Betreff
Beschluss des Wirtschaftsplanes 2019 des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen
Vorlage
11/1408
Aktenzeichen
fi-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen (BBB), so wie er als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

1. Allgemeines

 

Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW in Verbindung mit den §§ 4 und 13 der Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den BBB berät der Betriebsausschuss den Wirtschaftsplan vor.

 

Auch können Wirtschaftspläne nicht – wie der gemeindliche Haushalt – für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt. Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich aufgestellt werden müssen.

 

Die Gründung des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen zum 01.02.2018 dient einer flächendeckenden Internetversorgung der Städte Bergkamen, Kamen und der Gemeinde Bönen. Für diesen Eigenbetrieb ist gem. § 14 Abs. 1 EigVO NRW vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan von Sondervermögen zu erstellen.

 

Entgegen der ursprünglichen Planungen ist der Baubeginn derzeit für Anfang 2020 vorgesehen. Der Abschluss ergibt sich aus dem noch aufzustellenden Bauzeitenplan.

 

Es wird von voraussichtlichen Baukosten in Höhe von 14.290.710 € ausgegangen. Diese verteilen sich wie folgt:

 

Bergkamen

4.892.685 €

Bönen

4.981.816 €

Kamen

4.416.209 €

 

 

Ausgehend von den vorläufigen Bewilligungsbescheiden des Bundes (vom 16.08.2018) und des Landes (vom 12.10.2017) ergibt sich ein Fördervolumen in Höhe von 12.895.112 €. Der Differenzbetrag von 1.395.598 € ist durch zukünftige zu erwartende Pachteinnahmen zu finanzieren.

 

2. Erläuterungen zum Ergebnisplan

 

Die Erträge der Ergebnisrechnung in Höhe von 180 T€ für das Wirtschaftsjahr 2019 setzen sich aus den Erstattungen der Kommunen Bergkamen, Bönen und Kamen an den Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen zusammen. Die Verteilungsgrundlage für die Erstattung der Aufwendungen des Eigenbetriebes bilden die voraussichtlichen Baukosten (14,3 Mio. €) in den jeweiligen Gemeindegebieten.

 

Die geplanten Aufwendungen (180 T€) in der Ergebnisrechnung setzen sich wie folgt zusammen:

 

Der Eigenbetrieb nimmt Personal der Stadt Bergkamen in Anspruch. Die anteiligen Personalkosten der eingesetzten Mitarbeiter, die Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGST sowie ein Gemeinkostenaufschlag in Höhe von 20 % auf die Personalkosten werden vom Eigenbetrieb an die Stadt Bergkamen erstattet (141 T€).

 

Unter den Geschäftsaufwendungen werden Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses sowie die Klärung bei fachspezifischen Detailfragen (20 T€) ausgewiesen. Des Weiteren werden für 2019 Fortbildungen, Reisekosten und Büromaterialien (3 T€) kalkuliert. Versicherungskosten werden in Höhe von 10 T€ veranschlagt um eventuelle Risiken abzudecken. Des Weiteren werden Zinsaufwendungen für einen Liquiditätskredit (6 T€) berücksichtigt.

 

3. Erläuterungen zum (Teil-)Finanzplan

 

Die investiven Auszahlungen im Geschäftsjahr 2019 werden mit 363 T€ kalkuliert. Die förderfähigen Kosten (Netzplaner und Bauüberwachung mit 241 T€) werden im Laufe des Jahres 2020 erstattet, aufgrund des Förderbescheides von Bund und Land. Die sonstigen Kosten (rechtliche und technische Beratungskosten und Projektsteuerer mit 122 T€) werden nach Beendigung der Bauphase im Jahre 2021 auf die Kommunen Bergkamen, Kamen und Bönen verteilt. Die Verteilungsgrundlage für die Erstattung der entstandenen Kosten des Eigenbetriebes bilden die voraussichtlichen Baukosten (14,3 Mio. €) in den jeweiligen Gemeindegebieten. Zur Überbrückung der Erstattung dieser Kosten wird ein Liquiditätskredit aufgenommen.

 

4. Erläuterungen zum Stellenplan

 

Der Stellenplan des Eigenbetriebes BreitBand Bergkamen beinhaltet kein eigenes Personal. Personalleistungen werden als Dienstleistungen von der Stadt Bergkamen in Anspruch genommen. Gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 EigVO NRW sind Beamte als nebenamtliche in der Stellenübersicht aufzuführen.

 

5. Wirtschaftsplan

 

Aufgrund dieser oben genannten Ausführungen wurde der folgende Wirtschaftsplan 2019 aufgestellt.

 

Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2019 des BBB schließt mit

 

Erträgen von

179.736 €

Aufwendungen von

179.736 €

ab.

 

Im Finanzplan werden

die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

179.736 €

die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

179.736 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.200.000 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

363.267 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 €

festgesetzt.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Fischer

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Reichert