraucherberatung NRW unentgeltlich entsprechende Räumlichkeiten (in der Regel ein Raum mit Materialschrank) zur Verfügung und übernimmt die anfallenden Nebenkosten.
Die Verwaltung empfiehlt im Rahmen der Umsetzung des lokalen Klimaschutzkonzeptes sich für die Einrichtung eines solchen Beratungsstützpunktes bei der Verbraucherzentrale NRW zu bewerben und die Möglichkeiten der Unterbringung vor Ort zu prüfen. Der zuständige Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr wird über den Fortgang der Entwicklung unterrichtet.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachgebietsleiterin Reumke |
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