hier: Vorübergehende Nutzung der Rad-/Fußwegeverbindung als Ausfahrtsmöglichkeit zum Sandbochumer Weg
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr stimmt der vorübergehenden Nutzung der Rad-/Fußwegeverbindung zwischen „An der Bummannsburg“ und Sandbochumer Weg für ausfahrende Verkehre in Richtung Süden während der Bauzeit (vom 07.01. – 28.03.2019) zu.
Sachdarstellung:
Im Rahmen der
Straßenerneuerung „An der Bummannsburg“ in Bergkamen-Rünthe wird neben dem
Umbau des gesamten Straßenkörpers auch die vorhandene Rad- und
Fußwegeverbindung zwischen der Straße Sandbochumer Weg und dem Elektrofachmarkt
neu ausgebaut. Diese Verbindung erhält einen Fußweg und einen Radweg, die
räumlich unmittelbar nebeneinander liegen, die Nutzungen jedoch durch einen
Rad- und Gehwegetrennstein deutlich voneinander abgeteilt werden. Der Wegebelag
für beide Nutzungen besteht aus Asphalt, die gewählten Wegebreiten entsprechen
den Vorschriften für den Fuß- und Radverkehr und sind barrierefrei. Dadurch
ergibt sich eine nutzbare Gesamtbreite von insgesamt 5,0 m. Dafür werden
ausschließlich Flächen genutzt, die sich in städtischem Eigentum befinden.
In der
Anliegerversammlung vom 12.03.2018 wurde den Anliegern zugesichert, dass dieser
Weg für die Dauer der Baumaßnahme zwar als Baustraße hergerichtet wird, aber
nur in Ausnahmefällen und, wenn es die Umstände zwingend verlangen, als
Pkw-Ausfahrt genutzt werden darf.
Dabei wurde davon
ausgegangen, dass z. B. die zukünftige Parkplatzfläche vor dem neuen
Kauflandgebäude noch länger als mögliche Ausweichfläche für Pkw- und
Lkw-Verkehr für Park- bzw. Umleitungszwecke zur Verfügung steht und eine
Baustellenampel den auf den Ostenhellweg ausfahrenden Verkehr problemlos regeln
kann.
Aufgrund des
bereits jetzt sehr fortgeschrittenen Bauzustandes auf dem Grundstück der Firma
Kaufland und der sehr engen Terminsituation haben sich diese Vorgaben jedoch
entscheidend verändert.
Wenn die neuen
Fahrspuren der Straße „An der Bummannsburg“ an der Einmündung in den
Ostenhellweg erstellt werden, kann der Verkehr dort nur einspurig geführt
werden. Eine gleichzeitige Ein- und Ausfahrt durch eine Baustellenampel
einspurig zu regeln, ist nach heutigem Stand nicht mehr mit vertretbaren
Einschränkungen darzustellen. Eine einspurige Verkehrsregelung, die sich im
kürzesten Fall von der Einfahrt in den Ostenhellweg bis zur neuen Einfahrt auf
den Parkplatz der Fa. Kaufland erstrecken müsste, würde zu erheblichen
Platzproblemen in der Baustelle durch sich rückstauende Fahrzeuge führen. Die
Bereiche der Baustellen der Straße und des Hochbaus, die gleichzeitig zu
berücksichtigen sind, aber auch die An- und Abfahrten zu allen anderen
Geschäften würde erheblich behindert, die zugesagten Bauzeiten können dann auf
keinen Fall mehr eingehalten werden. Die Belastung für alle Kunden und
Geschäftsbetreiber würde dadurch erheblich steigen.
Die Bildung
kleinerer einspuriger Abschnitte ist kaum möglich und auch aus technischer
Sicht, was die Herstellung des Unterbaus der neuen Fahrbahndecke, aber auch des
notwendigen freizuhaltenden Arbeitsraumes betrifft, nur mit erheblichem
Mehraufwand und zeitlicher Verzögerung darstellbar.
Daher hat die Firma
Kaufland mit Schreiben vom 26.11.2018 beantragt, für den Zeitraum vom
07.01.2019 bis 28.03.2019 den zukünftigen Fuß-/Radweg zum Sandbochumer Weg als
temporäre Ausfahrt für Baustellen-, Liefer- und Kundenverkehre zu nutzen (siehe
Anlagen 1 und 2).
Aus den o. g.
Gründen wird seitens des Fachamtes die einspurige Ausfahrtsmöglichkeit über die
Baustraße auf den Sandbochumer Weg und damit zur Ampel mit der Industriestraße
befürwortet. Diese Einbahnregelung soll nur dann erfolgen, wenn keine andere
Möglichkeit zur Verkehrsregelung besteht, gelten dann aber für alle
ausfahrenden Verkehre aus diesem Bereich. Auf dem Sandbochumer Weg wird vorab
der vorhandene Straßenzustand dokumentiert. Ein Versetzen der dortigen ersten
beiden verkehrslenkenden Elemente kann dabei nicht ausgeschlossen werden. Der
heutige Zustand wird jedoch nach Beendigung aller Baumaßnahmen
wiederhergestellt.
Die Straßenverkehrsbehörde beabsichtigt daher, die beantragte verkehrsbehördliche Anordnung zu erteilen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Irmisch |
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