Betreff
Bauvorhaben Bergkamen-Rünthe, äußere Erschließung "An der Bummannsburg";
hier: Vorübergehende Nutzung der Rad-/Fußwegeverbindung als Ausfahrtsmöglichkeit zum Sandbochumer Weg
Vorlage
11/1424
Aktenzeichen
61 ir-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr stimmt der vorübergehenden Nutzung der Rad-/Fußwegeverbindung zwischen „An der Bummannsburg“ und Sandbochumer Weg für ausfahrende Verkehre in Richtung Süden während der Bauzeit (vom 07.01. – 28.03.2019) zu.

 

Sachdarstellung:

 

Im Rahmen der Straßenerneuerung „An der Bummannsburg“ in Bergkamen-Rünthe wird neben dem Umbau des gesamten Straßenkörpers auch die vorhandene Rad- und Fußwegeverbindung zwischen der Straße Sandbochumer Weg und dem Elektrofachmarkt neu ausgebaut. Diese Verbindung erhält einen Fußweg und einen Radweg, die räumlich unmittelbar nebeneinander liegen, die Nutzungen jedoch durch einen Rad- und Gehwegetrennstein deutlich voneinander abgeteilt werden. Der Wegebelag für beide Nutzungen besteht aus Asphalt, die gewählten Wegebreiten entsprechen den Vorschriften für den Fuß- und Radverkehr und sind barrierefrei. Dadurch ergibt sich eine nutzbare Gesamtbreite von insgesamt 5,0 m. Dafür werden ausschließlich Flächen genutzt, die sich in städtischem Eigentum befinden.

 

In der Anliegerversammlung vom 12.03.2018 wurde den Anliegern zugesichert, dass dieser Weg für die Dauer der Baumaßnahme zwar als Baustraße hergerichtet wird, aber nur in Ausnahmefällen und, wenn es die Umstände zwingend verlangen, als Pkw-Ausfahrt genutzt werden darf.

Dabei wurde davon ausgegangen, dass z. B. die zukünftige Parkplatzfläche vor dem neuen Kauflandgebäude noch länger als mögliche Ausweichfläche für Pkw- und Lkw-Verkehr für Park- bzw. Umleitungszwecke zur Verfügung steht und eine Baustellenampel den auf den Ostenhellweg ausfahrenden Verkehr problemlos regeln kann.

 

Aufgrund des bereits jetzt sehr fortgeschrittenen Bauzustandes auf dem Grundstück der Firma Kaufland und der sehr engen Terminsituation haben sich diese Vorgaben jedoch entscheidend verändert.

Wenn die neuen Fahrspuren der Straße „An der Bummannsburg“ an der Einmündung in den Ostenhellweg erstellt werden, kann der Verkehr dort nur einspurig geführt werden. Eine gleichzeitige Ein- und Ausfahrt durch eine Baustellenampel einspurig zu regeln, ist nach heutigem Stand nicht mehr mit vertretbaren Einschränkungen darzustellen. Eine einspurige Verkehrsregelung, die sich im kürzesten Fall von der Einfahrt in den Ostenhellweg bis zur neuen Einfahrt auf den Parkplatz der Fa. Kaufland erstrecken müsste, würde zu erheblichen Platzproblemen in der Baustelle durch sich rückstauende Fahrzeuge führen. Die Bereiche der Baustellen der Straße und des Hochbaus, die gleichzeitig zu berücksichtigen sind, aber auch die An- und Abfahrten zu allen anderen Geschäften würde erheblich behindert, die zugesagten Bauzeiten können dann auf keinen Fall mehr eingehalten werden. Die Belastung für alle Kunden und Geschäftsbetreiber würde dadurch erheblich steigen.

 

Die Bildung kleinerer einspuriger Abschnitte ist kaum möglich und auch aus technischer Sicht, was die Herstellung des Unterbaus der neuen Fahrbahndecke, aber auch des notwendigen freizuhaltenden Arbeitsraumes betrifft, nur mit erheblichem Mehraufwand und zeitlicher Verzögerung darstellbar.

 

Daher hat die Firma Kaufland mit Schreiben vom 26.11.2018 beantragt, für den Zeitraum vom 07.01.2019 bis 28.03.2019 den zukünftigen Fuß-/Radweg zum Sandbochumer Weg als temporäre Ausfahrt für Baustellen-, Liefer- und Kundenverkehre zu nutzen (siehe Anlagen 1 und 2).

 

Aus den o. g. Gründen wird seitens des Fachamtes die einspurige Ausfahrtsmöglichkeit über die Baustraße auf den Sandbochumer Weg und damit zur Ampel mit der Industriestraße befürwortet. Diese Einbahnregelung soll nur dann erfolgen, wenn keine andere Möglichkeit zur Verkehrsregelung besteht, gelten dann aber für alle ausfahrenden Verkehre aus diesem Bereich. Auf dem Sandbochumer Weg wird vorab der vorhandene Straßenzustand dokumentiert. Ein Versetzen der dortigen ersten beiden verkehrslenkenden Elemente kann dabei nicht ausgeschlossen werden. Der heutige Zustand wird jedoch nach Beendigung aller Baumaßnahmen wiederhergestellt.

Die Straßenverkehrsbehörde beabsichtigt daher, die beantragte verkehrsbehördliche Anordnung zu erteilen.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Irmisch